top of page
  • Autorenbildlwob_lmu

Newsletter im März 2023

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im März – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt.Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf Sehbehinderte haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Entscheidungen nationaler Spruchkörper


Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte: Schwangerschaftsabbrüche Als "Verbrechen in Zusammenhang mit einem Menschenleben" wird der frühzeitige Tod eines Fötus oder Embryos in El Salvador pönalisiert. Ob dies seinen Grund in einer Abtreibung oder einer Fehlgeburt hat, die Mutter minderjährig oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist, bleibt unberücksichtigt, bis zu 30 Jahre Haft müssen salvadorianische Frauen befürchten. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich zurzeit mit dem Schicksal der Risikoschwangerschaft einer jungen Frau aus El Salvador, der entgegen ärztlichen Rates ein Schwangerschaftsabbruch untersagt wurde, trotz des Umstands, dass bei Fortsetzen der Schwangerschaft der Fötus sterben und die Mutter sich einem erheblichen Risiko aussetzen würde. Dieser Fall steht stellvertretend für tausende Frauen, die sich durch die rigiden Gesetze in ihrem Land gezwungen sehen, heimliche Abtreibungen vornehmen zu lassen, die sie nicht selten mit dem Leben bezahlen. Die Hoffnungen in das nun zu erwartende Urteil des Gerichtshofes richten sich auf eine Neuausrichtung des Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen im gesamten lateinamerikanischen Raum, ein solcher Präzedenzfall könnte ein erster Schritt zur Entkriminalisierung von Abtreibungen sein. Quellen und weitere Informationen: FAZ, DF



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


Wasser als Menschenrecht und die Trinkwasserknappheit Wasser ist seit 2010 ein Menschenrecht. Trotzdem haben ca. 2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. 3,6 Milliarden Menschen fehlt eine sanitäre Grundversorgung. Zudem wird das Wasser immer knapper. Das liegt in erster Linie an immer extremer werdenden Wetterereignissen. Jeder fünfte Mensch in Ostafrika ist von der Dürre betroffen. Am Tag des Wassers am 22. März fand zum ersten Mal seit dem Jahre 1977 eine Wasserkonferenz im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt. Thematisiert wurde im Rahmen des Zusammentreffens neben dem Zugang zu sauberen Wasser und Sanitärversorgung auch das Recht auf eine saubere Umwelt. Letzteres wird zu einem großen Teil von dem Geschäft mit abgefüllten Trinkwasser untergraben. Heraus kam ein Aktionsplan, der in alle schon bestehenden Verträge einfließen soll. Er beinhaltet 689 freiwillige Verpflichtungen. Dazu gehören die nachhaltige Bewirtschaftung nationaler Trinkwasserreserven sowie die Unterstützung mehrerer afrikanischer Länder bei der Verbesserung des Trinkwassermanagements. Zudem soll ein UN-Sonderbeauftragter eingesetzt werden. Der geschätzte Gesamtwert aller Projekte beläuft sich auf ca. 750 Millionen Dollar. In zwei Jahren soll eine Folgekonferenz stattfinden, um den Fortschritt zu überprüfen. Quellen und weitere Informationen: Krone, MSN, tagesschau 1, tagesschau 2


