Südafrika
Republic of South Africa – Länderbericht – Corinna Pachmayr
Menschen- und Grundrechtsverletzungen in Südafrika
I. Die Republik Südafrika
1. Allgemeine Informationen
In den letzten Jahren hat die Beliebtheit Südafrikas stark zugenommen, 15 Millionen Tourist:innen unternahmen allein im Jahre 2019 eine Reise in die „Regenbogen-Nation“. Zum Vergleich: Australien verzeichnete im selben Jahr neun Millionen Tourist:innen. Doch im Gegensatz zu Australien, Neuseeland oder europäischen Ländern ist das politische und soziale Klima in Südafrika deutlich rauer.
Die Republik Südafrika befindet sich an der Südspitze des afrikanischen Kontinents und ist sowohl dessen rechtlich als auch wirtschaftlich am weitesten entwickeltes Land, es gilt als die „wirtschaftliche und politische Lokomotive“ Afrikas. Als einziges Land Afrikas gehört es zu den G20-Wirtschaftsmächten. Mit fast 60 Millionen Einwohnern liegt es auf dem sechsten Platz des Kontinents hinsichtlich der Bevölkerungsstärke. Außerdem hat Südafrika drei Hauptstädte: Pretoria ist die Hauptstadt der Exekutive (Sitz der Regierung), Kapstadt der Sitz der Legislative und Bloemfontein der Hauptsitz der Judikative. Südafrika ist eine parlamentarische Demokratie mit einem starken Exekutivpräsidenten und föderativen Elementen. Der amtierende Präsident, d.h. Staatsoberhaupt und Regierungschef, ist Cyril Ramaphosa. Neben Afrikaans und Englisch sind noch neun weitere Bantu-Sprachen Amtssprachen.
Auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen befindet sich Südafrika mit einem Wert von 0,709 auf dem 114. von 189 Rängen. Damit zählt es zu den „menschlich hochentwickelten Ländern“.
Die Alphabetisierungsrate betrug im Jahre 2015 in Südafrika knapp 94 %. Es besteht zwar eine Schulpflicht, dennoch können es sich viele Eltern nicht leisten, dass ihre Kinder eine Schule besuchen.
Der Anteil der Black Africans an der Bevölkerung beträgt über 80 %, der der Weißen nur knapp 8 %.
2. Hohe Kriminalitätsrate zwischen Bürger:innen
Südafrika hat große Probleme mit Kriminalität zwischen Bürger:innen. Vor allem im Norden des Landes ist es sehr gefährlich: Landleute erzählen, dass in Großstädten (zB Johannesburg) „das Leben nicht mal so viel wie eine Zigarette wert ist“. Die hohe Kriminalitätsrate resultiert überwiegend aus Armut, der hohen Arbeitslosigkeit und der Unzufriedenheit der Bevölkerung. In wenigen Ländern der Welt ist die Einkommensverteilung so ungleich wie in Südafrika. Ein Treiber der alltäglichen Gewalt und Kriminalität ist zudem die enorme Korruption der staatlichen Stellen.
3. Dauerhaftes Problem der hohen HIV- und AIDS-Infektionsraten
Südafrika hat außerdem eine der weltweit höchsten HIV- und AIDS-Infektionsraten, fast jede/r fünfte zwischen 15 und 49 Jahren ist mit dem Virus infiziert. Häufig sind schon Neugeborene mit dem Virus infiziert, da ihre Mütter schon an HIV/AIDS leiden. Ebenso sind junge Mädchen stark betroffen, laut einer Studie der Regierung aus dem Jahr 2021 sind 28 % der Schulmädchen infiziert, bei den Schuljungen sind es hingegen 4 %. Die Stigmatisierung der Betroffenen ist hoch, infizierte HIV-/AIDS-Betroffene leiden häufig unter Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer Krankheit. Nach langem Totschweigen der Problematik bemüht sich die Regierung inzwischen deutlich mehr um Aufklärung zu „Safer Sex“ und hat mittlerweile das weltweit größte Gesundheitsprogramm gegen AIDS. Die im Jahre 1998 gegründete NGO Treatment Action Campaign (TAC) ist ein wesentlicher Treiber bei der Aufklärung der Bevölkerung und der Beschaffung und Bereitstellung von bezahlbaren Medikamenten. Aufgrund der vielen ländlichen Gegenden in Südafrika gestaltet sich das umfassende Erreichen der (maßgebenden) jungen Bevölkerung jedoch als schwierig. Die Infektionslage hat sich im Ver-gleich zu vorigen Jahren trotzdem deutlich verbessert.
II. Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen in Südafrika
Die aktuelle Verfassung Südafrikas ist im Jahre 1997 in Kraft getreten. Sie garantiert den Bürger:innen umfassende und weitreichende Grundrechte und enthält mit der Bill of Rights einen modernen Menschenrechtskatalog. Südafrika hat zudem die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker ratifiziert.
Trotz dessen kommt es in Südafrika immer wieder zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen.
1. Aktuell im August 2021: „Neun Tage Anarchie“ – Gewaltausschreitungen in
den Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng
Im Juli 2021 kam es in den südafrikanischen Provinzen KwaZulu-Natal und Gauteng zu erschreckenden Szenen von Anarchie und bürgerkriegsähnlichen Zustän-den: fast eine Woche lang kam es infolge Unruhen zu Gewaltausbrüchen, Plünderungsorgien und Sachbeschädigungen durch Protestant:innen. Grund dafür war wohl der Antritt der 15-monatigen Haftstrafe des ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma, der in der Provinz KwaZulu-Natal geboren wurde. Dessen Anhänger:innen stifteten Proteste und forderten die Freilassung Zumas. Leidtragende waren vor allem Zivilist:innen, Geschäftsinhaber:innen, berichtende Journalist:innen und Polizist:innen. Es starben über 300 Menschen, ca. 2.500 Menschen wurden aufgrund der Verbindung mit den Ausschreitungen festgenommen. Trotz der Mobilisierung von 300.000 Soldat:innen – einer der größten Militäreinsätze in Südafrika seit 1994 – wurden Behörden und Politik aufgrund des späten und unkoordinierten Eingreifens der Sicherheitskräfte kritisiert, infolgedessen einige Gemeinden ihren Schutz zum Teil selbst in die Hand nehmen mussten. Die Polizei tat sich lange schwer, die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Die Regierung geht von einer geplanten und koordinierten Aktion aus, Ziel sei die Destabilisierung der Wirtschaft des Landes gewesen. Verantwortliche wurden noch nicht benannt. Infolge blockierter Transportwege kam es zu Versorgungsengpässen bei Lebensmitteln und Medikamenten. Fast skurril mutet es an, dass die Proteste und Unruhen besser organisiert und koordiniert wurden als der Einsatz der Sicherheitskräfte. Menschenrechtler:innen fordern daher eine transparente und gründliche Untersuchung der Vorfälle.
2. Überwindung der Apartheid?
Im Jahre 1994 wurde das Apartheidregime (Politik der strikten Rassentrennung) offiziell abgeschafft. Die Wahl von Nelson Mandela zum ersten schwarzen Präsidenten markierte das Ende der Apartheid. Trotzdem besteht nach wie vor in vielen Lebensbereichen eine faktische – jedoch nicht rechtliche – Trennung zwischen Schwarzen und Weißen. In den Townships, den Armensiedlungen Südafrikas, leben fast nur Schwarze und auch die Architektur der Städte ist aufgrund der früheren Trennung häufig nach Rassen gestaltet.
Die frühere Rassentrennung ist in der älteren Gesellschaft und in den Köpfen der Menschen beiderseitig noch verankert. Auffällig ist auch die Trennung in beruflicher Hinsicht: Schwarze besetzen auch heute häufig noch Arbeitsstellen, die ihnen zu Zeiten der Apartheid zugedacht waren, wie vor allem Service-, Reinigungs- oder Landwirtschaftsarbeiten.
