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Newsletter im November 2023


Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich willkommen zu unserem Newsletter im November– wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen. Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf sehbehinderte Menschen haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Neuigkeiten nationaler Spruchkörper


Verstoß gegen Menschenrechte durch Präventivhaft für Klimaaktivist:innen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, kurz DIMR, konstatiert angesichts der Präventivhaft für Klimaaktivist:innen in Bayern eine Verletzung der Menschenrechte.

Solange die Versammlungen friedlich, also nicht von aufrührerischem Charakter seien, gebe es keinen Grund für eine Anordnung vorbeugenden Gewahrsams. Die präventive Freiheitsentziehung, die auf Grundlage de Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG ergeht, kann bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten angeordnet werden. Doch laut dem DIMR sei der hiermit verbundene schwere Eingriff in die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG unverhältnismäßig und damit nicht gerechtfertigt.

Auf völkerrechtlicher Ebene sieht Art. 5 Abs. 1 S. 2 EMRK zwar vor, dass ein Freiheitsentzug möglich ist, jedoch nur in den nachfolgenden abschließend genannten Fällen. Vor allem aber auch in der Abwägung mit der inArt. 10 EMRK geregelten Meinungsfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit nach Art. 11 EMRK könne eine Ingewahrsamnahme nur dann erfolgen, wenn eine strafbare Protestform hinreichend klar und wahrscheinlich erscheine, wie es für die Klimaproteste jedoch nicht zutrifft. Gerade auch der ultima-ratio-Gedanke hinter einer Freiheitsentziehung spreche für einen äußerst restriktiven Einsatz und stelle in Bezug auf die Klimaaktivist:innen eine Verletzung von Menschenrechten dar.

Quellen und weitere Informationen: DIMR, ntv, RND



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


EGMR: Opfer von Menschenhandel haben Recht auf Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals entschieden, dass Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution ein Anspruch auf Entschädigung in Geld zustehen kann (EGMR, Urt. v. 28.11.2023 – 18269/18).

Eine Frau aus Bulgarien hatte gegen ihren Zuhälter ihren Verdienst aus der Zeit während der Zwangsprostitution eingeklagt. Die bulgarischen Gerichte verneinten einen Anspruch. Die Rückgabe des Geldes würde gegen die guten Sitten verstoßen, da das Geld auf moralisch verwerflichen und damit unwirksamen Verträgen beruhe. Eine paradoxe Begründung unter dem Gesichtspunkt, dass die Prostitution selbst in Bulgarien legal ist. Im zugrundeliegenden Fall wurde der Zuhälter von den bulgarischen Gerichten wegen Menschenhandels verurteilt, der Klägerin wurde als Nebenklägerin in diesem Prozess aber nur ein geringes Schmerzensgeld zugesprochen. Der EGMR entschied nun anders - er verurteile Bulgarien wegen eines Verstoßes gegen Art. 4 EMRK (Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit). Die Opfer von Menschenhandel und Zuhälterei haben einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe ihres Lohns. Dies sei wichtig, damit sich die Betroffenen ihr Leben wiederaufbauen könnten. Zudem darf, wer Menschenhandel betreibt, davon nicht auch noch finanziell profitieren. Der EGMR hat die bulgarischen Gerichte außerdem dazu verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung wegen des ursprünglichen, nun sich als falsch erweisenden Urteilsspruchs, zu zahlen.

Quellen und weitere Informationen: RSW Beck, Tagesschau, Urteil des EGMR (Englisch)



Systemische Verschlechterungen


Hinrichtungswelle im Iran

Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) sollen im Iran in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mindestens 419 Menschen hingerichtet worden sein.

Dies seien dabei nur die bekannten Zahlen, sodass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Laut der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights sollen sich die Zahlen bis Oktober sogar auf mindestens 604 Hinrichtungen belaufen.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres stellte vor den Vereinten Nationen einen Bericht zur Menschenrechtslage im Iran vor. Die Zahl der Hinrichtungen sei um 30 % höher als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Auffallend sei dabei, dass besonders oft wegen Drogenvergehen zu Hinrichtungen verurteilt wurde - nahezu um 100 % mehr als im Jahr 2022. Laut Aktivist:innen und Menschenrechtsorganisationen handle es sich dabei jedoch nur um ein Instrument der Einschüchterung, keinen tatsächlich derart starken Anstieg in Betäubungsmittelvergehen.

Nach den Informationen der UN entsprechen die Gerichtsprozesse der Verurteilten regelmäßig nicht rechtsstaatlichen Anforderungen, von einem ordnungsgemäßen oder fairen Verfahren kann nicht die Rede sein.

Guterres fordert den Iran - wieder einmal - auf, die Hinrichtungspraxis zu stoppen, die Todesstrafe abzuschaffen und alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen. Er hielt den Iran außerdem zur Einhaltung der Menschenrechte, dabei vor allem der Freiheitsrechte, an.

Quellen und weitere Informationen: taz, Welt



Systemische Verschlechterungen


Hinrichtungswelle im Iran

Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) sollen im Iran in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mindestens 419 Menschen hingerichtet worden sein.

Dies seien dabei nur die bekannten Zahlen, sodass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Laut der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights sollen sich die Zahlen bis Oktober sogar auf mindestens 604 Hinrichtungen belaufen.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres stellte vor den Vereinten Nationen einen Bericht zur Menschenrechtslage im Iran vor. Die Zahl der Hinrichtungen sei um 30 % höher als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Auffallend sei dabei, dass besonders oft wegen Drogenvergehen zu Hinrichtungen verurteilt wurde - nahezu um 100 % mehr als im Jahr 2022. Laut Aktivist:innen und Menschenrechtsorganisationen handle es sich dabei jedoch nur um ein Instrument der Einschüchterung, keinen tatsächlich derart starken Anstieg in Betäubungsmittelvergehen.

