Newsletter im August 2025
- lwob_lmu

- 15. Sept.
- 16 Min. Lesezeit
Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte
Herzlich willkommen zu unserem Newsletter im August – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!
Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.
Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen. Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf sehbehinderte Menschen haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiter:innen wenden.
Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte
Neuigkeiten nationaler Spruchkörper und Organisationen
Brasilianisches Arbeitsgericht verurteilt VW zu Schadensersatzzahlung in Millionenhöhe
VW wurde wegen sklavenähnlicher Arbeitsbedingungen in Brasilien in den Siebziger- und Achtzigerjahren zu einer Schadensersatzzahlung in Millionenhöhe verurteilt.
Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung vor dem Gerichtsverfahren im Jahr 2023 waren gescheitert, woraufhin der Konzern im Dezember 2024 verklagt wurde.
Grundlage des Urteils ist die sklavenähnliche Behandlung hunderter Arbeiter in einer von VW betriebenen Farm, in der sie schwere Menschenrechtsverletzungen in Form von entwürdigenden Arbeitsbedingungen, Schuldknechtschaft und bewaffneter Überwachung erdulden mussten.
Die Farm wurde in den Siebziger-Jahren gegründet. Zu jener Zeit gehörte der landwirtschaftliche Betrieb einer Tochterfirma von Volkswagen. VW kooperierte mit der damals herrschenden Militärdiktatur in Brasilien und half laut einer Studie von 2017 bei der Unterdrückung von Oppositionellen in seinen brasilianischen Betrieben. Der VW-Werkschutz habe mit der Geheimpolizei zusammengearbeitet und im Gegenzug habe der Konzern von Steuererleichterungen profitiert.
Im Jahr 2019 wurden durch das Arbeitsgericht Ermittlungen aufgenommen, nachdem Dokumente von Pater Ricardo Rezende Figuera, der für die Kommission der Landespastoral arbeitete, gesammelt wurden. Laut Figuera habe VW große Flächen des Amazonas-Regenwaldes durch Abholzung zerstört, welche noch immer andauere. Zudem habe der Autohersteller damals Minderjährige als Arbeiter eingesetzt und sei verbotenerweise in indigenes Land vorgedrungen.
Die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes beträgt 165 Millionen Reais, was knapp 26 Millionen Euro sind. Dies ist die höchste Geldstrafe, die in Fällen moderner Sklaverei jemals in Brasilien verhängt wurde. Zudem forderte das Gericht VW dazu auf, öffentlich Verantwortung zu übernehmen und sich bei den betroffenen Arbeitern und der gesamten brasilianischen Gesellschaft zu entschuldigen.
VW kündigte an, in Berufung gegen das Urteil zu gehen. Auf Anfrage der ARD teilte das Unternehmen schriftlich mit, dass es sich mit seiner 72-jährigen Tradition konsequent zu den Prinzipien der Menschenwürde bekenne und sich strikt an alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften halte.
Quellen und weitere Informationen: ZEIT, Tagesschau, LTO
Debatte um “Sicherheitspaket”: Menschenrechtsinstitut warnt vor Risiken bei geplanter automatisierte Gesichtserkennung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor der geplanten Einführung automatisierter Gesichtserkennung.
Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Sicherheitspaket, durch welches der automatisierte Abgleich von Internetdaten mit polizeilichen Fahndungsbildern oder Überwachungsaufnahmen möglich sein wird. Zusätzlich wird in einigen Bundesländern auch die Einführung einer biometrischen Gesichtserkennung zur Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum geplant. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant außerdem, dass BKA und Bundespolizei im Netz nach Gesichtern, Stimmen und Bewegungsmustern suchen können. Dies beschränke sich nicht nur auf Verdächtigte sondern umfasse auch Zeugen und Opfer. Auch private Social-Media-Beiträge können damit überwacht werden. Für die Einführung des Sicherheitspakets plädiert Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung krimineller Strukturen sei der Einsatz solcher Softwares notwendig und “alternativlos”, zudem konnte bereits dadurch ein Terroranschlag verhindert werden und es gebe Fortschritte bei der Verhinderung von Geldautomatensprengungen und der Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Dies wird jedoch von Vielen kritisch gesehen:
Sabine Grützmacher, stellvertretende Vorsitzende des netzpolitischen Vereins LOAD bezeichnete die geplanten Maßnahmen als “anlasslose Massenüberwachung” und weist auf den Chilling-Effekt hin – dieser bezieht sich auf die ungewünschte Verhaltensänderung als Folge der Einschüchterung durch die Überwachungsmaßnahmen.
Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz moniert, dass der in der geplanten Regelung verwendete Ausdruck des ‘biometrischen Abgleichs’ zu unbestimmt sei und verweist auf die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Biometrische Identifizierungsdaten gelten nach europarechtlichen Vorgaben und der JI-Datenschutzrichtlinie als “besonders geschützte Kategorie personenbezogener Daten”, was auch auf dem Grundrecht auf Datenschutz gem. Art. 8 der EU-Grundrechte-Charta herrührt. Zudem würden die Regelungsvorschläge dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entsprechen.
Auch die geplante Kooperation mit US-Konzernen wie Palantir steht in der Diskussion.
Der digitalpolitische Sprecher der SPD, Johannes Schätzl warnt davor, dass der IT-Dienstleister enge Verbindungen zu US-Geheimdiensten mit klaren geopolitischen Interessen habe und dass aufgrund der Intransparenz die Algorithmen möglicherweise mit fehlerhaften Daten arbeiten. Zudem gab es beim “Day of Action” in den USA Proteste gegen den Konzern: besonders die Zusammenarbeit von Palantir mit der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE, welche maßgeblich an der verschärften Einwanderungspolitik von Donald Trump teilnimmt, sowie die Zusammenarbeit mit dem israelischen Militär wurden heftig kritisiert. Im Gespräch mit Democracy Now! erklärten viele der Protestierenden, dass die Datenanalyse-, Überwachungs- und Automatisierungstools von Palantir gegen besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden würden. Die Senior-Redakteurin von Wired, Makena Kelly kommentierte, dass viele Firmen wie Palntir im Silicon Valley “versuchen, Chancen im Chaos zu finden”, während die Trump-Regierung staatliche Dienstleistungen abbaut und Massendeportationen vorantreibt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert das Sicherheitspaket als tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre und warnt davor, dass Unschuldige aufgrund falscher Treffer bei der Gesichtserkennung zum Ziel politischer Maßnahmen werden könnten. Das Institut fordert bei der Debatte über die Nutzung künstlicher Intelligenz im Polizeieinsatz eine stärkere Berücksichtigung der Grundrechte und den möglichen Folgen, um die Freiheitsrechte nicht zu gefährden. Notwendig sei vor allem Transparenz in Bezug auf die polizeilichen Ermittlungen und die genutzten Technologien. Ihr Einsatz solle unter Richtervorbehalt stehen und die Befugnisse, die der Polizei rechtlich eingeräumt werden, sollen zeitlich befristet sein. In diesem Zeitraum müsste zudem auch evaluiert werden, ob die Maßnahmen sinnvoll, wirksam und v.a. verhältnismäßig waren, da ansonsten Grundrechte verletzt werden.
Quellen und weitere Informationen: Deutsches Institut für Menschenrechte, Netzpolitik.org, Tagesschau, Democracy Now
Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen
EuGH bremst geplante Verschärfung der EU-Asylpolitik (Urt. v. 01.08.2025, C-758/24; Urt. v. 01.08.2025, C-97/24)
Im Juli 2025 haben die EU-Innenminister in Kopenhagen über die Migrations-und Sicherheitspolitik beraten und härtere migrationspolitischen Maßnahmen geplant. Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) macht nun an das Handeln der EU-Staaten konkrete Vorgaben.
Die EU-Innenminister einigten sich bei dem Treffen darauf, dass z.B. auch Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien und Asylverfahren außerhalb der EU ermöglicht werden sollen. Auch der Bau von Sperranlagen an den EU-Außengrenzen steht in Planung.
