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Newsletter im Juni 2025

  • Autorenbild: lwob_lmu
    lwob_lmu
  • 5. Juli
  • 8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Juli


Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich willkommen zu unserem Newsletter im Juni - wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen. Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf sehbehinderte Menschen haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.


Veranstaltungshinweis

Der völker- und verfassungsrechtliche Rahmen für die Migrationspolitik der Trump-Administration (16.07.2025, 18 Uhr c.t., Hörsaal A 119, Geschwister-Scholl-Platz 1, Hauptgebäude), Zoom-Zugangsdaten werden zeitnah bekannt gegeben


Wir sind davon überzeugt, dass die kürzlichen Geschehnisse seit dem Regierungsantritt der Trump-Administration nicht nur uns von der Student Division von Lawyers Without Borders sondern auch viele Studierende beschäftigen. Daher ist es uns ein Anliegen mit unserer bevorstehenden Veranstaltung zur Politik Trumps zur Meinungsbildung beizutragen und eine Informationsquelle für unsere Studierenden zu schaffen. Die Veranstaltung findet als Podiumsdiskussion mit unseren Referenten Herrn Dr. Andreas Etges vom Amerika-Institut der LMU München und dem dort ansässigen Lasky Center für Transatlantische Studien sowie Herrn Prof. Dr. Christian Walter vom Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht statt. Im Anschluss könnt ihr noch eure Fragen an unsere Experten richten.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Neuigkeiten nationaler Spruchkörper


VG Berlin: Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig

Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen sind nach aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig (VG Berlin, Beschl. v. 02.06.2025 – 6 L 191/25).

Das Gericht stellte klar, dass Zurückweisungen ohne individuelle Prüfung des Schutzgesuchs gegen Art. 16a Abs. 1 GG (Recht auf Asyl), Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher Behandlung) sowie Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement) verstoßen. Auch Art. 4 Nr. 2 der EU-Grundrechtecharta, der Kollektivausweisungen verbietet, sei verletzt.

Die pauschale Berufung der Bundesregierung auf eine „nationale Notlage“ i.S.d. Ausnahmeregelung des Art. 72 AEUV ließ das Gericht nicht gelten – es fehle an einer konkreten Gefahrenlage für die öffentliche Ordnung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, es handele sich bei der aktuellen Zurückweisungspraxis um „Kollektivabschiebungen“, die europarechtswidrig seien.

Innenminister Dobrindt argumentierte, dass es sich bei den Beschlüssen des Gerichts um Einzelfallentscheidungen handele und erklärte, dass er die Zurückweisungspraxis fortsetzen werde. Dies wird in der Justiz und Rechtswissenschaft kritisiert, auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Zwar handelte es sich um Einzelfallentscheidungen und Eilverfahren, die politisch entlasten. Diese enthalten jedoch klare, allgemeingültige rechtliche Maßstäbe: Auch wenn eine Anordnung des Innenministeriums vorliegt, sind Beamte nicht von der Pflicht entbunden, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme eigenständig zu prüfen.


Quellen und weitere Informationen: DIMR, Tagesschau, LTO



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


Ungarns LGBTQ-einschränkende Gesetz von EuGH-Generalanwältin als rechtswidrig bewertet

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Tamara Capeta, hat ein ungarisches Gesetz, welches die Darstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder Transidentität in Medien wie Fernsehen und Büchern verbietet, als rechtswidrig bewertet. Die Generalanwältin des EuGH argumentierte, dass das Gesetz die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Nichtdiskriminierung verletzt.

Die EU-Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, das auf die Verletzung der EU-Grundrechtecharta hinweist, da die Gesetzesänderungen in mehrere geschützte Grundrechte eingriffen: das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf Menschenwürde.

