SOLWODI — Weibliche Genitalverstümmelung als Asylgrund
Die grausame Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, „FGM“) ist auf den afrikanischen Kontinent weiterhin verbreitet und wird trotz rechtlichen Verboten praktiziert. Die Opfer leiden langfristig an physischen und psychischen Folgen. Die Frauen und Mädchen, denen die weibliche Genitalverstümmelung droht, fliehen aus ihren Heimatländern und suchen in Deutschland und Europa Asyl. Oftmals erfolglos. Anlass dieser Recherche ist die mit Besorgnis wahrgenommene Zunahme der abgelehnten Asylanträge und der darauffolgenden erfolglosen Gerichtsverfahren.
Vorliegend soll zunächst ein kurzer Überblick über die Gesetzeslage gegeben werden (B). Anschließend wird die aktuelle Rechtsprechung analysiert (C) und eine rechtliche Bewertung (D) vorgenommen....
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