Internationaler Strafgerichtshof: Haftbefehl gegen Putin Der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) in Den Haag hat gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Haftbefehl erlassen. Ein weiterer Haftbefehl erging gegen die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lvova-Belova. Der IStGH erlässt damit erst zum zweiten Mal in seiner 20-jährigen Geschichte einen Haftbefehl gegen ein Staatsoberhaupt, zum ersten Mal ereignete sich dies gegen den sudanesischen Machthaber Omar Al-Bashir im Jahre 2009. Nach Art. 58 Abs. 1 lit. a Römisches Statut des IStGH kann die Vorverfahrenskammer auf Antrag des Anklägers einen Haftbefehl gegen eine Person erlassen, wenn sie nach Prüfung des Antrags und der Beweismittel oder anderer vom Ankläger beigebrachter Informationen zu der Überzeugung gelangt ist, dass begründeter Verdacht besteht, dass die Person ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen hat. Zudem muss die Festnahme gem. Art. 58 Abs. 1 lit. b notwendig erscheinen. Gem. Art. 5 Abs. 1 unterliegen der Gerichtsbarkeit des IStGH das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression. Aufgabe des IStGH ist es, Einzelpersonen zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Immunität Putins als Staatsoberhaupt steht dem nicht entgegen. Bei Putin und Lvova-Belova sollen Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Vertreibung bzw. Überführung der Bevölkerung aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation (Art. 8 Abs. 2 lit. a Ziff. vii und lit. b Ziff. viii) zulasten ukrainischer Kinder begangen haben, bzw. dies werden ihnen zugerechnet. Der genaue Inhalt der Haftbefehle wird aus Gründen des Opferschutzes nicht veröffentlicht. Russland und die Ukraine haben den IStGH zwar nicht anerkannt, die Ukraine hat aber in Erklärungen aus den Jahren 2014 und 2015 nach der russischen Annexion der Krim eine "ad hoc-Anerkennung" ausgesprochen und so bis heute möglichen Ermittlungen des IStGH auf ihrem Staatsgebiet zugestimmt. Zum Teil werden die Haftbefehle nur als Symbolpolitik herabgewertet - indes schafft der IStGH damit erste Fakten für die potentielle Errichtung eines Sondertribunals, was nicht in der Zuständigkeit des IStGH liegt. Bei einem Sondertribunal handelt es sich um einen für eine konkrete Situation und eine begrenzte Zeit einberufenen Strafgerichtshof. Dies ist über die Vereinten Nationen, die Europäische Union oder den Europarat umsetzbar. Die Errichtung eines Sondertribunals wird wegen des Verbrechens der Aggression (konkret: dem Angriffskrieg) diskutiert, welches der IStGH mangels Beitritts Russlands zum Statut nicht selbst verfolgen kann. Über die symbolische Bedeutung hinaus schränkt der Haftbefehl gerade Putin außerdem enorm in seiner Bewegungsfreiheit ein. Dennoch können die Haftbefehle erst durchgesetzt werden, wenn Putin oder Lvova-Belova Russland verlassen sollten. Innerhalb Russlands kann der IStGH sie nicht durchsetzen. Auch eine Auslieferung Putins ist nur realistisch, wenn es einen Machtwechsel in Russland gegeben hat. Ein Prozess in Abwesenheit ist vor dem IStGH nicht möglich. Quellen und weitere Informationen: LTO 1, LTO 2, tagesschau



Systemische Verschlechterungen


Neues Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda Am 21. März verabschiedete das ugandische Parlament ein Gesetz, das homosexuelle Handlungen unter lebenslange Freiheitsstrafe stellt. In „schweren“ Fällen soll wohl auch die Todesstrafe verhängt werden können. Solche liegen bei gleichgeschlechtlichen Sex mit Personen unter 18 Jahren oder wenn eine Person HIV-positiv ist, vor. Zudem verpflichtet das Gesetz auch Bekannte, Befreundete und Familienmitglieder, Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen den Behörden zu melden. Praktisch bedeutet das, dass allein die Zugehörigkeit zur LGBTQIA+-Community illegal ist und unter Strafe steht. 389 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, nur zwei waren dagegen. Human Rights Watch kritisierte das Gesetz als Einschränkung der Grundrechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Zudem schaffe es ein Klima der Angst und sei verfassungswidrig. Homosexualität ist in Uganda schon lange verboten. Allein im Februar berichteten 110 Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinde von Verhaftungen, sexueller Gewalt, Zwangsräumungen und öffentlichen Entkleidungen. Uganda steht damit aber nicht alleine. In rund 30 anderen afrikanischen Staaten sind gleichgeschlechtliche Beziehungen ebenfalls verboten. Nur Ugandas Präsident Yoweri Museveni kann mit seinem Veto das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern. Dies scheint jedoch aufgrund der homophoben Tendenzen des Staatsoberhauptes sehr unwahrscheinlich. Quellen und weitere Informationen: The Guardian, Stern 1, Stern 2



