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Newsletter im August 2023

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im August – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!

Aufgrund eines technischen Problems bei unserem Mail-Provider hat der Versand des Newsletters am 31. August nur teilweise geklappt. Wir hoffen, dass sich dieses Problem so schnell wie möglich löst und ihr wie gewohnt den Newsletter in eurem Mail-Postfach findet.


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.



Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt.Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf Sehbehinderte haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Entscheidungen nationaler Spruchkörper


Erneute Verurteilung von Alexej Nawalny Zu Anfang des Monats wurde der wohl berühmteste Kreml-Kritiker, Alexej Nawalny, von einem russischen Gericht erneut zu einer insgesamt 19-jährigen Haftstrafe verurteilt. Nawalny ist aktuell inhaftiert und verbüßt seit 2021 eine mehrjährige Haftstrafe in einer Strafkolonie nahe Melechowo, rund 250 km östlich von Moskau. Die Haftdauer des neuen Urteils wird wohl auf die derzeitige Strafe angerechnet. Das aktuelle Urteil erging direkt im Straflager, nur zwei Monate nachdem der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Russland wegen unzureichender Ermittlungen hinsichtlich des Giftanschlags auf Nawalny zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 40.000 verurteilte. Im aktuellen Prozess lautete die Anklage auf "Extremismus" (bzw. genauer: Gründung und Finanzierung einer extremistischen Organisation und die Verwicklung von Minderjährigen in lebensgefährliche Handlungen). Viel mehr ist nicht bekannt, der Prozess lief weitestgehend geheim ab. Die neue Strafe soll Nawalny "im besonderen Regime" absitzen - die härteste Form der Haftstrafe in Russland. Nawalny zeigte sich im Gerichtssaal in weitestgehend guter Verfassung. Er selbst erwartete das Urteil und sieht es als Mittel zur gesellschaftlichen Einschüchterung an. Der Prozess sowie das Urteil wurden international weithin als inszeniert kritisiert. Nawalny kann grundsätzlich Berufung gegen das Urteil einlegen - deren Erfolgschancen sind jedoch denkbar gering. Quellen und weitere Informationen: LTO 1, LTO 2, Tagesschau, ZDF



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


UN-Menschenrechtskommissar zur Lage in Nordkorea Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk berichtete vor dem UN-Sicherheitsrat in New York über die Lage in Nordkorea. Die Auswertung aktueller Daten der Vereinten Nationen habe ergeben, dass sich die Menschen in Nordkorea steigenden Repressionen, wachsender Armut und einer schlechten Versorgungslage ausgesetzt sehen. Außerdem werde das Recht auf freie Meinungsäußerung, Privatsphäre oder Bewegungsfreiheit zunehmend weiter eingeschränkt. Nordkoreanische Staatsbürger:innen, die Medieninhalte konsumieren oder verbreiten, die von der politischen Linie des Machthabers Kim Jong Un abweichen (dies sind vor allem solche aus Südkorea), müssen mit langen, zum Teil lebenslangen, Gefängnisstrafen oder sogar der Todesstrafe rechnen. Eine große Rolle spiele auch Zwangsarbeit. Der wirtschaftlich schwache Staat Nordkorea ist auf diese angewiesen, sogar Kinder würden eingesetzt. Die schlechte Wirtschaftslage führt zu großer Armut in der Bevölkerung, es gibt Berichte von Hungertoten und akuter Medikamentenknappheit. Nordkorea wird unterdessen vorgeworfen, ungeachtet der wachsenden Armut hohe Geldsummen in sein Atomwaffenprogramm zu investieren. Nach der Sitzung des Sicherheitsrates wurde eine Erklärung von 52 Staaten verlesen, darunter auch Deutschland, die den Staat Nordkorea zur Einhaltung der Menschenrechte auffordert. Quellen und weitere Informationen: DW, Vereinte Nationen



Systemische Verschlechterungen


Aktuelle Lage nach dem Militärputsch in Niger Ende Juli erklärte der General der nigrischen Präsidentengarde Abdourahmane Tchiani den Sturz der demokratischen Regierung und präsentierte sich als neues Staatsoberhaupt. Zuvor entmachtete die Garde den demokratisch gewählten Präsidenten Mohamed Bazoum und setzte ihn im Präsidentenpalast fest. Die Verfassung wurde für ausgesetzt erklärt. Niger galt bislang als "Ort der Stabilität" in der Sahelzone, in den letzten Jahren auch in demokratischer Hinsicht. Diverse Putschversuche scheiterten - bislang. Tchiani nannte als Grund für den Putsch die sich verschlechternde Wirtschafts- und Sicherheitslage in Niger, aus der die Regierung um den Präsidenten Mohamed Bazoum der Bevölkerung keinen Ausweg bieten würde. Zu Anfang des Monats richtete sich Präsident Bazoum mit einem Appell an die Weltgemeinschaft, die "letzte Bastion des Respekts für Menschenrechte" in der Sahelzone zu retten. Er warnte in einem Gastbeitrag in der Washington Post, der Sturz der Demokratie in Niger würde verheerende Auswirkungen nicht nur auf die nigrische Bevölkerung und die Sahelzone, sondern auf die ganze Welt haben. Die Anschuldigungen der Militärjunta weist er zurück, diese würden nur als Vorwand für den Putsch dienen. Bazoum bittet um Hilfe, um die verfassungsmäßige Ordnung in Niger wiederherzustellen. Die meisten afrikanischen und westlichen Länder erkennen Tchiani als Machthaber nicht an. Nach der Aufkündigung der der militärischen Zusammenarbeit mit Frankreich (nicht aber der Europäischen Union generell), forderten die Putschisten nun den französischen Botschafter zur Ausreise auf - mit zahlreichen Unterstützer:innen aus des Bevölkerung, die die etwa 1.500 dort stationierten französischen Soldat:innen zum Abzug auffordern. Die Außenminister:innen der Europäischen Union trafen sich daraufhin während der Sommerpause zu einem informellen Treffen in Spanien, um die Lage zu erörtern. Der aktuelle Plan lautet auf die Schaffung eines Sanktionsrahmens. Die ganze Sahelregion ist gebeutelt von versuchten und erfolgreichen Putschen, zuletzt in Gabun erst vor wenigen Tagen. Quellen und weitere Informationen: FAZ+ mit Paywall (oft über die Uni zugänglich, so zB an der LMU), SZ, Tagesschau, Washington Post, Zeit 1, Zeit 2