3. Todesstrafe, Haftbedingungen und Gewalt durch Sicherheitskräfte
Die Todesstrafe wurde in Südafrika im Jahre 1995 abgeschafft. Anlässlich der Vergewaltigung und anschließenden Tötung einer jungen Frau in Kapstadt im September 2019 forderten fast 500.000 Menschen über eine Petition auf chan-ge.org die Wiedereinführung der Todesstrafe in Südafrika.
Den Sicherheitskräften gelingt es schwerlich, die Gewaltsituation unter Kontrolle zu bringen und durchzugreifen: Pro Jahr werden in Südafrika über 20.000 Menschen umgebracht (Berichtszeitraum April 2018 bis März 2019); das sind durch-schnittlich 57 Tötungen/Morde pro Tag. Die Aufklärungsrate ist sehr niedrig. Zum Vergleich: In Deutschland gab es im Jahre 2020 etwa 2.400 registrierte Fälle von Mord und Totschlag. Viele der Tötungen in Südafrika sind auf Bandenkriminalität zurückzuführen, Rassismus ist nur selten ein Mordmotiv.
Auch in Südafrika ist die Debatte hinsichtlich Gewalt durch Sicherheitskräfte aktuell. Infolge der Ermordung von George Floyd kam es auch in Großstädten Südafrikas zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt. In Südafrika ist diese nur selten rassistisch motiviert (die meisten Polizist:innen sind selbst schwarz), sondern es handelt sich zumeist um ein Problem der Klassenzugehörigkeit. Vorrangig richtet sich die Gewalt gegen Angehörige armer Bevölkerungsschichten. In vielen Gegenden gibt es kein Vertrauen zwischen Staat bzw. Polizei und Bürger:innen – ein Relikt aus der Kolonialzeit: Die Umsetzung der Kolonialherrschaft erfolgte durch die Polizei; diese Denkweise ist auch heute, zu Zeiten der Demokratie, noch in den Köpfen der Bevölkerung verankert. Polizist:innen werden auch nur selten für die Anwendung von (übermäßiger) Gewalt gegenüber Zivilist:innen zur Rechenschaft gezogen.
4. Frauenrechte und Gewalt gegen Frauen
Frauen galten vor dem südafrikanischen Gesetz lange als „Bürger zweiter Klas-se“ , erst mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wurden sie Männern gleichgestellt. Farbige Frauen waren aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts folglich doppelt schlechtgestellt. Das Frauenbild und die Rolle der Frau sind konservativ geprägt, Frauen sind in der Familie vor allem für Haushalt und Kinderbetreuung zuständig. Das Patriarchat ist stark, Mädchen und (junge) Frau-en werden oftmals von männlichen Verwandten oder ihren Ehemännern unter-drückt, innerhalb ihrer Familie sowie außerhalb. Viele Frauen leiden unter geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Pro Tag werden in Südafrika durch-schnittlich fast 150 Vergewaltigungen registriert , die Dunkelziffer wird zweifels-ohne um einiges höher sein.
Bis zur faktischen Gleichberechtigung mit Männern ist es noch ein langer Weg. Frauen generell und speziell farbige, sind häufig wirtschaftlich benachteiligt, da sie oftmals arbeitslos sind oder niedrig bezahlte Jobs ausüben bzw. einen niedrigeren Lohn als ein vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer erhalten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Südafrika nicht mehr als Land auf, in dem weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) praktiziert wird. Dennoch werden immer wieder Fälle von FGM bekannt. Durchführung, Beihilfe etc. von FGM sind in Südafrika nicht ausdrücklich gesetzlich verboten oder strafbewehrt, es zählt aber nach den allgemeinen Gesetzen als Körperverletzung. Die Regierung bemüht sich, der Praktizierung von FGM in Südafrika ein Ende zu setzen.
Die Ausübung und die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen wie auch das Betreiben eines Bordells sind in Südafrika gesetzlich verboten. Seit über dreißig Jahren wird über die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes debattiert, ei-ne Entkriminalisierung ist aber derzeit nicht geplant.
Abtreibungen sind seit dem Erlass des „Choice of Termination of Pregnancy Act“ im Jahre 1996 vor dem Gesetz zwar legal, viele Ärzt:innen weigern sich jedoch aus moralischen oder religiösen Gründen, diese durchzuführen.
