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Newsletter im Februar 2023

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im Februar – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.


Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen. Aufgrund der höheren Lesbarkeit mit Rücksicht auf Sehbehinderte haben wir uns für den Gender-Doppelpunkt entschieden. LWOB steht für alle Formen der geschlechtlichen Vielfalt ein. Für diesbezügliches Feedback könnt ihr euch gerne an die Ressortleiterinnen wenden.


Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Entscheidungen nationaler Spruchkörper


Deutsch-iranischer Staatsbürger zum Tode verurteilt Jamshid Sharmahd, ein deutsch-iranischer IT-Experte, welcher während seines Aufenthaltes in Deutschland in den 80er-Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, wurde am 21. Februar in einem Schauprozess im Iran zum Tode verurteilt. Die Bundesregierung hat öffentlichkeitswirksam auf das Todesurteil reagiert. Der Aktivist Sharmahd wurde Berichten zufolge im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran entführt, um ihn dort zu inhaftieren und zu foltern. Zuvor lebte Sharmahd in den USA und engagierte sich in der Exil-Oppositionsgruppe Tondar (zu Deutsch: „Donner“), die sich für eine Rückkehr der religionsunabhängigen Monarchie einsetzt. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger:innen juristisch genauso wie "Nur"-Iraner:innen. Die iranische Justiz wirft dem 67-jährigen vor, an einem Anschlag auf eine Moschee, bei dem 14 Menschen ums Leben gekommen sind, in der südiranischen Stadt im April 2008 beteiligt gewesen zu sein. Er soll außerdem mit dem amerikanischen FBI und der CIA in Kontakt gewesen sein und versucht haben, zum israelischen Geheimdienst Kontakt aufzubauen. Seine Familie und eine Vielzahl an Menschenrechtsgruppen weisen diese Vorwürfe zurück. Die Bundesregierung reagierte prompt auf das Urteil und wies zwei iranische Diplomaten aus. Expert:innen gehen jedoch davon aus, dass die iranische Führung mit diesem Urteil wahrscheinlich politische Ziele verfolgt, weswegen hier mit stiller Diplomatie vermutlich wenig erreicht wird. Das Urteil dient dem Regime zur Abschreckung der Protestbewegung. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Regierung Sharmahd, wie andere Häftlinge mit westlichem Pass, in Verhandlungen als politische Geisel nutzen will. Ein starkes Indiz hierfür ist die aktive Distanzierung vom Westen durch eine Allianz mit Russland im Ukrainekrieg. Die deutsche Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bezeichnet das Urteil als „absolut inakzeptabel“. Abgesehen davon, dass die Todesstrafe „grausam, unmenschlich und erniedrigend“, habe Sharmahd hier „zu keinem Zeitpunkt nur den Ansatz eines fairen Prozesses“. CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen und so ein Zeichen für alle „Männer und Frauen, die im Iran für ein freies, selbstbestimmtes Leben kämpfen“ zu setzen. Auch die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Renata Alt (FDP), kritisierte das Todesurteil scharf. Die Verurteilung zeige wieder einmal, „wie grob und unmenschlich die iranische Justiz agiert“. Sharmahd sei unschuldig und müsse freigesprochen werden. Darüber hinaus fordert sie härtere Sanktionen gegen die „inhumane Politik des Mullah-Regimes“. (Anm.: Jamshid Sharmahds Tochter Gazelle Sharmahd hat bei unserem Iran-Forum zusammen mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am 28. Juni 2022 die Geschichte ihres Vaters erzählt. Hier kommt ihr zu unserem Veranstaltungs-Bericht und hier zu dem der IGFM.) Quellen und weitere Informationen: FAZ, tagesschau



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


Finnisches Parlament: neues „Gesetz zur Geschlechtsfeststellung“ stärkt die Rechte von erwachsenen trans* Personen Am ersten Februar wurde das Gesetz zur Erleichterung der Änderung des Geschlechtseintrags für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit 113 zu 69 Stimmen verabschiedet. Damit hat die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin, welche selbst von zwei Frauen großgezogen wurde, kurz vor Ende der Amtszeit eine Herzensangelegenheit aus dem politischen Programm umgesetzt. Die bisherige finnische Regelung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), da sie Menschen, die sich mit dem bei ihrer Geburt festgestellten und eingetragenen Geschlecht nicht identifizieren können, zu einer diskriminierenden Prozedur verpflichtet. Die Voraussetzungen zur amtlichen Änderung des Geschlechts waren medizinische und psychiatrische Untersuchungen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Sterilität. Mit dem neuen Gesetz findet eine Trennung zwischen dem juristischen Prozess, der Eintragung des neuen Geschlecht und Namens und dem medizinischem Prozess, also etwaigen geschlechtsangleichenden Operationen, statt. Der Geschlechtseintrag kann nun eigenständig auf schriftlichen Antrag und ohne die Vorlage medizinischer Unterlagen geändert werden. Beim Antrag an die zuständige Behörde und fristgerechter Bestätigung dieses Willens wird die Änderung nach einer 30-tägigen Wartepflicht automatisch anerkannt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Leider werden Minderjährige von der rechtlichen Geschlechtsanerkennung ausgeschlossen, was einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstellt. Gemäß deren Artikel 8 verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, das Kinderrecht auf Identität zu achten, einschließlich der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks. Quellen und weitere Informationen: Amnesty, Polarkreisportal, Spiegel, UNICEF


