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Newsletter im Juni 2022

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im Juni 2022 – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


In diesem Monat hat sich international viel im Abtreibungsrecht getan:

Der deutsche Bundestag hat die Streichung des umstrittenen § 219a StGB ("Werbe"verbot für Schwangerschaftsabbrüche) beschlossen - der US Supreme Court hingegen hat das Grundsatzurteil "Roe v. Wade" aus dem Jahre 1973, dass als nationales Recht in vielen Bundesstaaten die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Abtreibung darstellte, gekippt und so Millionen von Frauen wieder in die abtreibungsrechtliche Situation von vor 50 Jahren katapultiert.

Die Bundesstaaten können nun wieder selbst entscheiden; in vielen sind Abtreibungen nun (wieder) vollständig verboten, selbst bei Inzest und Vergewaltigung. Teilweise gibt es Ausnahmen für medizinische Notfälle.

Präsident Biden bezeichnete die Entscheidung als "tragischen Fehler".

In 17 Bundesstaaten bleiben Abtreibungen weiterhin erlaubt, in einigen gibt es aktuell gar keine Regelung.

In Deutschland: Nach der Streichung von § 219a StGB dürfen Ärzt:innen künftig fundiert über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen!

Außerdem erregte ein Fall des europäischen Inselstaates Malta internationale Aufmerksamkeit: Eine in der 16. Woche schwangere Touristin aus den USA steckte in einer tragischen Situation fest, als ihr Fötus infolge von Komplikationen keine Überlebenschancen mehr hatte, die maltesischen Ärzt:innen ihr aber trotz lebensgefährdender Umstände eine Abtreibung verwehrten.

Malta ist der einzige europäische Staat, in denen die rechtliche Situation hinsichtlich Abtreibungen derart streng ist. Letztendlich konnte die Frau nach Spanien reisen, um dort eine Abtreibung durchführen zu lassen.

Quellen und weitere Informationen: Bundestag, NZZ (sehr informativ bzgl. der USA), Spiegel (näher zum Abtreibungsrecht auf Malta), stern


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.

Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte

Urteile nationaler Spruchkörper


Osaka District Court: Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungsgemäß Ein Gericht in Osaka, Japan urteilte diesen Monat, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht gegen die Verfassung Japans verstoße. Als Begründung führte das Gericht an, dass die in der Verfassung aus dem Jahre 1947 festgeschriebene "Freiheit der Ehe" nur verschiedengeschlechtlichen Paaren zugutekomme. Dennoch drängte das Gericht das japanische Parlament zum Erlass von Regelungen zum Schutz von gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Urteil widerspricht damit einem aus dem letzten Jahr eines Gerichts in Sapporo, welches das Verbot für verfassungswidrig befand. Eine "Ehe für alle" ist in Japan hochumstritten, wie nicht zuletzt die divergierenden Gerichtsentscheidungen zeigen. Japan ist die einzige Nation unter den G7-Staaten, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe verboten ist. Die Beschwerdeführer:innen begründeten ihre Klage damit, dass sie unberechtigt gegenüber verschiedengeschlechtlicher (Ehe-)Paaren hinsichtlich wirtschaftlicher und gesetzlicher Gesichtspunkte diskriminiert würden. Sie kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Diskriminierung der LGBTQI+-Community ist in Japan noch stark verbreitet, gerade gesetzliche Grundlagen zum Schutz fehlen noch weitestgehend. Homosexualität ist in Japan bereits seit dem Jahre 1880 entkriminalisiert. Als einziger asiatischer Staat erlaubt Taiwan seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2019 die gleichgeschlechtliche Ehe. Quellen und weitere Informationen: CNN, NPR

Conseil d'Etat: Bestätigung Burkini-Verbot Der Bürgermeister von Grenoble, Frankreich wollte erstmals in einer französischen Stadt den "Burkini" in Schwimmbädern erlauben. Nach der neuen Badeordnung sollte sowohl "oben ohne" als auch der Burkini erlaubt sein. Bürgermeister Piolle klagte gegen eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts in Grenoble, die "seine" Burkini-Erlaubnis aufhob. Damit ist er nun vor dem Conseil d'Etat (Anm.: Staatsrat, entspricht in etwa einer gemischten Institution aus Bundesverwaltungsgericht und Justizministerium) gescheitert. Der Staatsrat begründete dies damit, dass die Badeordnung in Grenoble lediglich "religiöse Forderungen befriedigen" sollte und bestimmte Schwimmbadnutzerinnen von den geltenden Hygieneregeln ausnehme. Dies sei eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung. In öffentlichen französischen Schwimmbädern ist enge Badekleidung zu tragen, die nicht die Arme und Beine bedeckt. Dass vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit verschleiern, der Schwimmbadbesuch somit faktisch unmöglich gemacht wird, bezog der Staatsrat nicht in seine Entscheidung mit ein. Gegen die Entscheidung des Staatsrates können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Quellen und weitere Informationen: Urteil Conseil d'Etat, euronews, faz



