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LWOB x GfbV: Klimarechte indigener Völker - menschenrechtliche Schutzpflichten für den deutschen Staat?

In die Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker wird in besonderem Maße durch Klimaschutz-, Umwelt- und Entwicklungsmaßnahmen eingegriffen. Diese Menschenrechtsverletzungen erfolgen insbesondere im Kontext von Klimaschutzprojekten, die durch Staaten im Globalen Norden finanziert oder unterstützt werden. Deutschland ist daran unter anderem durch Entwicklungszusammenarbeit, Förderprogramme und im Inland ansässige Unternehmen in globalen Lieferketten beteiligt. Auf völkerrechtlicher Ebene stellt das ILO-Übereinkommen Nr. 169 einen zentralen Schutzstandard für die Rechte indigener Menschen auf UN-Ebene dar. Das Übereinkommen verpflichtet Staaten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der wirksamen Beteiligung indigener Völker an sie betreffenden Entscheidungen. In Deutschland ist das im Jahr 2021 ratifizierte Übereinkommen seit 2022 in Kraft, allerdings leben innerhalb des deutschen Staatsgebiets keine indigenen Völker oder Stämme. Eine ausdrückliche Regelung zur extraterritorialen Anwendung enthält das Übereinkommen nicht, sodass fraglich ist, ob sich daraus rechtlich verbindliche Schutpflichten Deutschlands für die Rechte indigener Menschen auch über das eigene Staatsgebiet hinaus ergeben.

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