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Newsletter im Dezember 2021


Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im Dezember und somit dem letzten im Jahr 2021 – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns:

Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig.

Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen.

LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert.


Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen. Die rasante und multiple Entwicklung letzterer lässt es nicht zu, dass wir sämtliche Ereignisse umfassend abbilden. Der Transparenz wegen haben wir uns deshalb dafür entschieden, den monatlichen Rundumblick mittels Rubriken zu systematisieren: Wir stellen Neuigkeiten zu Entscheidungen nationaler und internationaler Spruchkörper vor, informieren über systemische Verschlechterungen im Bereich der Menschen- und Grundrechte und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Je nach Nachrichtenumfang kann die Gewichtung der einzelnen Rubriken von Mal zu Mal unterschiedlich ausfallen.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch beanspruchen wir Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“.



Urteile nationaler Spruchkörper


Myanmar - Suu Kyi zu Haftstrafe verurteilt

Myanmars De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi wurde von einem myanmarischen Gericht zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, welche kurz darauf auf zwei Jahre verkürzt wurde. Indem sie zu Widerstand gegen das Militär aufgerufen habe, habe sie sich der Anstiftung zur Gewalt in der Bevölkerung schuldig gemacht. Seit dem Militärputsch im Februar diesen Jahres fährt das Militärregime einen harten Kurs gegen oppositionelle Kräfte, tausende Menschen sind mittlerweile inhaftiert, viele kamen bei Demonstrationen ums Leben. Suu Kyi ist seit den 80er-Jahren bestrebt, einen friedlichen Demokratisierungsprozess in Myanmar voranzutreiben und wurde dafür im Jahre 1991 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Quellen und weitere Informationen: Amnesty, Wikipedia


High Court UK - Auslieferung Julian Assange (Wikileaks)

Erst Anfang des Jahres hatte sich ein Londoner Gericht gegen die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgesprochen, die Vereinigten Staaten erhoben Einspruch gegen diese Entscheidung. Assange veröffentlichte im Jahre 2010 streng vertrauliche Militärdokumente und befindet sich seitdem in Großbritannien. Knapp sieben Jahre verbrachte er in der ecuadorianischen Botschaft, 2019 wurde er schließlich festgenommen. Die USA verlangen seitdem von Großbritannien, Assange zu überstellen. In den Staaten droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren. Unter anderem ist die Anklage auf Spionage und Geheimnisverrat gerichtet. Im Dezember wurde dem Einspruch der USA stattgegeben, das Londoner Berufungsgericht billigte die Auslieferung Assanges. Ein Einschalten der nächsthöheren Instanz, des britischen Supreme Court, ist nun zu erwarten. Quellen und weitere Informationen: faz, SZ, tagesschau



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


Europarat leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Türkei ein Anfang Dezember gab der Europarat bekannt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei zu initiieren, da letztere das im Jahre 2019 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) weiterhin ignoriere. Darin hatte der Gerichtshof in Straßburg entschieden, dass die auf den Vorwurf des Umsturzversuches und der Spionage gestützte, seit mittlerweile vier Jahren andauernde Inhaftierung des türkischen Kulturförderers Osman Kavala jedweder Beweisgrundlage entbehre und forderte aus diesem Grund unverzüglich seine Freilassung. Erst kürzlich bestimmte ein Istanbuler Gericht jedoch die Verlängerung der Haftstrafe und ließ somit erhebliche Bedenken im Hinblick auf eine unabhängige türkische Justiz aufkommen. Gem. Art. 46 EMRK sind Mitgliedstaaten zur Befolgung der EGMR-Urteile verpflichtet. Die Türkei ist dem Europarat im Jahre 1950 beigetreten. Der Ministerrat des Europarats, welchem die Überwachung der Umsetzung der Gerichtsurteile obliegt, kann dem EGMR nun gem. Art. 46 Abs. 4 EMRK die Frage vorlegen, ob die Türkei gegen ihre Umsetzungspflicht verstoßen hat. Ein Ausschluss der Türkei aus dem Europarat steht im Raum. Quellen und weitere Informationen: Pressemitteilung Europarat, Europarat Türkei, SZ


Urteil über die Auflösung der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial Das oberste Gericht Russlands hat auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft hin über die Schließung der Menschenrechtsorganisation Memorial verfügt. Bereits einen Tag nach der Entscheidung musste das Menschenrechtszentrum von Memorial in Moskau schließen. Gründe seien die negative Darstellung Russlands sowie der aufgelösten Sowjetunion, der Verstoß gegen Gesetze, wie z.B. gegen das Gesetz gegen ausländische Agenten, sowie Intransparenz bei den Finanzen. Eine konkrete Rechtsgrundlage gibt es aber nicht. Die Entscheidung stieß auf viel Kritik, auch seitens Deutschlands und der Vereinten Nationen. Nun will die Memorial-Leitung gegen die Schließung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgehen. Der EGMR selbst fordert Russlands Behörden auf, die Urteile gegen die Auflösung von Memorial und der Mutterorganisation Memorial International auszusetzen. Quellen und weitere Informationen: Handelsblatt, sna, SZ