17 EU-Länder, darunter Deutschland forderten die Kommission auch auf, gegen ein neues Gesetz Ungarns vorzugehen, welches als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gelten sollte. Trotz drohender rechtlicher Sanktionen durch den ungarischen Staat ließen die Organisatoren die Parade wie geplant stattfinden. Teilnehmende müssen nun jedoch mit Strafen rechnen. Die Polizei griff zwar nicht in die Parade ein, filmte jedoch Teilnehmende. Auch Überwachungskameras mit kürzlich legalisierter Gesichtserkennungssoftware waren an Laternenmasten installiert.


Quellen und weitere Informationen: Tagesschau, Deutschlandfunk



Systemische Verschlechterungen


Menschenrechtslage im Irak

Angesichts der verschärften menschenrechtlichen Situation im Irak steht Deutschland vor erheblichen rechtlichen Herausforderungen, da die Bundesregierung trotz der dramatischen Lage Abschiebungen in das Land plant.

Die Sicherheits- und Menschenrechtslage im Irak ist gemäß Lagebericht des Auswärtigen Amtes weiterhin sehr schlecht. Es gibt systematisch Menschenrechtsverletzungen durch willkürlichen Inhaftierungen, Folter und Misshandlung durch Polizei und andere Sicherheitskräfte ohne rechtliche Folgen für diese. Die Medien- und Pressefreiheit wird stark eingeschränkt. Berichterstatter, Aktivisten und Kritiker der Miliz oder der religiösen Führung müssen mit einer Gefahr für ihr Leben rechnen. Homosexuelle werden strafrechtlich verfolgt und gewalttätige Übergriffe geschehen häufig. Auch gibt es weiterhin viele Binnenvertriebene der IS-Herrschaft, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage und den fehlenden Bildungsangeboten nicht in ihre Heimatregionen zurückkehren können. Zudem üben bewaffnete Milizen großen Einfluss aus, der zu politischer Instabilität und Gewalt führt. Die Infrastruktur ist marode. Es mangelt an grundlegender Versorgung. Homosexuelle und Frauen sind wiederholt Ziel von systemischer sowie gesellschaftlicher Diskriminierung und Angriffen. Trotz dieser Zustände nimmt die Zahl der Abschiebungen in den Irak aus Deutschland weiterhin zu, was angesichts der „erheblichen Gefahren für Rückkehrer“ kritische Fragen zum Schutz der Betroffenen aufwirft.


Quellen und weitere Informationen: Tagesschau


Strafprozess gegen Maja T. in Ungarn

Die mutmaßlich linksextreme Person Maja T. wurde wegen Vorwurfs der Beteiligung an Gewalttaten im Juni letzten Jahres nach Ungarn ausgeliefert.

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war „rechtswidrig“, da die Haftbedingungen für T. als non-binäre Person „nicht hinreichend geprüft“ wurden. T. sitzt weiter in Isolationshaft mit schlechten Bedingungen wie mangelhafter Hygiene, Ungeziefer und „miserablem Essen“. T. wird „stündlich kontrolliert“ und wird kaum Kontakt zur Außenwelt gewährt. Diese Behandlung verletzt grundlegende Menschenrechte und wurde vom BVerfG als „Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung“ eingestuft. Trotz eines Hungerstreiks und erheblichem Gesundheitsverlust der T. wird der Prozess fortgesetzt.

Aus Sicht von Maja T.’s deutschem Anwalt Richwin werden in Ungarn die Grundprinzipien eines fairen Verfahrens verletzt. Es werde meist ohne persönliche Zeugen- und Sachverständigenvernehmung nur aus Akten zitiert und der Richter zeige offen, dass er Maja für schuldig halte. Trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts droht eine weitere Auslieferung (von Zaid A. nach Ungarn). Problematisch daran ist, dass Deutschland sich nicht an Auslieferungen beteiligen darf, wenn das Risiko menschenrechtlicher Verstöße besteht. Doch die Anforderungen für Auslieferungshindernisse sind hoch.

Mehrere europäische Gerichte, etwa in Paris und Mailand, haben Auslieferungen nach Ungarn aufgrund der befürchteten rechtsstaatlichen Defizite und unmenschlicher Haftbedingungen gestoppt.