Durch das Urteil des EuGH vom 1. August wird die mögliche Umsetzung dieser Maßnahmen unklar, denn es stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation eines Landes als “sicherer Drittstaat”. “Sichere Drittstaaten” gemäß dem deutschen und europäischen Asylrecht sind Länder, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung oder der Europäischen Kommission Menschen vor Verfolgung durch den Staat sicher sind. Gemäß dem EuGH-Urteil dürfen die EU-Staaten diese Einschätzung selbst treffen, müssen die Gründe ihrer Entscheidung allerdings transparent offenlegen. Außerdem können nur noch diejenigen Länder als sichere Drittstaaten gelten, die auch den Schutz ihrer gesamten Bevölkerung gewährleisten können: Niemand darf politischer, ethnischer, religiöser oder sexueller Diskriminierung ausgesetzt sein. Diese Anforderung wird von einem Großteil der Herkunftsstaaten von Asylbewerbern, welche in die EU kommen, nicht erfüllt.
Staats- und Regierungschefs innerhalb der EU, wie beispielsweise die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, kritisieren das Urteil und werten es als Einschränkung der Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten.
Die Entscheidung des Gerichts widerspräche dem Volkswillen der nationalen demokratischen Mehrheiten. Der Siegener Soziologe Phillip Manow ist der Ansicht, dass “die zunehmende Verrechtlichung der Politik [...] auf europäischer Ebene zu einer ‘Dekompensation des Nationalstaats’ [führe]”. Bei Regierungen der politischen Mitte besteht die Sorge, Wähler an radikal rechte Parteien zu verlieren.
Prof. Dr. Daniel Thym vom Forschungszentrum für Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz sieht das Urteil ganz anders: für ihn ist es keine Behinderung der geplanten Asylpolitik.
Es bestätige nur die bisherigen Grenzen des EU-Rechts, sehe jedoch ausdrücklich Ausnahmen für bestimmte Gruppen und Teilreligionen vor. Ab Juni 2026 werde es EU-Mitgliedsstaaten mithilfe des GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) möglich sein, deutlich mehr Länder als sichere Drittstaaten einstufen zu können. Besonders für Deutschland könnte laut Thym eine Ausweitung der sicheren Herkunftsländer weiterhin möglich sein, wenn der Bundestag den aktuellen Gesetzesentwurf anpasst.
Ein zweites Urteil des EuGH verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, auch in Fällen von Überlastung, Unterkünfte oder ein Mindestmaß an finanziellen Mittel für Schutzsuchende bereitzustellen. Grundlage dieser Entscheidung war der Fall zweier Männer aus Afghanistan und Indien gewesen, die in Irland wochenlang unter kritischen Bedingungen in Obdachlosigkeit in Irland lebten.
Von den zuständigen Behörden erhielten sie lediglich jeweils einen 25-Euro-Gutschein.
Ein Unterkunftsplatz wurde ihnen wegen des überfüllten Zustands der Aufnahmezentren nicht zur Verfügung gestellt. Gemäß dem irischen Recht hatten sie keinen Anspruch auf die vorgesehene Geldleistungen, solange sie nicht dort untergebracht waren.
Als Maßstab für die Sorgepflicht diente die in der EU-Grundrechtecharta definierte Menschenwürde.
Quellen und weitere Informationen: EuGH Urteil "sichere Drittstaaten", EuGH Urteil "Grundbedürfnisse Schutzsuchender", ZEIT Quelle 1, ZEIT Quelle 2, Deutsche Welle (dw), LTO Quelle 1 (Gastbeitrag Daniel Thym), LTO Quelle 2
Systemische Verschlechterungen
BKA verzeichnet Höchststand an Ermittlungsverfahren bei Menschenhandel
Im Jahr 2024 wurden 576 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Ausbeutung abgeschlossen, so viele wie noch nie seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000. Dies entspricht einem Anstieg von 13 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023.
Es wurden 364 Fälle sexueller Ausbeutung erfasst – ein Höchstwert der vergangenen zehn Jahre. Zunehmend findet die Ausbeutung in privaten Wohnungen statt, einem Bereich, der nur schwer kontrollierbar ist. Die Dunkelziffer dürfte daher deutlich höher liegen. Viele Opfer sind Frauen und junge Menschen, häufig auch Minderjährige. Laut Angaben des BKA stammen Opfer und Tatverdächtige oft aus dem europäischen Ausland; besonders stark angestiegen ist der Anteil chinesischer und kolumbianischer Betroffener.
