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Newsletter im Januar 2022


Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem ersten Newsletter im Jahr 2022 – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!

Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen. Die rasante und multiple Entwicklung letzterer lässt es nicht zu, dass wir sämtliche Ereignisse umfassend abbilden. Der Transparenz wegen haben wir uns deshalb dafür entschieden, den monatlichen Rundumblick mittels Rubriken zu systematisieren: Wir stellen Neuigkeiten zu Entscheidungen nationaler und internationaler Spruchkörper vor, informieren über systemische Verschlechterungen im Bereich der Menschen- und Grundrechte und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Je nach Nachrichtenumfang kann die Gewichtung der einzelnen Rubriken von Mal zu Mal unterschiedlich ausfallen.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte

Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch beanspruchen wir Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“.



Urteile nationaler Spruchkörper

Urteil des OLG Koblenz zur syrischen Staatsfolter Mitte Januar verurteilte das Koblenzer OLG Anwar R. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der ehemalige Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Machthaber Baschar al-Assad wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit der Mittäterschaft in tausenden Fällen der Folter, 27-fachen Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie sexualisierter Gewalt während des fast zwei Jahre andauernden Prozesses für schuldig befunden. Im Jahre 2019 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen zwei Ex-Mitarbeiter des Assad-Regimes erhoben. Eyad A. wurde bereits 2021 zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Anwar R. wurde vorgeworfen, in seiner Funktion als Vernehmungschef des syrischen Geheimdienstes in einem Gefängnis in Damaskus zu Beginn des syrischen Bürgerkrieges 2011 und 2012 tausende Menschen gefoltert zu haben, von denen mehr als 30 Inhaftierte gestorben sind. Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht gesteht Staaten das Interesse zu, besonders schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Aus diesem Grund wurde dieser weltweit erste Prozess zur Staatsfolter in Syrien vor dem OLG überhaupt erst möglich. Quellen und weitere Informationen: ECCHR, SZ



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen

EGMR: Verurteilung der Türkei zur Zahlung von Schadensersatz an den Journalisten Deniz Yücel Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zur Zahlung von Schadensersatz an den türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt (Requête no 27684/17). Insgesamt muss die Türkei an Yücel EUR 13.300 zahlen (EUR 12.300 Entschädigung und EUR 1.000 Verfahrenskosten). Der Welt-Korrespondent Yücel wurde im Jahre 2017 wegen seiner Artikel in der Türkei verhaftet und war ab Februar 2017 für ein Jahr lang in einem Hochsicherheitsgefängnis in Istanbul in Untersuchungshaft untergebracht. Vier Jahre nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hat er nun teilweise Recht bekommen: Laut dem EGMR sei die Haft unangemessen gewesen (Art. 15 EMRK). Zudem sieht der EGMR Yücels Rechte auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK) und freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) verletzt. Yücel möchte das Urteil des EGMR dennoch anfechten. Er möchte die Feststellung des Verstoßes der Türkei gegen das Folterverbot (Art. 3 EMRK) sowie die Feststellung der politischen Motivation der Verhaftung erreichen. Im Juli 2020 wurde Yücel (in Abwesenheit) von der Türkei zu einer weiteren Haftstrafe wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK verurteilt. Dieses Urteil befindet sich in Revision. Quellen und weitere Informationen: LTO, SZ, Zeit, Urteil des EGMR (französisch)



Systemische Verschlechterungen

Ägyptische NGO ANHRI stellt Arbeit ein Erst kürzlich haben wir über die (Zwangs-)Schließung der russischen NGO Memorial berichtet. Nun stellt mit der ägyptischen NGO ANHRI (The Arabic Network for Human Rights Information) eine bedeutende – und einer der letzten unabhängigen – Menschenrechtsorganisation im arabischen Raum ihre Arbeit ein. Der Schwerpunkt der Arbeit von ANHRI lag auf der Verteidigung und dem Schutz der Meinungsfreiheit und der freien Presse. ANHRI berichtete über das (staatliche) Vorgehen gegen regierungskritische Bürger:innen, Journalist:innen und Aktivist:innen. In einer persönlichen Stellungnahme begründet das Team die Einstellung ihrer Arbeit mit der sich erhöhenden Schwierigkeit und Gefährlichkeit des Betreibens der Organisation. Die instabile Regierung geht gegen Menschenrechtsorganisationen zunehmend härter vor und erlässt Gesetze, die die Arbeit der Organisation illegalisieren. Zudem werden immer häufiger Menschenrechtsverteidiger:innen, Journalist:innen und Aktivist:innen verhaftet. Die Rechtsstaatlichkeit würde in Ägypten immer weiter an Wert verlieren und die Anzahl an Menschenrechtsverletzungen zunehmen. Die Attacken gegen die Mitglieder von ANHRI seien, selbst im Vergleich zu denen gegen andere Menschenrechtsorganisationen, besonders hart gewesen. Das Team von ANHRI, das aus Anwält:innen und Aktivist:innen besteht, nahm im Jahre 2004 seine Arbeit auf. Quellen und weitere Informationen: ANHRI - About us, ANHRI - Attacks, ANHRI - Mitteilung, dw