EGMR stärkt Whistleblowerrechte Im Jahre 2012 hatte ein Mitarbeiter der Wirtschaftsberatung PricewaterhouseCoopers einem Journalisten Dokumente zugespielt, aus denen Steuerdeals zwischen der luxemburgischen Finanzbehörde und Großkonzernen hervorgingen. 2014 berichteten die Medien darüber. Raphael Halet, der Whistleblower und Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), war aber nicht der Erste. Antoine Deltour, ein anderer Mitarbeiter von PwC, hatte schon zuvor 45.000 Seiten als Beweis für die Steuermachenschaften an die Presse gegeben. Erst als die Presse aufgrund dieser Dokumente Bericht erstattete, wurde Halet tätig. Weil er keine neuen Beweise, sondern vielmehr schon Bekanntes offenbarte, fehlte nach Ansicht des Gerichts das Öffentlichkeitsinteresse und Halet wurde von den luxemburgischen Gerichten unter anderem wegen Diebstahls und Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1.000 € verurteilt. Daraufhin zog Halet vor den EGMR. Dieser gab ihm 11 Jahre nach seiner „Tat“ nun Recht. Die Große Kammer verurteilte den Staat Luxemburg zur Zahlung einer Entschädigung von 15.000 €. Zudem muss der Staat die Prozesskosten in Höhe von 40.000 € tragen. Das öffentliche Interesse, solche Machenschaften aufzudecken, überwiege das Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung. Zwar sei die Geldstrafe von 1.000 € nicht hoch, allerdings hätte sie trotzdem eine abschreckende Wirkung für Personen, die im öffentlichen Interesse zur Offenlegung beitragen wollen. Quellen und weitere Informationen: Euronews, tagesschau


Internationaler Gerichtshof: Urteil zur Blockade von Bergkarabach Der Latschin-Korridor ist die einzige Verbindungsstraße zwischen der Region Bergkarabach und Armenien. Diese wird jedoch seit Dezember 2022 von aserbaidschanischen Protestierenden blockiert, um gegen ihrer Meinung nach illegale Bergbauarbeiten zu protestieren. Bei den Protestierenden handelt es sich nach Aussagen des Außenministeriums Aserbaidschans vermeintlich um Umweltaktivist:innen, vielmehr gehen Expert:innen jedoch davon aus, dass sie aserbaidschanische Streitkräfte sind. Durch die Blockade sind die dort lebenden 130 000 ethnischen Armenier:innen von grundlegenden Gütern und Dienstleistungen sowie lebensnotwendigen Medikamenten abgeschnitten. Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind gefährdet. Der Internationale Gerichtshof (IGH) wies Aserbaidschan nun am 22. Februar als Sofortmaßnahme an, die Blockade des Korridors zu der armenischen Enklave aufzuheben. Auch verwies der IGH auf sein für die Parteien bindendes Urteil vom Dezember 2021, in dem er den beiden Staaten bereits auferlegte, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern und Menschen nicht in Gefahr zu bringen. Beide Staaten strengten eine Klage vor Gericht an. Armenien forderte die Aufhebung der Blockade des Latschin-Korridors, woraufhin Aserbaidschan Armenien den Transport von Waffen und Minen über die Verbindungsstraße vorwirft, welcher gegen ein zwischen den zwei Staaten bestehendes Waffenstillstandsabkommen verstoße. Bereits seit Ende der Sowjetunion im Jahre 1991 dauert der Konflikt um die Grenzregion Bergkarabach in der Südkaukasus-Region zwischen Armenien und Aserbaidschan an. Zu Beginn der Sowjetzeit wurde das Gebiet Aserbaidschan zugeteilt und ist auch von dessen Staatsgebiet umgeben. Jedoch leben dort mehrheitlich christliche Armenier:innen. Im vergangenen Jahr, nur zwei Jahre nach dem Ende des Krieges beider Länder um die Region, spitzte sich die Lage erneut zu. Quellen und weitere Informationen: Amnesty, rsw beck, tagesschau, taz, Zeit