Nach den Informationen der UN entsprechen die Gerichtsprozesse der Verurteilten regelmäßig nicht rechtsstaatlichen Anforderungen, von einem ordnungsgemäßen oder fairen Verfahren kann nicht die Rede sein.

Guterres fordert den Iran - wieder einmal - auf, die Hinrichtungspraxis zu stoppen, die Todesstrafe abzuschaffen und alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen. Er hielt den Iran außerdem zur Einhaltung der Menschenrechte, dabei vor allem der Freiheitsrechte, an.

Quellen und weitere Informationen: taz, Welt


Geplante Aussetzung des "Human Rights Acts" durch britische Regierung in Ruanda

Die Regierung Großbritanniens um Premierminister R. Sunak plant den "Human Rights Act" für Ruanda auszusetzen, um so doch noch Abschiebungen in das ost- bzw. zentralafrikanische Land zu ermöglichen.

Ursprünglich war ein Gesetz geplant gewesen, welches zur Eingrenzung illegaler Migration Ruanda zu einem sicheren Drittstaat erklärt hätte. Der Plan hinter diesem Gesetz sah vor, Asylsuchende noch vor Stellung eines Asylantrags nach Ruanda auszufliegen, wo dann schließlich Asyl beantragt werden sollte. Der Oberste Gerichtshof Londons hatte die Umsetzung dieses gesetzgeberischen Vorhabens angesichts einer defizitären Rechtsstaatlichkeit Ruandas verhindert. Um nunmehr aber Abschiebungen zu ermöglichen, wurde ein neues Gesetz entworfen, welches den "Human Rights Act" im Falle Ruandas außer Kraft zu setzen vorsieht. Dieser "Human Rights Act" von 1998 begründet fundamentale Rechte und Freiheiten und inkorporiert zudem die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

Neben der Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen vor britischen Gerichten zu verfolgen und der Tatsache, dass öffentliche Körperschaften zur Achtung dieser Grundfreiheiten verpflichtet sind, müssen sich laut des "Human Rights Acts" auch Gesetzesinhalte an den dort verbrieften Rechten messen lassen und konform ausgestaltet sein. Ebendieser letzte Aspekt würde den Abschiebeplänen der Regierung jedoch dann nicht mehr entgegenstehen, wenn in Bezug auf Ruanda der "Human Rights Act" nicht mehr gelten würde.

Es gibt auch vereinzelte Stimmen in R. Sunaks Partei, die gar einen Ausstieg aus der EMRK skandieren.

Weltweit sorgte das Vorhaben für erhebliche Kritik, es bleibt abzuwarten, ob dieses nicht erneut Gegenstand einer Gerichtsentscheidung werden wird.

Quellen und weitere Informationen: EHR Commission, FR, ntvZeit



Ausblick und Aktuelles


Alternative Nobelpreise in Stockholm überreicht

Zu Ende des Monats wurden in Stockholm wieder die alternativen Nobelpreise überreicht.

Die Right-Livelihood-Awards, besser bekannt als Alternative Nobelpreise, werden seit 1980 jedes Jahr durch die Right-Livelihood-Stiftung an mutige Persönlichkeiten und Organisationen für den Einsatz gegen gesellschaftliche Probleme vergeben. Bei der Vergabe legt die Stiftung besonderen Fokus auf den Kampf für Menschenrechte und Frieden sowie dem Umweltschutz. In diesem Jahr wurden erneut vier Preisträger:innen ausgezeichnet: Eunice Brookman-Amissah (Ghana), Mother Nature Cambodia (Kambodscha), SOS Méditerranée (international) und Phyllis Omido (Kenia).

Schwangerschaftsabbrüche sind in den meisten Ländern Afrikas illegal. Unverheiratet Schwangere leiden in Ghana unter massiven Stigmata, sodass daher jährlich Millionen Abbrüche unter unsterilen, unhygienischen und vor allem gefährlichen Bedingungen durchgeführt werden. Eunice Brookman-Amissah setzt sich in Ghana seit Jahrzehnten unerbittlich für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ein. Zu ihren Erfolgen gehört es, in vielen afrikanischen Ländern den Weg für solche Gesetze geebnet und Debatten angestoßen zu haben.


Die im Jahre 2012 gegründete Jugendorganisation Mother Nature Cambodia setzt in Kambodscha für die Umwelt und gesunde Lebensbedingungen ein, obwohl dies häufig in Repressionen für die Journalist:innen endet, wie zB Gefängnisstrafen. Mother Nature Cambodia trotzt dem autokratischen Regime Kambodschas und sorgte für die Aufdeckung diverser Skandale.

Die Hilfs- und Seenotrettungsorganisation SOS Méditerranée konnte seit dem Jahre 2015 etwa 39.000 geflüchtete Menschen vor dem Tod durch Ertrinken im Mittelmeer bewahren. Die Organisation verschafft den Geretteten Gehör, indem sie ihre Fluchtgeschichten und Lebenswege dokumentiert und veröffentlicht.

Die Umweltaktivistin Phyllis Omido setzt sich in Kenia für den Umweltschutz ein, indem maßgeblich durch ihren Einsatz 17 Industrieanlagen geschlossen wurden, die Vergiftungen bei den Anwohnenden und Mitarbeiter:innen hervorriefen. Omido erhielt im Jahr 2015 bereits den Grünen Nobelpreis (Goldman Environmental Prize). Derzeit engagiert sie sich außerdem gegen die Errichtung eines Atomkraftwerks in einer unberührten Landschaft an der Küste Kenias.

Quellen und weitere Informationen: rnd, taz









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