Ausblick und Aktuelles


Ausgang der Wahlen in Simbabwe - Unterdrückungs- und Manipulationsvorwürfe verstärken sich Nach den Wahlen in Simbabwe wird Amtsinhaber Emmerson Mnangagwa als Sieger gemeldet. Unterdrückung Oppositioneller und Kritiker:innen überschatten diese Wahlen schon seit längerem (Anm.: Wir berichteten im Juli-Newsletter.). Ein Urteil des Obersten Gerichtshof Simbabwes, wonach der aussichtsreichsten Oppositionspartei Citizens Coalition for Change (CCC) eine Woche vor der Wahl die Einsicht in das endgültige Wählerverzeichnis und der Liste der Wahllokale durch die Wahlkommission von Simbabwe (ZEC) verweigert wurde, untermauert diese Vorwürfe nun weiter. Der Antrag der CCC war als „not urgent“ eingestuft worden. Die Wahlen selbst wurden von Verzögerungen bei der Stimmabgabe, einem Verbot von Kundgebungen und einseitiger Berichterstattung in den Medien begleitet. Die Verlängerung der Wahl um einen Tag sorgte für zusätzliches Chaos in einigen Wahlkreisen und verstärkte Manipulationsvorwürfe. Derartige Vorwürfe äußerten dieses Mal nicht nur Beobachter:innen der Europäischen Union, auch die afrikanische Wahlbeobachtermission der Afrikanischen Union (AU) und Teile der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), stellten die Regelmäßigkeit des Walvorgangs infrage. Mnangagwas hatte 53 % der Stimmen erhalten, sein Hauptherausforderer Nelson Chamisa, Vorsitzender der CCC, erhielt 44 %. Die Opposition erklärte, dass man „jedes eilig zusammengestellte und ohne richtige Überprüfung veröffentlichte Ergebnis“ zurückweise. Quellen und weitere Informationen: Tagesschau, taz, timeslive


Was regelt das neue Selbstbestimmungsgesetz? Das Bundeskabinett hat diesen Monat den Entwurf zu einem neuen Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisher geltende und längst nicht mehr zeitgemäße sogenannte "Transsexuellengesetz" aus dem Jahr 1980 ersetzen. Problematisch daran ist nicht nur der Name (trans* Identität hat nichts mit Sexualität zu tun), sondern auch die Bevormundung von erwachsenen, mündigen Personen. Trans* Personen können danach ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag offiziell erst nach zwei (oftmals als entwürdigend empfundenen) psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung ändern lassen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte mehrfach wesentliche Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig. Ziel des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die Grundrechte von trans* und nichtbinären Personen zu schützen. Das Grundgesetz schützt über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität (siehe zB BVerfG, Az. 1 BvL 10/05 oder BVerfG, Az. 1 BvR 2019/16). Das Gesetz richtet sich an trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen.

Die Änderungen sind im Wesentlichen:

  • die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags und der Geschlechtsidentität für Erwachsene (für Minderjährige mit Zustimmung bzw. durch die gesetzlichen Vertreter:innen) durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt

  • eine gerichtliche Entscheidung sowie die vormals notwendigen zwei Sachverständigengutachten sind in Zukunft nicht mehr erforderlich.

Nach der Befassung des Bundeskabinetts muss das Gesetz nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Quellen und weitere Informationen: Bundesregierung, Familienministerium, Tagesschau



Menschenrechte mal anders


In dieser Rubrik geben euch die Mitglieder des Vereins Empfehlungen zu Medien aller Art (Bücher, Filme, Serien, Podcasts...) mit Bezug zu menschenrechtlichen Thematiken.


Podcastempfehlung: Ethnic Cleansing Has Returned to Darfur. Is Genocide Next? - Global Dispatches Wie wir bereits im Juli-Newsletter berichteten, erhärtet sich derzeit der Verdacht, dass in der Region Darfur im Sudan eine ethnische Säuberung stattfindet. Das US Holocaust Memorial Museum warnt sogar vor einem Genozid. Der Podcast Global Dispatches -- World News That Matters versucht in der neuen Reihe "Darfur Genocide Watch", die aktuellen Geschehnisse einzuordnen und aufzuarbeiten. Der Podcast ist in englischer Sprache, anzuhören zB bei Apple Podcasts oder Spotify.



In eigener Sache: Wir suchen Nachfolger:innen! Wir, die Leiterinnen des Ressorts Newsletter und Human Rights Map, möchten zu November die Leitung des Ressorts abgeben. Die Aufgaben des Ressorts umfassen im Wesentlichen die Organisation des monatlich erscheinenden Newsletters (Layout, Lektorat, Verfassen von Artikeln, Teamleitung...) sowie die Verwaltung der Human Rights Map. Am besten funktioniert die Leitung zu zweit. Hast Du Lust? Dann melde Dich gerne über das Kontaktformular bei uns (siehe unten) oder, falls Du bereits Mitglied im Verein bist, wende Dich gerne direkt an Corinna.








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