Quellen und weitere Informationen: RSW Beck, Tagesschau


Kritik an Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag hat am 27. Juni 2025 mit knapper Mehrheit einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Familiennachzug für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre aussetzt.

Innenminister Dobrindt verteidigte das Gesetz als notwendig, um den Zustrom von Migranten zu begrenzen und die innere Sicherheit zu gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisierte dies scharf: Die Regelung verletze das durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, da sie „ohne Einzelfallprüfung mit den Menschenrechten nicht vereinbar“ sei. Besonders problematisch ist die rückwirkende Stichtagsregelung, die laut Institut den „Grundsatz des Vertrauensschutzes“ verletzt, was gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Auch die vorgesehene Härtefallregelung nach § 22 AufenthG reicht nicht aus, um die Grundrechtsbeschränkung zu kompensieren.

Die Aussetzung führt zudem zur Trennung von Familien über lange Zeiträume, was „schwerwiegende psychosoziale Folgen“ haben kann. Pro Asyl und andere Organisationen betonen, dass eine gelungene soziale und sprachliche Integration erschwert werde.

In der Politik wurde besonders auch die  Zusammenarbeit mit der AfD für die Kreirung einer Mehrheit im Bundestag kritisiert. Dies wirft zusätzlich Fragen zu demokratischen und menschenrechtlichen Standards auf.


Quellen und weitere Informationen: DIMR


Ausblick und Aktuelles


Entwicklungen im Nahostkonflikt und die Lage im Gazastreifen

Im Juni 2025 setzte sich die Gewalt im Nahostkonflikt weiter fort, geprägt durch wiederholte Raketenangriffe aus dem Libanon auf Israel sowie israelische Gegenangriffe. Israel intensivierte zudem Luftangriffe auf iranisch unterstützte Gruppen im Libanon und Syrien, was die Spannungen mit dem Iran weiter verschärfte. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die USA, versuchte verstärkt durch Vermittlungen und diplomatische Initiativen, eine Deeskalation herbeizuführen. US-Präsident Trump spielte eine Schlüsselrolle bei der Aushandlung einer Waffenruhe zwischen Israel und dem Iran. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Turk, hat die jüngste Eskalation zwischen Israel und dem Iran scharf verurteilt. Besondere Besorgnis äußerte er hinsichtlich der Auswirkungen auf Zivilisten in dicht besiedelten Gebieten.


Am 22. Juni 2025 führten die USA Luftangriffe auf iranische Atomanlagen durch, um die nuklearen Kapazitäten des Iran zu zerstören. Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die von Israel begonnene militärische Offensive gegen den Iran begriffen. Jedoch wird dieser Angriff völkerrechtlich als unzulässig angesehen, da den USA kein Recht zur Selbstverteidigung gegen den Iran zusteht. Außerdem habe Israel mit seinen Angriffen gegen den Iran gegen das Gewaltverbot verstoßen und könne daher nicht von den Vereinigten Staaten, bei der Ausübung eines Selbstverteidigungsrechts unterstützt werden. Das völkerrechtliche Gewaltverbot verbietet präventive militärische Maßnahmen ohne einen bewaffneten Angriff. Auch die US-Verfassung gestattet keine derartige Alleinentscheidung des Präsidenten ohne Zustimmung des Kongresses.


Gemäß dem Jahresbericht des UN-Generalsekretärs über Kinder in bewaffneten Konflikten wurden 2024 allein mehr als 8.000 schwere Kinderrechtsverletzungen in Israel und Palästina dokumentiert - mehr als in jeder anderen Region weltweit.

Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist weiterhin katastrophal. Nach einer dreimonatigen Blockade gelangten erst seit Ende Mai wieder eingeschränkt Hilfsgüter zu den Menschen dort. Aktuellen Berichten zufolge wurden seit Oktober 2023 50.000 Kinder getötet oder verletzt. Über 4.000 Kinder haben schwerste Verletzungen oder Erkrankungen, die eine medizinisch notwendige Evakuierung erfordern, erlitten. Für 71.000 Kinder, darunter auch solche, die erst einige Monate alt sind, besteht die akute Gefahr der Mangelernährung. 