Systemische Verschlechterungen


Algeriens älteste Menschenrechtsorganisation verboten Mit der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH) ist nun eine der aktivsten Menschenrechtsorganisationen Algeriens verboten worden, dies ist Ausdruck des rigiden Kurses der Regierung gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Im September 2022 beschloss ein Verwaltungsgericht in Algier die Auflösung der seit 1985 operierenden Organisation. Diese selbst wurde erst im Januar diesen Jahres durch die sozialen Medien über den Beschluss in Kenntnis gesetzt. Beantragt wurde die Auflösung seitens des Innenministeriums Algeriens, welches sich vor über sechs Monaten an das Gericht wandte, ohne dabei die LADDH zu informieren, geschweige denn Akteneinsicht zu gewähren oder eine Verteidigung zu ermöglichen. Gestützt wird der Beschluss auf Verstoß gegen geltendes Recht, näher bestimmt ist dieser nicht. Das internationale Echo auf diese Entscheidung blieb nicht aus, NGOs weltweit sowie andere Organisationen wie die Internationale Föderation für Menschenrechte prangerten das intransparente Verfahren an. Seit 2019 der langjährige Präsident Abdelaziz Bouteflika seines Amtes erhoben wurde und das Militär den Posten mit Abdelmadschid Tebboune neu besetzte, geht Algeriens Regierung stringent gegen Oppositionelle, Regierungskritiker:innen und diverse Protestformationen aus der Zivilgesellschaft vor, lässt Verhaftungen vornehmen, erwirkt Verbote, kurzum, zivilgesellschaftliche Räume verschwinden sukzessiv. Quellen und weitere Informationen: taz, humanrights, quantara



Ausblick und Aktuelles


Wie steht es um die Demokratie in Israel? Zu Ende letzten Jahres ist die neue israelische Regierung vereidigt worden. Nur knapp über die Hälfte der Abgeordneten des Parlaments stimmte für die neue Regierung, die unter der Führung von Benjamin Netanjahu die politisch am wohl weitesten rechts ausgerichteste ist seit der Gründung des Landes. Die rechts-religiöse Koalition besteht aus Netanjahus Partei Likud und dem rechtsextremen Religiös-Zionistischen Bündnis. Im nationalen und internationalen Fokus stehen die geplanten Gesetzesänderungen, dabei vor allem die angestrebte Justizreform. Die Gesetzesinitiativen der Regierung sehen unter anderem vor, der Regierung die absolut Macht bei der Ernennung von Richter:innen zuzusprechen. Weiterhin fordert sie die Abschaffung der juristischen Kontrolle über das Gesetzgebungsverfahren, sodass von der Parlamentsmehrheit Gesetze verabschiedet werden können, auch wenn diese nach der Ansicht des Obersten Gerichtshofes gegen die israelischen Grundgesetze verstoßen. Ebenso schwebt die Pressefreiheit in Gefahr: Die öffentlich-rechtliche und zeitweise durchaus regierungskritische Rundfunkanstalt „Kan“ soll zerstückelt und ggf. privatisiert werden. Laut dem deutsch-israelischen Professor Meron Mendel würde die Umsetzung der Regierungspläne die Gewaltenteilung in Israel aushebeln und die Demokratie aushöhlen. Zusammen mit 40 weiteren deutschen Wissenschaftler:innen fordert er daher in einem offenen Brief Druck von außen, den „Freunden“ Israels, wie den USA und Deutschland. Die Bevölkerung protestiert seit Wochen gegen die geplanten Gesetzesänderungen, mittlerweile haben sich auch Unternehmen den Demonstrationen angeschlossen; landesweite Generalstreiks sind geplant. Die israelische Regierung schadet sich, ihrer Volkswirtschaft und ihrer Bevölkerung schon mit diesen bloßen Plänen schlicht selbst. "Alles ist möglich", sagt der Soziologe Natan Sznaider zur Zukunft Israels - es bleibt zu hoffen, "dass diese Regierung sich selbst zerfleischt und bald zur Geschichte gehören wird". Quellen und weitere Informationen: BR, offener Brief, ntv, SZ 1, SZ 2


Aktuelle Menschenrechtslage in Kolumbien Seit Jahren werden in Kolumbien Menschenrechte massiv beeinträchtigt. So wurden etwa allein im Jahre 2022 189 Menschenrechtsverteidiger:innen ermordet. Sechs Monate nach Amtsantritt ist es der neuen kolumbianischen Regierung um Präsident Gustavo Petro nur bedingt gelungen, ihre ambitionierte Friedensagenda umzusetzen. Im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz plädierten deutsche Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke dafür, dass die Bundesregierung Kolumbien deutlich stärker im Kampf gegen die Diskriminierung und Gewalt unterstützen soll. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bezieht Deutschland über 13 % seiner Steinkohle aus Kolumbien. Gleichzeitig stellt der Abbau von Rohstoffen eine der größten Sektoren für Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien dar. Nun soll etwa das seit Januar geltende Lieferkettengesetz konsequenterweise auch so weit ausgeführt werden, dass Verstöße deutscher Kohleimporteure entsprechend sanktioniert werden. Quellen und weitere Informationen: Heinrich-Böll-Stiftung, Latina Press, Misereor