Systemische Verschlechterungen


Sanktionen gegen China wegen Unterdrückung der Uiguren Die Sanktionen der EU gegen China wegen der Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der Region Xinjiang wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Die verhängten Sanktionen richten sich gegen verantwortliche natürliche und juristische Personen. Sämtliche Vermögenswerte sollen eingefroren werden, es dürfen zukünftig weder Geld noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und die Einreise in die EU ist untersagt. Konkret handelt es sich dabei um Strafmaßnahmen gegen das Büro für öffentliche Sicherheit von Xinjiang sowie Vertreter des Parteikomitees des uigurischen autonomen Gebiets Xinjiang. Die USA verhängten ebenfalls neue Sanktionen gegen chinesische Biotechnologie- und Überwachungsfirmen und reagierte zudem mit einem diplomatischen Boykott in Form der Absage der Teilnahme von offiziellen Vertreter:innen an den Olympischen Spielen in Peking im nächsten Jahr. Sowohl seitens der EU als auch den USA sind Beschränkungen bzw. ein Verbot von Importen aus der Region Xinjiang geplant. China reagierte mit entsprechenden Sanktionen gegen Politiker:innen und Institutionen. Quellen und weitere Informationen: dw, Handelsblatt, zeit



Ausblick und Aktuelles


Förderprogramm der EU anlässlich des Human Rights Days Am 10. Dezember eines jeden Jahres wird der Human Rights Day als Erinnerung an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) am 10.12.1948 durch die Vereinten Nationen begangen. Dieses Jahr stand der Tag unter dem Motto „Ungleichheiten abbauen, Menschenrechte fördern“ und sollte den Blick hinsichtlich der negativen Folgen, die die COVID19-Pandemie sowohl menschenrechtlich als auch sozioökonomisch mit sich bringt, schärfen. Anlässlich des Human Rights Days gab die EU bekannt, mit einem spezifischen Programm mit dem Namen „Globales Europa – Menschenrechte und Demokratie“ im Zeitraum 2021 bis 2027 in Höhe von EUR 1,5 Mrd. Menschenrechte und Demokratie weltweit voranbringen zu wollen. Quellen und weitere Informationen: LTO, Pressemitteilung Europäischer Rat


Falls Du es verpasst hast: Amnesty International Report 2020/21 COVID-19-Pandemie, Hongkonger Sicherheitsgesetz, die Geschehnisse im Flüchtlingslager Moria und um den russischen Oppositionspolitiker Nawalny…die Jahre 2020/2021 waren erneut eine Belastungsprobe für die Menschenrechte. In dem Report zu den Jahren 2020/21 stellt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International ihre Einschätzung zur Menschenrechtslage weltweit dar. Dabei wird auch auf Deutschland ein teilweise düsteres Bild geworfen - etwa anlässlich bekannt gewordener Fälle von Rechtsextremismus bei der Polizei. Neben Kritik wurde allerdings positiv das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zur Grundrechtsverletzung durch das BND-Gesetz hervorgehoben, worin das BVerfG die weltweite Grundrechtsbindung der deutschen staatlichen Gewalt betonte. Zum Download des Reports von Amnesty International.


Neues vom Verein


Stand der Recherche zu "KI und Menschenrechte" zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Wir haben im Juni mit einer Recherche zum Thema "Künstliche Intelligenz und Menschenrechte" für die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) begonnen, in der wir versuchen, uns auf mögliche positive Entwicklungen und Chancen für den Schutz und die Umsetzung von Menschenrechten nach der AEMR durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zu konzentrieren. Das Ganze soll als Webpräsentation veröffentlicht werden, deswegen gestalten wir aktuell einfach verständliche Slideshows und stellen zu ausgewählten Menschenrechten verschiedene Start-ups oder Forschungsprojekte vor, die mit ihrer KI einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte leisten können. Der nächste Arbeitsschritt wird dann die Ausarbeitung von Risiken für Menschenrechte durch KI sein. Wir werden voraussichtlich im Frühjahr die Recherche abschließen können und freuen uns, den Rechtsstaatsprogrammen der KAS unser Ergebnis zu präsentieren.


LWOB-Vortragsreihe Kolumbien Das Team des LWOB-Veranstaltungsressorts arbeitet derzeit mit Hochdruck und höchster Motivation an der Umsetzung einer Vortragsreihe mit dem Schwerpunkt "Kolumbien". Ein Land, das seit dem Ende der Friedensverhandlungen und trotz des langen und ehrgeizigen Friedensvertrags einen eher steinigen und nicht geradezu einfachen Weg hin zu dem langersehnten Frieden geht. Die Vortragsreihe wird überwiegend digital stattfinden, um allen Interessent:innen sowohl eine breite Palette an Expert:innen näherbringen als auch eine von der Pandemielage unabhängige Teilnahme ermöglichen zu können. Wir freuen uns auf drei Vorträge, die in monatlichen Abständen stattfinden werden und mit Gästen aus Kolumbien, wie Journalist:innen, Professor:innen, Aktivist:innen und Stiftungsrepräsentant:innen ein interessantes und spannendes Programm bietet. Die Reihe startet mit dem ersten Vortrag ­zum Friedensprozess am 08. Februar 2022 um 18 Uhr s.t. Konkretere Informationen zu jeder Veranstaltung folgen demnächst über unsere sozialen Netzwerke - stay tuned! Die Vortragsreihe im Überblick: Februar: Erste Veranstaltung - Der Friedensprozess März: Zweite Veranstaltung - Die Umsetzung des Friedensvertrags am Beispiel der JEP April: Dritte Veranstaltung - Die Umsetzung des Friedensvertrags und ihre Folgen für das heutige und zukünftige Kolumbien - Proteste 2019 und 2021

Länderberichte Diesen Monat haben wir wieder einige spannende Berichte zur Menschenrechtslage in den verschiedensten Ländern der Erde veröffentlicht - hier geht's zu unserer Human Rights Map.







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