Ausblick und Aktuelles

Oslo-Gespräche mit den Taliban Drei Tage lang haben Vertreter:innen der USA und mehrerer europäischen Staaten in Oslo mit einer Delegation der islamistischen Taliban über die Fortführung der humanitären Hilfen in Afghanistan verhandelt. Die Gespräche seien offen und friedlich verlaufen. Seit der Machtübernahme der Taliban vor etwa fünf Monaten leidet Afghanistan unter einer verheerenden Versorgungskrise. Über die Hälfte der Afghan:innen soll laut den Vereinten Nationen Hunger leiden. Ein Grund dafür ist, dass die westlichen Staaten ihre Hilfszahlungen überwiegend eingestellt und die Taliban mit Sanktionen belegt haben. Die Wiederaufnahme der Hilfsmaßnahmen sei laut den westlichen Vertreter:innen an die Einhaltung der Menschenrechte geknüpft. Besonders wichtig ist ihnen, dass Mädchen, vor allem die, die älter als 12 Jahre sind, zu Beginn des neuen Schuljahres im März wieder die Schule besuchen dürfen und Frauenrechte gestärkt werden. In Interviews wiesen die Taliban Fragen nach Menschenrechtsverletzungen zurück oder behaupteten, diese wären inszeniert. Die Gespräche wurden von beiden Seiten als positiv bezeichnet. Eine Abschlusserklärung gab es nicht. Quellen und weitere Informationen: faz, tagesschau, welt

Zur aktuellen Situation in Kasachstan Öl, Gas, Kohle und Uran - alle Welt streitet sich im Zuge wachsender Rohstoffpreise und Ressourcenknappheit. Kasachstan hat das (Un-)Glück, alle diese Rohstoffe in seinem Boden vereinen zu können. In der Folge liefern sich die Großmächte dieser Welt einen Ressourcenwettlauf, um die Versorgung ihrer Wirtschaft sicherzustellen. Die Verbindungen zwischen Russland und Kasachstan sind eng. Zwar löste sich Kasachstan im Jahre 1991 von der Sowjetunion, doch gehört der zentralasiatische Staat heute zur von Russland geführten Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Russische Staatsunternehmen fördern Uran, Gas und Öl in enger Zusammenarbeit. Auch wird der Weltraumbahnhof Baikonur von Russland betrieben. Daneben investieren US-amerikanische Unternehmen in die Förderung von Gas und Öl. Zuletzt erkennt auch China immer mehr die eigene Abhängigkeit von kasachischen Rohstoffen. Insbesondere die Kohleressourcen stützen den chinesischen Energiesektor. Trotz des Ressourcenreichtums liegt das Vermögen des Landes in den Händen Einzelner – so auch im Vermögen des Staatschefs Nursultan Nasarbajew. Die jüngste Explosion der Gaspreise hat lediglich das Fass zum Überlaufen gebracht und die Unzufriedenheit der Bevölkerung auf die Straße gebracht. Interventionen und Hilfen werden von den Wirtschaftsmächten an wirtschaftliche Interessen geknüpft. Kasachstan droht in der Zukunft der nächste Streitpunkt in einem internationalen Ideologiekonflikt zu werden, zerrissen zwischen den Interessen der Mächtigen. Quellen und weitere Informationen: faz1, faz2, tagesschau, Handelsblatt (Ausgabe 5/2022) Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts für das Jahr 2020 Der Jahresbericht des Menschenrechtsinsituts (BT-Drs. 20/270) für das Jahr 2020 liegt vor. Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt dem Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DMIRG jährlich einen Bericht über die Arbeit der Institution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor, zu dem der Deutsche Bundestag Stellung nehmen soll. Schwerpunktthemen des Jahres 2020 waren die COVID19-Pandemie, der Einfluss des Klimawandels auf Menschenrechte sowie Schutz und Stärkung von Menschenrechten auf allen Ebenen. Quellen und weitere Informationen: Bericht 2020, DIMR, Pressemitteilung des Bundestages



Neues vom Verein


LWOB-Vortragsreihe Kolumbien - Erste Veranstaltung Wir können erfreuliche Nachrichten zu unserer Kolumbien-Vortragsreihe Friedensvertrag, Freude, gar kein Kuchen? mitteilen! Am 8. Februar 2022 um 18:00 Uhr MEZ wird unser erster Vortrag via Zoom stattfinden. Stefan Reith, Leiter des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kolumbien, wird uns mehr über den sehr spannenden Friedensprozess erzählen und anschließend Fragen beantworten. Wir laden herzlich dazu ein, Teil eines einzigartigen Projektes zu werden. Ihr werdet Euren Horizont erweitern können und vieles über Kolumbien, ein Land, das leider kaum mediale Aufmerksamkeit bekommt, erfahren. Seid gespannt! Ihr könnt euch über den folgenden Link anmelden: https://bit.ly/LWOBkolumbien Wir freuen uns auf Euch! Unsere nächsten Veranstaltungen: März: Zweite Veranstaltung – Die Umsetzung des Friedensvertrags an Beispiel der JEP April: Dritte Veranstaltung – Die Umsetzung des Friedensvertrags und ihre Folgen für das heutige und zukünftige Kolumbien – Proteste 2019 und 2021 Vortrag: Weibliche Genitalverstümmelung aus strafrechtlicher Sicht Am 9. Februar 2022 findet um 18:30 Uhr via Zoom unser Vortrag zu Female Genitale Mutilation (FGM) aus strafrechtlicher Sicht im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu FGM von MigraMed e.V. statt. Zur Anmeldung geht's hier entlang.

Blog auf der LWOB-Website Auf der LWOB-Website findest Du nun unseren Blog! Dort veröffentlichen wir aktuelle Hinweise auf zB Veranstaltungen, Veranstaltungsmaterial, Artikel sowie die bereits versendeten Newsletter zum nochmaligen Lesen.

Länderberichte Diesen Monat haben wir wieder einige spannende Berichte zur Menschenrechtslage in den verschiedensten Ländern der Erde veröffentlicht - hier geht's zu unserer Human Rights Map.





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