Ausblick und Aktuelles


"Illegal Migration Bill" des Vereinigten Königreichs Im Parlament des Vereinigten Königreichs liegt derzeit ein Gesetzentwurf vor, der auf die Verringerung bzw. Beendigung der Überquerung des Ärmelkanals durch "kleine Boote", die gegen internationales Recht verstoßen, abzielt (die sog. Illegal Migration Bill). Der Gesetzentwurf sieht vor, Personen, die "illegal" (d.h. unter Verletzung der Einwanderungskontrolle) in das Vereinigte Königreich einreisen, in Gewahrsam zu nehmen, abzuschieben sowie sie an der Rückkehr zu hindern. Die einzigen Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für Personen, denen ein "ernsthafter und irreversibler Schaden" droht und für unbegleitete Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Der Entwurf ist die Reaktion auf den starken Anstieg der Anzahl an Zuwandernde, die den Ärmelkanal per "kleinem Boot" überqueren (von 300 jährlich im Jahr 2018 auf 45.000 im Jahr 2022 und 3.150 im März 2023). Etwa 90 % der Ankommenden haben einen Asylantrag gestellt und nach dem derzeitigen System sind mehr als zwei Dritter dieser Anträge auch erfolgreich. Seit dem Jahre 2019 sind etwa 130 Personen beim Versuch, den Ärmelkanal zu durchqueren, verstorben oder verschollen. Die Einschränkung "illegaler" Migration ist eines der Hauptanliegen des konservativen Premierministers Rishi Sunak. Im Januar twitterte er: "Wenn Sie illegal hierher kommen, können Sie kein Asyl beantragen. Sie können nicht von unseren Schutzmaßnahmen gegen moderne Sklaverei profitieren. Sie können keine fadenscheinigen Menschenrechtsansprüche geltend machen und nicht bleiben." Die Illegal Migration Bill erfährt viel Kritik seitens der "Labour Party" des britischen Parlaments, UN- und Menschenrechtsorganisationen. Ihre Rechtmäßigkeit wird massiv infrage gestellt. Der Gesetzentwurf enthielt außerdem nicht die gemeinhin übliche Erklärung, mit der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) vereinbar zu sein. Mehr als 60 NGOs, Labour-Abgeordnete und Wissenschaftler:innen haben den Premierminister in einem offenen Brief aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und davor gewarnt, dass es die moderne Sklaverei in den Untergrund treiben und Leben kosten wird. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit auf der Reporting Stage im House of Commons, danach muss er noch das House of Lords passieren. Mit welchen Maßnahmen das Vereinigte Königreich "illegale Einwanderung" konkret verhindern will, könnt ihr hier nachlesen. Quellen und weitere Informationen: The Guardian, Institute for Government UK, UK Parliament, Wikipedia



Neues vom Verein


Dritte Ukraine-Veranstaltung: "Vergangenheit - Zukunft - Gegenwart" Am 20. März fand unsere dritte Veranstaltung zum Krieg in der Ukraine statt. Hier findet ihr die Folien von Herrn Professor Walter zu Rechtsfragen der Errichtung eines Sondertribunals für die Ukraine mit weiterführenden Links.

Ergebnis des Bake Sales zugunsten der Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei Bei dem gemeinsamen Bake Sale der studentischen Initiativen der Juristischen Fakultät an der LMU zu Ende letzten Monats für die Opfer der Erdbeben konnten wir insgesamt 1.120 € sammeln und an Syrien und die Türkei spenden. Wir bedanken uns bei allen, die gespendet haben und hoffen, es hat euch geschmeckt!




Bake Sale zugunsten der Erdbebenopfer zusammen mit Mitgliedern anderer studentischer Initiativen der Juristischen Fakultät


bottom of page