Die Kontaktanbahnung erfolgt häufig über das Internet, oft verbunden mit Manipulationen, die zu emotionaler Abhängigkeit führen. Ein bekanntes Vorgehen ist die sogenannte „Loverboy-Methode“: Zunächst wird ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, anschließend wird das Opfer in die Prostitution gedrängt und finanziell ausgebeutet.
In über 200 Verfahren wurden Kinder und Jugendliche als Ausbeutungsopfer identifiziert; 195 Verfahren betreffen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung.
Auch bei der Arbeitsausbeutung wurde ein Höchststand erreicht. Hier richten sich die Verfahren oft gegen Zeitarbeitsfirmen. In Deutschland sind vor allem Menschen aus Osteuropa und Südostasien betroffen.
Die Tatverdächtigen agieren meist international und sind häufig in kriminellen Organisationen vernetzt. Dies zeigt sich auch an der steigenden Zahl von Opfern aus Drittstaaten.
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Ausbeutung kommen in der Regel erst durch polizeiliche Aktivitäten wie Kontrollen zustande. Viele Opfer wenden sich aus Angst oder aufgrund unsicherer rechtlicher Perspektiven nicht an die Behörden. Die Dunkelziffer aller Fälle wird daher als erheblich höher eingeschätzt. Das BKA arbeitet bei der Bekämpfung des Menschenhandels eng mit NGOs und Fachberatungsstellen zusammen.
Quellen und weitere Informationen: Pressemitteilung BKA, BR 24, ZEIT, Deutsches Institut für Menschenrechte
Anstieg der Hinrichtungen im Iran auf mehr als 800 seit Beginn dieses Jahres
Nach Angaben der UN wurden dieses Jahr im Iran 841 Hinrichtungen durchgeführt (Stand: 29. August 2025).
Im Iran wurden nach Angaben der Vereinten Nationen bis Ende August 2025 bereits mindestens 841 Menschen hingerichtet, darunter mindestens 110 allein im Juli, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Die hohe Zahl an Hinrichtungen deutet laut UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk und dessen Sprecherin Ravina Shamdasani auf ein systematisches Muster der staatlichen Einschüchterung hin, insbesondere nach den Protesten 2022.
Besonders betroffen sind ethnische Minderheiten und Migranten.
Mindestens sieben Hinrichtungen wurden in diesem Jahr öffentlich vollstreckt, was nicht nur die Würde der Verurteilten verletzt, sondern auch die der Zuschauer. Elf Menschen stehen derzeit unmittelbar vor der Hinrichtung. Fünf davon wegen ihrer Teilnahme an den Protesten 2022.
Die UN kritisiert die Todesstrafe als unvereinbar mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde und fordert den Iran auf, die Vollstreckungen zu stoppen.
Quellen und weitere Informationen: ZEIT, Tagesschau
USA verweigern Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die UNO
Die USA haben angekündigt, an der für den 7. November 2025 geplanten Universal Periodic Review (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats nicht teilzunehmen.
In einem Schreiben an UNO-Menschenrechtskommissar Volker Türk begründete die US-Botschaft dies mit der „Politisierung der Menschenrechte im gesamten UNO-System“ und der „unerbittlichen selektiven Voreingenommenheit der UNO gegenüber Israel“.
Die UPR dient der regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Bereits im Februar 2025 hatte US-Präsident Donald Trump per Dekret die Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsrat beendet. US-Bürgerrechtler kritisieren die Entscheidung der Regierung scharf: Die ACLU (American Civil Liberties Union) bezeichnete den Schritt als „erschreckenden Versuch, sich der Rechenschaftspflicht zu entziehen“ und warnte, dass dies einen Präzedenzfall für „Diktatoren und Autokraten“ schaffe und die Achtung der Menschenrechte im In- und Ausland schwäche.
Der Boykott folgt auf eine Sitzung des UNO-Sicherheitsrat, in der 14 Mitglieder die Hungersnot im Gazastreifen als von Menschen verursacht eingestuften, während die USA diese gemeinsame Erklärung nicht unterstütze. Damit wirft die Entscheidung der US-Regierung Fragen bezüglich der Glaubwürdigkeit der Vereingten Staaten und der Achtung der Menschenrechte auf.
