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Newsletter im Juni 2023

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im Juni – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt.Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf Sehbehinderte haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Entscheidungen nationaler Spruchkörper


USA: Supreme Court entscheidet Verfassungswidrigkeit der "Affirmative Action" US-amerikanische Universitäten dürfen künftig in Auswahlverfahren die Hautfarbe potentieller Studierender nicht mehr in ihre Entscheidung mit einbeziehen. Ein solches Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen zu berücksichtigen, stelle eine verfassungswidrige Praxis dar, urteilte das höchste US-amerikanische Gericht. Ursprünglich diente die „Affirmative Action“ dazu, der Benachteiligung von ethnischen Minderheiten entgegenzuwirken und parallel dazu die kulturelle Vielfalt in Hochschulen, quasi als Abbild der Gesellschaft, zu ermöglichen. Als Ausprägung der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung hatte die „Affirmative Action“ zur Aufgabe, die Sicherstellung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen für Afroamerikaner zu gewährleisten. Vor 45 Jahren hatte der Supreme Court eine Platzvergabe anhand von Quoten hinsichtlich der Hautfarbe untersagt, die Provenienz aber als einen Entscheidungsaspekt anerkannt. Das Urteil ist auch auf die konservative Mehrheit innerhalb des Spruchkörpers zurückzuführen. Quellen und weitere Informationen: FAZ, tagesschau



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


EU-Asylreform - Um was geht es eigentlich? Die Innenminister:innen der EU-Mitgliedstaaten haben bei ihrem Treffen in Luxemburg die jahrelang erwartete Einigung für eine gemeinsame Position bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt. Konkret sehen die derzeitigen Pläne einen deutlich restriktiveren Umgang als bisher mit Geflüchteten ohne Bleiberecht vor. Mit der Einführung einer Asylverfahrensordnung wird in der EU ein gemeinsames und zwingendes Asylverfahren eingeführt. Dies gilt vor allem für die europäischen Außengrenzen, sodass die Geflüchteten gar nicht erst in die EU gelangen können. Während des laufendes Asylverfahrens soll es dafür Asylzentren geben, in denen die Geflüchteten untergebracht werden. Eine Abschiebung wird so deutlich vereinfacht. Wahrscheinlich wird es sich um ähnliche Zentren wie das Camp Vastria auf der griechischen Insel Moria handeln, über das wir im letzten Monat berichtet haben. Das neue Asylverfahren soll vorerst nur bei Geflüchteten aus Ländern angewendet werden, die im Durchschnitt eine Anerkennungsquote von unter 20 % haben. Dazu gehören etwa die Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien. Die Verfahren sollen höchstens zwölf Wochen dauern - ob dies wirklich eine realistische Zeitangabe darstellt, ist fraglich. Die meisten Geflüchteten haben hingegen weiterhin Anspruch auf das "reguläre" Asylverfahren. Länder, in denen sehr viele Menschen einen Asylanatrag stellen (wie z.B. Italien), sollen künftig über einen Solidaritätsmechanismus Unterstützung von anderen europäischen Mitgliedstaaten beantragen können. Staaten, die sich daran nicht beteiligen wollen (wie Polen oder Ungarn), werden Kompensationszahlungen leisten müssen. Diskutiert werden aktuell Summen um ca. 20.000 Euro pro nicht aufgenommene Person. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser drang mit ihrer Forderung nach Ausnahmen für Familien mit Kindern nicht durch. Erfolg hatte sie jedoch bei einer Ausnahme für unbegleitete Minderjährige. Tatsächlichen Konsens gab es zwischen den Minister:innen grundsätzlich nicht. Die erzielte Einigung stellt - wie so oft - lediglich einen Kompromiss dar. Die EU-Länder müssen sich mit ihrer Einigung nun mit dem Europaparlament verständigen. Ein Abschluss der Asylreform ist vor 2024 jedoch nicht in Sicht. Quellen und weitere Informationen: Deutschlandfunk, Rat der Europäischen Union, ZDF


Londoner Gericht verbietet Abschiebeflüge nach Ruanda Erneut widersetzte sich ein britisches Gericht, den Plänen der Regierung Großbritanniens gegen immer weiter steigende Geflüchtetenzahlen mittels beschleunigter Abschiebungen nach Ruanda vorzugehen. Ein durch Menschenrechtsvereinigungen angerufenes Londoner Berufungsgericht hat die Abschiebeflüge Asylsuchender nach Ruanda als rechtswidrig und als mit der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) unvereinbar konstatiert. Durch ein im Jahre 2022 geschlossenes Abkommen mit Ruanda plante die britische Regierung eine Abschiebung in das ost- bzw. zentralafrikanische Land, wo Geflüchtete Asyl beantragen sollen, aber ohne die Möglichkeit, in das Vereinigte Königreich zurückzukehren. Hierdurch soll vor allem ein Abschreckungseffekt erzeugt werden, der Menschen von der Fahrt von Frankreich über den Ärmelkanal nach Großbritannien abhalten soll. Das Gericht sprach sich gegen die Einordnung Ruandas als sicheres Drittland aus, obwohl der britische High Court im Dezember 2022 die von der Regierung vorgesehenen Abschiebungen gebilligt hatte. Das Berufungsgericht hatte Menschenrechtsverstöße seitens der ruandischen Regierung sowie ein mangelhaftes Asylsystem hiergegen angeführt. Insbesondere sei nicht gewährleistet, dass keine Rückführung in das jeweilige Herkunftsland erfolge. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hatte bereits vergangenes Jahr die Durchführung eines Abschiebefluges mittels einstweiliger Verfügung verhindert. Indem das neue Asylgesetz kein Recht auf Prüfung des Herkunftslandes oder eines Asylverfahrens vorsieht, bezweckt die Regierung um Premier R. Sunak eine schnellere Abschiebung von Migrant:innen. Quellen und weitere Informationen: FAZ, Spiegel, Zeit