Die Mehrheit der Südafrikaner:innen sind Christen (etwa 70 % der Bevölkerung). Andere Glaubensrichtungen sind vor allem afrikanische (Natur-)Religionen, die zusätzlich zum Christentum von einem großen Teil der Bevölkerung ausgeübt werden. Nur eine Minderheit ist muslimischen oder hinduistischen Glaubens. Die Bevölkerung ist sehr fromm und gläubig, die Religion hat bei vielen Menschen einen hohen Stellenwert. Dennoch sind etwa 15 % der Bevölkerung atheistisch.
Südafrika ist das Land mit der höchsten religiösen Heterogenität Afrikas.
Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist verfassungsmäßig verankert. Dies umfasst auch die negative Religionsfreiheit, d.h. keinen Glauben zu praktizieren.
6. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit
Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind in Südafrika verfassungs-rechtlich garantiert. Teilweise wird von medialer Zensur berichtet; eine deutliche, öffentliche Debatte ist bislang aber noch nicht entstanden.
7. Rechte der LGBTQIA*-Community
Nach den Angaben des südafrikanischen Verfassungsgerichts war die südafrikanische Verfassung die weltweit erste, die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung verboten hat und so (dahingehende) Gleichberechtigung garantiert. Vor dem Inkrafttreten der Verfassung galt gleichgeschlechtlicher Sex als Verbrechen; gleichgeschlechtliche Paare sollten eine Nähebeziehung in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zeigen, da dies als „anstößig“ galt. Vor allem Schwule wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung (u.a. von der Polizei) belästigt und angegriffen, nach der Ehescheidung das Umgangsrecht mit ihren Kindern verwehrt oder von Arbeitgeber:innen nicht eingestellt. Neben der „vertikalen“ Diskriminierung (Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen) ist in der Verfassung auch die „horizontale“ Diskriminierung (Verhältnis zwischen Bürger:innen und Bürger:innen, zB Ärzt:innen, Arbeitgeber:innen, Ladeninhaber:innen) verboten. Südafrika war das fünfte Land der Welt, das die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubte und ist damit heute (Stand August 2021) das einzige Land des afrikanischen Kontinents.
Trotz dessen sind Mitglieder der LGBTQIA*-Community vor allem außerhalb der Großstädte nach wie vor Hass und Gewalttaten ausgesetzt.
III. Besonderer Blick auf die Situation während der COVID19-Pandemie
Die Corona-Pandemie traf Südafrika hart. Mit Stand August 2021 wurden etwa 2,5 Millionen Fälle von COVID19-Infektionen registriert, darunter etwa 75.000 Todesfälle. Lediglich fast 6 % der Bevölkerung sind vollständig geimpft. Vor allem in Townships, die Viertel der armen Bevölkerung, sind die hygienischen Bedingungen sehr schlecht und das Corona-Virus konnte sich nahezu ungebremst ausbreiten. Die Regierung reagierte mit strikten Ausgangs- und Reisebeschränkungen, einem Alkohol- und Tabakverkaufsverbot und Schul- und Geschäftsschließungen. Ebenso wurde die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die langandauernden Ausgangsbeschränkungen gelten als verfassungsrechtlich bedenklich, einige Maßnahmen wurden sogar vom Obersten Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen. Infolge der Schulschließungen hatten vor allem Kinder aus armen Gemeinden und Familien nicht die Möglichkeit am Fernunterricht teilzunehmen.
Während des Lockdowns gingen Polizei und Sicherheitskräfte verstärkt mit exzessiver Gewalt gegen Zivilist:innen vor. Allein im ersten Lockdown wurden von März bis Mai 2020 fast 400 Fälle von Gewalt durch die Polizei in Zusammenhang mit COVID-Einsätzen bei der Untersuchungsbehörde Independent Police Investigative Directorate (IPID) gemeldet. Mindestens elf Menschen sollen zwischen März und Juni 2020 während COVID-Einsätzen von Polizist:innen oder Soldat:innen getötet worden sein.
Title
Stand: 14. August 2021
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