Quellen und weitere Informationen: Spiegel
Ausblick und Aktuelles
Klimaschutz vor Gericht: Die Wirkung von Klagen und Gerichtsentscheidungen
Ende Juli erklärte der IGH (Internationaler Gerichtshof der Vereinten Nationen) den Klimaschutz in einem Rechtsgutachten zu einem Menschenrecht, welches für die Staaten mit Pflichten einhergeht. Allerdings hat dies eher symbolische Bedeutung, da es nicht rechtsverbindlich ist. Zudem ist unklar, wie wirkungsvoll solche Gutachten tatsächlich sind – diese Frage stellt sich auch bei den sogenannten Klimaklagen. Laut einer Analyse der Wissenschaftlerinnen Joana Setzer und Catherine Higham von der London School of Economics wurden bisher fast 3.000 Klimaklagen in knapp 60 Ländern eingereicht, die meisten davon in den vergangenen zehn Jahren.
Nicht alle dieser Verfahren dienen jedoch dem Klimaschutz. Allein im Jahr 2024 wurden 226 Klagen eingereicht, von denen 60 im Widerspruch zu den Klimazielen des Pariser Abkommens standen. Die meisten dieser Fälle werden derzeit in den USA verhandelt. Zahlreiche Klagen richten sich gegen die Klimapolitik von Regierungen oder die Nachhaltigkeitsziele von Unternehmen. So verklagte im Jahr 2024 das US-Energieunternehmen Energy Transfer die Umweltorganisation Greenpeace auf Schadensersatz. Greenpeace wurde verantwortlich gemacht für Proteste gegen den Bau einer 1.200 Kilometer langen Ölpipeline, die durch das Land indigener Gemeinschaften führen sollte – und inzwischen auch führt. Greenpeace wies die Vorwürfe zurück, wurde jedoch dennoch zu einer Zahlung von 660 Millionen Dollar verurteilt.
Seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Jahr 2015 stieg die Zahl der Klimaklagen zunächst stark an, geht seit 2021 jedoch zurück. Auffällig ist, dass Klagen gegen Klimaschützerinnen und Klimaschützer häufiger geworden sind.
Setzer und Higham betonen, dass die Rolle der Justiz im Bereich des Klimaschutzes künftig weiter an Bedeutung gewinnen wird. Doch nicht immer entfalten Urteile oder Gutachten Wirkung: So zeigte neben dem IGH-Gutachten auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der Schweizer „KlimaSeniorinnen“ gegen die Schweizer Regierung bislang keine Konsequenzen. Die Regierung erklärte öffentlich, das Urteil nicht umsetzen zu wollen.
Man könnte daher an der Wirksamkeit der Justiz im Klimaschutz zweifeln. Die Juristin Jannika Jahn vom Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg widerspricht: Ihrer Ansicht nach hat die internationale Rechtsauslegung Auswirkungen auf zahlreiche Verfahren und zeigt ihre Bedeutung auch vor nationalen Gerichten.
Klimaklagen basieren in der Regel auf bestehenden internationalen und nationalen Rechtsnormen und beziehen sich zudem auf Gutachten des IGH oder anderer internationaler Gerichte. Ein Beispiel für die Wirkung solcher Verfahren lieferte Irland: Dort klagte ein Unternehmen gegen die Planungsbehörde An Bord Pleanála, nachdem diese den Bau eines Windparks verweigert hatte. Das höchste Gericht wies die Klage ab und stützte seine Begründung unter anderem auf das erfolgreiche Verfahren der Schweizer KlimaSeniorinnen vor dem EGMR. In einem aktuellen Fall zum Bau einer weiteren Windfarm haben Klägeranwälte den Richtern Ende Juli Kopien des IGH-Gutachtens vorgelegt.
Damit wird deutlich: Die Justiz nimmt eine zentrale Rolle im Klimaschutz ein – durch Systematik, Stringenz und Kontinuität. Sowohl vor dem EGMR als auch vor dem Bundesverfassungsgericht werden Klimaschutzmaßnahmen zunehmend überprüft. Während Einzelpersonen vor Gericht oft geringere Erfolgschancen haben, können Vereine und Umweltverbände Verfahren durchsetzen – wie das Beispiel der Schweizer KlimaSeniorinnen zeigt. Gerichte können damit Klimapolitik direkt beeinflussen und zusätzlichen Druck auf Staaten ausüben.