Ausblick und Aktuelles


VW untersucht Werk in Uiguren-Provinz auf Zwangsarbeit Das im Jahre 2013 in Betrieb genommene VW-Werk in der chinesischen Stadt Urumqi, Hauptstadt des Uigurischen Autonomen Gebietes Xinjiang, steht seit Anbeginn in der Kritik. Es soll als Umerziehungslager und für Menschenrechtsverletzungen an muslimischen Uigur:innen gedient haben - jedenfalls soll nicht in angemessenem Maße auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben eingegangen worden sein. Nun hat das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) Beschwerde gegen die Automobilhersteller VW, BMW und Mercedes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Seit Anfang 2023 sind Unternehmen durch das Lieferkettengesetz rechtlich verpflichtet, den Schutz von Menschenrechten entlang der globalen Lieferketten zu verbessern. Firmen, die wie VW im Ausland produzieren oder zumindest Teile des Endprodukts fertigen lassen, müssen Verantwortung für das Produktionsverfahren, aber auch für die Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferbetrieben übernehmen. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten kann durch das BAFA entsprechend sanktioniert werden. VW müsste in Zukunft problematische Zulieferbetrieben ausschließen oder sich ganz aus der Region zurückziehen. Auch für Investierende werden Menschenrechte ein immer wichtigeres Kriterium bei Anlageentscheidungen. Zwangsarbeit in der Lieferkette stellt meist ein Ausschlusskriterium dar. VW hat aufgrund ihrer Sozialstandards in Urumqi bereits durch den Finanzdienstleister MSCI Minuspunkte im Nachhaltigkeitsranking erlitten. Quellen und weitere Informationen: SHU, Spiegel, tagesschau, taz


UN-Bericht zum Gefangenenlager Guantánamo Seit mehr als 21 Jahren existiert das höchst umstrittene US-Gefangenenlager auf dem Militärstützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba. Das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vom damaligen republikanischen Präsidenten George Bush ins Leben gerufene Gefangenenlager diente vor allem der prozesslosen Inhaftierung mutmaßlicher islamistischer Terrorist:innen. Im Lager wurden zeitweise fast 800 Menschen inhaftiert. Am 26. Juni 2023 legte die UN-Sonderberichterstatterin Ní Aoláin einen Bericht zu den aktuellen Verhältnissen auf Guantanamo ab. Trotz „bedeutender Verbesserungen“ im Vergleich zu früheren Zustandsberichten betont die irische Juraprofessorin, dass die Behandlung der Inhaftierten weiterhin „grausam, unmenschlich und herabwürdigend“ sei. Sie habe beobachtet, dass nach zwei Jahrzehnten der Haft das Leid der Inhaftierten tief und anhaltend ist. Laut Bericht befinden sich zur Zeit immer noch 34 Häftlinge in Guantanamo. Die USA reagierte in einem Antwortschreiben an den Menschenrechtsrat, dass es sich bei den Erkenntnissen der Sonderermittlerin um allein ihre Sichtweise handle und Washington „in wesentlichen Belangen zahlreichen sachlichen und rechtlichen Aussagen“ des Reports widerspreche. Die internationale Generalsekretärin von Amnesty International, Agnès Callamard, rief als Reaktion auf den UN-Bericht den US-Präsidenten Biden zur Schließung des Gefangenenlagers auf. Die „unrechtmäßige Praxis der unbefristeten Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren“ müsse auf der Stelle beendet werden. Der Bericht offenbare „zahllose Menschenrechtsverletzungen“ und eine Wiedergutmachung für die Folter und andere erlittenen Misshandlungen, durch welche viele Gefangene komplexe und noch unbehandelte medizinische Probleme entwickelt haben, müsse von der US-Regierung in die Wege geleitet werden. Zu guter Letzt habe die US-Regierung absichtlich das US-amerikanische Recht und internationales Recht umgangen, die Rechte der noch Inhaftierten missbraucht und „damit die Rechte der Überlebenden und Familien der Opfer der Anschläge vom 11. September verletzt, Gerechtigkeit zu erfahren“. Quellen und weitere Informationen: Amnesty, tagesschau



Neues vom Verein


Mitgliederversammlung: Wahl des neuen Vorstandes Bei unserer Mitgliederversammlung am 14. Juni haben wir einen neuen Vorstand gewählt: Aurélie Krüger und Felicitas Knoll wurden zu den Co-Vorständinnen und Deliah Herbstritt zu unserer Schatzmeisterin gewählt. Der ehemalige Vorstand bestehend aus Philine, Lisa und Manuela wurde entlastet. Im Namen des gesamten Vereins möchten wir uns bei Philine, Lisa und Manuela herzlich für ihr Engagement und die Leitung des Vereins im letzten Jahr bedanken! Darüber hinaus möchten wir einen ganz besonderen Dank an Philine aussprechen - als Initiatorin und Mitgründerin des Vereins hat sie das Vereinsleben nachhaltig geprägt und ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass wir mit LWOB an der LMU schon zahlreiche tolle Projekte realisieren konnten und mittlerweile einen festen Platz unter den studentischen Initiativen an der Uni haben. Wir wünschen Aurélie, Felicitas und Deliah alles Gute und ein erfolgreiches Vereinsjahr!


Übergabe des Vorstandsamtes: Philine (ganz links) und Manuela (ganz rechts) übergeben die Leitung des Vereins an unseren neuen Vorstand (v.l.n.r.: Deliah, Aurélie, Felicitas). Lisa konnte beim Übergabetermin leider nicht dabei sein.



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