Neues vom Verein


Bake Sale der studentischen Initiativen der Juristischen Fakultät der LMU zugunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien Gemeinsam mit Law&Legal, ELSA, MLTech, KYRI, RuN, den JuJus und der Fachschaft organisieren wir einen Bake Sale, um Spenden für die Erdbebenopfer der Türkei und in Syrien zu sammeln. Dieser findet schon heute (28. Februar) von 11 bis 17 Uhr im Erdgeschoss der Bibliotheken der Juristischen Fakultät der LMU (Juristisches Seminar, Prof.-Huber-Platz 2) statt. Kommt vorbei, wir freuen uns auf euch!


Veranstaltungs-Hinweis: Dritte Ukraine-Veranstaltung Am 24. Februar jährte sich der Einfall russischer Truppen in die Ukraine zum ersten Mal. Im Rahmen unserer dritten Ukraine-Veranstaltung werden am 20. März ab 18 Uhr Herr Professor Dr. Christian Walter (Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht and der LMU München), Frau Dr. Franziska Davies (Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte am Historischen Seminar der LMU München) und eine ukrainische Jurastudentin die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Ukraine, des Ukraine-Krieges und seinen Auswirkungen erörtern und diskutieren. Die Veranstaltung wird in Räumen der LMU stattfinden, für weitere Informationen behaltet bitte unsere Social Media-Kanäle im Blick (Verlinkungen s. unten).



Menschenrechte mal anders


In unserer neuen Rubrik geben euch die Mitglieder des Vereins jeden Monat Empfehlungen zu Medien aller Art (Bücher, Filme, Serien, Podcasts...) mit Bezug zu menschenrechtlichen Thematiken.


Filmempfehlung: "Die Schwimmerinnen" Yusra und Sara Mardini sind nicht nur Schwestern. Die beiden jungen Frauen eint auch der Traum, als Schwimmerinnen eines Tages an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Das Talent haben sie, ihre Zeiten in den einzelnen Disziplinen scheinen ihnen alle Wege zu öffnen. Doch die Lage in ihrer Heimat Syrien wird immer schwieriger, die Gefahren des Krieges rücken näher. Um diesem zu entkommen, treten die beiden gemeinsam mit ihrem Cousin Nizar die Flucht über das Mittelmeer an. Ihr Wunsch ist es, nach Deutschland zu gelangen und von dort aus weiter für das syrische Nationalteam zu schwimmen. Der Rest der Familie solle zu einem späteren Zeitpunkt nachkommen, so der Plan. Aber schon der Weg dorthin ist mit zahlreichen Hindernissen verbunden. Beruht auf einer wahren Geschichte. Verfügbar auf Netflix.


Podcastempfehlung: "Black history for white people – our goal is simple: educate white people on black history." Die Macher:innen des Podcasts betonen, dass es die höchste Berufung der Menschheit ist, zu lieben. Doch die Unterschiede, die zwischen Menschen aufgrund ihrer Herkunft gemacht werde, erziehen uns dazu, unsere Vorurteile zu schützen, anstatt andere zu lieben. Der Podcast will diese Hürden überwinden. Empfehlenswert sind unter anderem die im Februar erschienen Episoden über den Bürgerrechtsaktivisten Medgar Evans. In englischer Sprache, verfügbar auf Spotify.


Buchempfehlung: "sweet occupation" von Lizzie Doron Drei verurteilte ehemalige Terroristen aus den besetzten Gebieten sowie zwei Israelis, die den Dienst an der Waffe verweigert haben: Männer, die im Gefängnis saßen und, nachdem sie wieder freikamen, die Friedenskämpfer-Bewegung gründeten - entschlossen, ihrem Leben eine entschieden andere Richtung zu geben. Lizzie Doron traf diese Männer: Feinde, Widersacher, Palästinenser, die Jüd:innen töten wollten, und Israelis, die sich geweigert haben, ihr Land zu verteidigen. Ein Jahr lang hörte sie ihren Kindheitserinnerungen zu, lernte ihre Gefühle kennen, ihre Träume und Ängste. Entstanden ist ein Dokument über einst Radikale, die dem sinnlosen Hass eine Perspektive entgegensetzen: Worte sind stärker als Molotowcocktails, Handgranaten oder Steine. Und Rettung bringen oft diejenigen, die nicht mit dem Strom schwimmen.








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