Quellen und weitere Informationen: ZEIT, Tagesschau
Massaker im Osten des Kongo soll von Milizen begangen worden sein
Laut Medienberichten und Menschenrechtsorganisationen sollen im Osten der Demokratischen Republik Kongo von Ruanda unterstützte Milizen erneut Massaker verübt haben. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) wurden im Juli in der Provinz Nord-Kivu mindestens 141 Menschen getötet. UN-Vertreter berichteten sogar von mehr als 300 Toten in mehreren Provinzen.
Besonders betroffen ist das Gebiet Rutshuru am Rand des Virunga-Nationalparks, das von der überwiegend aus Tutsi bestehenden Rebellengruppe M23 kontrolliert wird. Zeugen berichteten zudem, dass auch ruandische Soldaten an den Angriffen beteiligt gewesen sein sollen. Die Opfer stammten überwiegend aus der Hutu-Bevölkerung, zu der auch die Hutu-Miliz FDLR gehört.
Die Gewalt ereignete sich in mindestens 14 Dörfern und auf umliegenden Feldern – während parallel in Katar Friedensverhandlungen stattfanden. Unter den Toten sollen auch Kinder sein. Amnesty International meldete darüber hinaus schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Vergewaltigungen, durch die M23 und verbündete Milizen der kongolesischen Armee.
Der Konflikt eskaliert trotz international unterstützter Friedensgespräche. Anfang des Jahres hatte die M23 mit Rückhalt aus Ruanda große Teile von Nord- und Süd-Kivu unter ihre Kontrolle gebracht und eigene Verwaltungen eingesetzt. Seitdem sind mehr als eine halbe Million Menschen auf der Flucht, Hunderte wurden getötet. Katar vermittelt derzeit in Doha über eine Rückgabe der besetzten Gebiete an die kongolesische Regierung. Präsident Félix Tshisekedi zeigte sich laut Belgiens Außenminister Maxime Prévot jedoch unzufrieden mit den Vorschlägen.
Hintergrund des Konflikts sind zum einen die Folgen des Völkermords von 1994 in Ruanda, zum anderen der Kampf um wertvolle Bodenschätze wie Tantal, Gold, Nickel, Kobalt und Kupfer, die weltweit für Smartphones und Batterien von Elektrofahrzeugen benötigt werden. Ruanda weist die Vorwürfe zurück und erklärt, seine Truppen handelten in Selbstverteidigung gegen die kongolesische Armee und deren Verbündete.
Die Humanitäre Lage im Gazastreifen und im Iran
Von den USA unterstützte israelische Streitkräfte sowie private Auftragnehmer haben Anfang August in Gaza ein militarisiertes System zur Verteilung von Hilfsgütern eingerichtet – mit der Folge, dass es dort regelmäßig zu Toten und Verletzten kommt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) setzt Israel das Aushungern von Zivilist:innen gezielt als Kriegswaffe ein und hält Hilfsgüter vorsätzlich zurück – beides stellt Verstöße gegen Völkerrecht und Menschenrechte dar.
Zwischen dem 27. Mai und dem 31. Juli 2025 wurden mindestens 859 Palästinenser:innen bei Hilfsgüterverteilungen getötet. Die Gaza Humanitarian Foundation (GHF) kann nur einen Bruchteil der benötigten Hilfe bereitstellen, zudem liegen die Verteilungsstellen in militarisierten Zonen und geraten häufig unter Beschuss. HRW fordert die internationale Staatengemeinschaft auf, Israel zum Stopp der Angriffe, zur Aufhebung der Beschränkungen für Hilfsgüter und zur Gewährung freien Zugangs für UN-Hilfsorganisationen zu drängen.