Aufgrund der aktuellen katastrophalen Versorgungslage und der Blockade von Treibstoff stehen sowohl das Gesundheitssystem als auch die Trinkwasserversorgung vor dem Zusammenbruch: Hygienestandards können nicht mehr eingehalten werden. Die Gefahr des Verdurstens ist drastisch gestiegen und ohne Strom funktionieren Inkubatoren, Generatoren und die Ambulanzen nicht. Durch die Eskalation hat sich die humanitäre Lage deutlich verschlechtert.


Quellen und weitere Informationen: zdfheute, unicef, LTO


Institutionen in den USA leisten juristisch Widerstand gegen die US-Regierung

Präsident Trump greift im Zuge seines Umbaus des Staates gezielt Institutionen des Wissens und des Rechts an. 

Als politische Mittel des Drucks setzt die Regierung auf das Einfrieren oder Streichen von Fördergeldern, Entlassungen im öffentlichen Sektor und die Einschränkung institutioneller Freiheiten. So wurde der Columbia University Anfang März 400 Millionen Dollar gestrichen. Die Begründung: die Hochschule bekämpfe den Antisemitismus auf ihrem Campus nicht entschieden genug, womit die propalästinensischen studentischen Proteste gemeint waren. Außerdem solle der Harvard University der steuerliche Sonderstatus entzogen werden. Es wurde der Universität untersagt, “Student:innen aus dem Ausland aufzunehmen”. Am Nationalen Gesundheitsinstitut (NIH) wurden Forschungsberichte systematisch nach Begriffen wie “Diversität”, “Gender”, “Inklusion” und “Frauen” durchsucht, um staatliche Gelder nicht zu verlieren.


Diese Maßnahmen richten sich insbesondere gegen Diversity, Equity und Inclusion (DEI), die Trump per Dekret als “illegal” erklärte. Er sieht die Institutionen, die heute offener und inklusiver sind, als “ideologisch unterwandert” an. Es wurden bereits Zehntausende von Beschäftigten im öffentlichen Sektor entlassen und die im März angekündigte Schließung der US-Agentur für internationale Entwicklung wird drastische Folgen für Millionen Hilfsbedürftige weltweit haben.


Diese Maßnahmen führen aber auch zu Widerstand: So wurden durch US-Bundesstaaten, Universitäten, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen bereits Hunderte von Rechtsklagen eingereicht. Harvard-Präsident Alan Garber schrieb an Trump: “Die Universität wird ihre Unabhängigkeit nicht aufgeben und nicht auf ihre Grundrechte verzichten.” Er betonte: “Keine Regierung – egal welche Partei an der Macht ist – sollte diktieren, was private Hochschulen lehren können und wen sie zum Studium zulassen.” Rund 500 Universitätsangestellte protestierten gegen die politische Einmischung der US-Regierung. Zwei Professoren entwarfen einen “gegenseitigen Verteidigungsvertrag”, den sie mit der NATO verglichen. Mehr als ein Dutzend große Universitäten erklärten sich solidarisch: “Wir betrachten jeden Angriff auf eines unserer universitären Mitglieder als Angriff auf alle von uns.”


Quellen und weitere Informationen: amnesty



Gedanken zum Abschluss

 

Liebe Leserinnen und Leser,


nicht ohne Grund melden wir uns nach über einem Jahr mit unserem Newsletter zurück. Überall auf der Welt scheinen gegenwärtig, eigentlich als unversäußerlich geltende Rechte infrage gestellt zu werden. Daher wollen wir als studentischer Verein mit menschenrechtlichem Schwerpunkt mithilfe unseres Newsletters genau auf diese Problemfelder aufmerksam machen.


Wir wünschen euch ganz viel Spaß beim Lesen!


Euer Newsletter-Team (Anna & Masa)










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