Am 26. August 2025 berichtete das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dass israelische Streitkräfte in Gaza fünf weitere Journalist:innen getötet haben – insgesamt 247 seit Kriegsbeginn. Bei Angriffen auf das Nasser-Krankenhaus in Khan Younis wurden zunächst das Krankenhaus und anschließend Rettungskräfte getroffen. Unter den Toten waren vier medizinische Fachkräfte und fünf Journalist:innen, darunter Mitarbeitende von Middle East Eye, AP, Al Jazeera und Reuters. Angriffe auf Krankenhäuser und das gezielte Töten von Journalist:innen sind nach internationalem Recht verboten. Gleichzeitig starben drei weitere Menschen in Gaza an Unterernährung – insgesamt 303 seit Kriegsbeginn, darunter 117 Kinder.
Neue Evakuierungsbefehle zwangen über 36.200 Menschen zur Flucht. Humanitäre Hilfe bleibt stark eingeschränkt: Von zwölf geplanten UN-Missionen konnten nur sechs durchgeführt werden. Die Vereinten Nationen fordern daher einen sofortigen Waffenstillstand und uneingeschränkten Zugang für Hilfslieferungen.
Die Angriffe der israelischen Streitkräfte auf Schulen in Gaza, die als Notunterkünfte für Vertriebene dienen, verdeutlichen die extreme Schutzlosigkeit der Zivilbevölkerung. Bei einem Luftangriff auf die Al-Zeitoun-C-Schule in Gaza-Stadt am 21. September 2024 wurden mindestens 34 Menschen getötet, darunter 21 Kinder, obwohl Tausende zuvor dort Schutz gesucht hatten. Auch die Khadija-Mädchenschule in Deir al-Balah wurde am 27. Juli 2024 angegriffen, wobei mindestens 15 Vertriebene ums Leben kamen. Human Rights Watch fand in beiden Fällen keine Hinweise auf militärische Ziele oder bewaffnete Gruppen zum Zeitpunkt der Angriffe.
Seit Oktober 2023 haben israelische Streitkräfte Hunderte Schulen getroffen, von denen viele als Notunterkünfte dienten. Dabei wurden zahlreiche Zivilist:innen getötet, fast alle Schulgebäude beschädigt oder zerstört. Viele Angriffe erfolgten als sogenannte „Double-Tap“-Angriffe, bei denen ein Ort ein zweites Mal getroffen wird, um Überlebende und Rettungskräfte zu erfassen. Solche Attacken auf zivile Einrichtungen ohne militärische Ziele verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht und gelten als Kriegsverbrechen. Die Folgen sind verheerend: Millionen Vertriebene haben keinen sicheren Zufluchtsort, der Zugang zu Bildung ist massiv eingeschränkt, Kinder, Eltern und Lehrkräfte leiden gleichermaßen. Internationale Beobachter fordern daher, Waffenlieferungen an Israel zu stoppen, die humanitäre Lage zu verbessern und Verantwortliche strafrechtlich zu verfolgen.
Auch im Iran dokumentierte HRW schwere Verstöße: Nach dem israelischen Angriff auf das Evin-Gefängnis in Teheran am 23. Juni 2025 misshandelten iranische Behörden zahlreiche Gefangene, bedrohten sie und ließen einige spurlos verschwinden. Hunderte Inhaftierte – darunter Menschenrechtsverteidiger:innen, Regierungskritiker:innen und Doppelstaatsangehörige – wurden in überfüllte, unhygienische Zellen verlegt.
Während der Transporte und nach ihrer Rückkehr nach Evin am 8. August kam es zu Schlägen, Fesselungen und Elektroschocks. Viele Gefangene sind ohne medizinische Versorgung, frisches Wasser oder Zugang zu Luft und Licht. Angehörige berichten zudem von erniedrigenden Durchsuchungen, auch bei Kindern. Besonders gefährdet ist der zum Tode verurteilte schwedisch-iranische Arzt Ahmadreza Djalali, über dessen Aufenthaltsort die Behörden schweigen. HRW spricht von systematischer Unterdrückung und fordert ein Ende der Hinrichtungen, die Freilassung willkürlich Inhaftierter sowie Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen.
Quellen und weitere Informationen: Human Rights Watch Gaza Quelle 1, Human Rights Watch Gaza Quelle 2, UN News Gaza, HRW Iran Quelle 1, HRW Iran Quelle 2
Entwicklungen im Ukraine-Krieg
US-Präsident Trump hat vor seinem Treffen mit Russlands Präsident Putin einen möglichen „Gebietstausch“ zwischen Russland und der Ukraine ins Spiel gebracht. Völkerrechtlich wäre eine Vereinbarung über Gebietsabtretungen ohne Zustimmung Kiews unzulässig: Die territoriale Souveränität der Ukraine darf nicht durch Verträge zwischen Drittstaaten verletzt werden. Die Referenden auf der Krim (2014) sowie in Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson (2022) gelten als illegal, da sie unter russischer Besatzung und ohne freie Abstimmung stattfanden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte, dass Russland in den besetzten Gebieten systematisch Menschenrechte verletzt hat.
Moskau beruft sich zwar auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker, doch eine Abspaltung ist nach internationalem Recht nur unter extremen Umständen – etwa bei massiver Unterdrückung durch den Mutterstaat – erlaubt. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Sollte die Ukraine freiwillig auf Gebiete verzichten, wäre dies völkerrechtlich möglich, allerdings müsste die Zustimmung frei und ohne Zwang erfolgen – angesichts des russischen Angriffskriegs und internationalen Drucks ist dies kaum vorstellbar. Zudem schreibt die ukrainische Verfassung für jede Gebietsänderung ein Referendum aller Bürger sowie gegebenenfalls eine Verfassungsänderung vor.
Das Treffen von Donald Trump und Wladimir Putin in Anchorage endete ohne greifbares Ergebnis: Putin wiederholte seine Forderungen nach einer Einschränkung der ukrainischen Westanbindung, während die russischen Angriffe unvermindert andauerten.
In der Nacht vom 30. auf den 31. August feuerte Russland 142 Drohnen auf die Ukraine ab. In Tschornomorsk (Region Odessa) wurden Stromleitungen und Infrastruktur schwer beschädigt – mehr als 29.000 Haushalte sind ohne Elektrizität, zudem wurden Wohnhäuser und Verwaltungsgebäude getroffen. Ein Mensch wurde verletzt. Die ukrainische Flugabwehr meldete, 126 Drohnen abgefangen zu haben, dennoch kam es in zehn Orten zu Einschlägen. Moskau wiederum erklärte, 21 ukrainische Drohnen abgewehrt zu haben, vor allem über Wolgograd, Rostow und Belgorod. Unabhängig überprüfen lassen sich die Angaben beider Seiten nicht. Während Russland jüngste Gebietsgewinne groß darstellt, weist Kiew dies als „übertriebene Erfolgsmeldungen“ zurück. Politisch wächst der Druck, da das von US-Präsident Trump geforderte Treffen zwischen Putin und Selenskyj weiterhin aussteht – eine Zwei-Wochen-Frist läuft derzeit aus.
Die EU-Außenminister rechnen nicht mehr mit einem baldigen Frieden in der Ukraine und berieten in Kopenhagen über neue Sanktionen gegen Russland sowie über weitere Hilfen für Kiew. Während einige osteuropäische Länder eingefrorene russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine nutzen wollen, lehnen andere dies als zu riskant ab. Deutschlands Außenminister Johann Wadephul drängte auf mehr militärische Unterstützung und kritisierte vor allem südeuropäische Staaten, die ihre Zusagen bislang nicht einhielten. Ein neues Sanktionspaket zeichnet sich nur in Umrissen ab – im Gespräch sind Einschränkungen bei Energieimporten und im Bankensektor.
Quellen und weitere Informationen: Washington Post, Tagesschau, 12.08.2025, Tagesschau, 30.08.2025, Tagesschau, 31.08.2025
Gedanken zum Abschluss
Liebe Leserinnen und Leser,
jeden Tag werden Menschenrechte verletzt – sei es im Klima-, Freiheits- oder Datenschutzbereich, durch Kriegsverbrechen oder physische Eingriffe. Natürlich können wir im Newsletter nicht alles abdecken und Eigenrecherche dauert Zeit. Trotzdem ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, sich der eigenen Rechte bewusst zu sein und für sie einzustehen. Wir dürfen nicht in einer Welt leben, in der Menschenrechte zwar existieren, aber missachtet werden, ohne dass etwas dagegen getan wird.
Wir freuen uns sehr, dass ihr unseren Newsletter verfolgt und informiert bleibt!
Euer Newsletter-Team (Anna & Masa)






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