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


EGMR: einstweilige Maßnahme gegen britischen Ruanda-Abschiebflug Mitte Juni hat der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) mittels einer einstweiligen Verfügung Flüge mit Asylsuchenden von Großbritannien nach Ruanda gestoppt. Hintergrund ist der Pakt zwischen den beiden Staaten über die Abschiebung von Migrant:innen, die als blinde Passagiere oder mit kleinen Booten über den Ärmelkanal illegal eingereist sind. Als problematisch sieht das Gericht es an, dass ein „echtes Risiko von irreversiblen Schäden“ für die Betroffenen drohen könnte. Die Flüge sollen vorerst bis Juli ausgesetzt werden, bis die britischen Gerichte ihr Urteil zur Rechtmäßigkeit der Abschiebungen endgültig getroffen haben. Dabei wird der Zugang zu fairen Verhandlungen in Ruanda und die Einstufung des Landes als sicher im Vordergrund stehen. Die britische Regierung sprach bei dieser Verfügung von einer „politisch motivierten Entscheidung“ und zeigt sich darüber empört. Daraufhin stellte Justizminister Dominic Raab im Parlament in London einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Das als Bill of Rights bezeichnete Gesetz werde sicherstellen, dass der britische Supreme Court bei solchen Sach- und Rechtslagen das letzte Wort habe. Zudem solle das geplante Gesetz dafür sorgen, dass einstweilige Verfügungen der EGMR-Richter:innen in Großbritannien nicht mehr bindend seien. Ziel sei es, die britische Tradition der Freiheit zu stärken und die Institutionen selbständiger agieren lassen zu können. Einen Austritt aus dem Europarat und der Europarechtskonvention zieht London jedoch nicht in Betracht. Der EGMR ist das Gericht, welches auf Grundlage der Europarechtskonvention über Menschenrechtsvergehen der Mitglieder des Europarats urteilt. Dieser ist nicht Teil der Europäischen Union, aus der Großbritannien bereits ausgetreten ist. Quellen und weitere Informationen: LTO, tagesschau

EGMR: Russlands Agenten-Gesetz verstößt gegen die EMRK Mit Urteil vom 14. Juni entschied der EGMR, dass das russische "Agenten-Gesetz" v.a. gegen die Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit), interpretiert im Licht von Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit), verstoße. Das Gesetz gilt in Russland bereits seit 2012, die letzte Erweiterung im Jahre 2020 begünstigte die Möglichkeit von Willkürmaßnahmen vor allem gegen Menschenrechtsorganisationen. Erst im Dezember vergangenen Jahres musste die russische NGO "Memorial" aufgrund des Agenten-Gesetzes ihre Tätigkeit einstellen. Der EGMR fällte das Urteil einstimmig und begründete es damit, dass die unverhältnismäßige Sanktionierung von NGOs mit strengen Meldeauflagen und Geldstrafen "in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig" seien. Von 2013 bis 2018 legten 73 NGOs Beschwerde gegen das Gesetz beim EGMR ein. Der EGMR verurteilte Russland zur Zahlung von über einer Million Euro an die Beschwerdeführer:innen. Obwohl Russland die Entscheidungen des EGMR noch bis zum September beachten müsste, hält es sich spätestens seit seinem Austritt aus der EMRK im März nicht mehr an diese. Dies bestätigte die Duma nun auch noch in einem neu erlassenen Gesetz. Quellen und weitere Informationen: Pressemitteilung EGMR, beck aktuell, tagesschau



Systemische Verschlechterungen

Menschenrechtsverletzungen bei Coca-Cola Bei einer Diskussion in Frankfurt, organisiert vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Rosa-Luxemburg-Gesellschaft, sind u.a. Gewerkschafter:innen und Aktivisten:innen zusammengekommen, um über aktuelle Menschenrechtsverletzungen des Coca-Cola-Konzerns zu bilanzieren. Schon früher stand Coca-Cola in der Kritik für ähnliche Verletzungen in Kolumbien. Konkret wird der Konzern beschuldigt, Gewerkschafter:innen gezielt einzuschüchtern und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vor allem in Asien sollen Gewerkschafter:innen entlassen, gegen sie mit Gewalt vorgegangen, und durch Festnahmen der Polizei die Gewerkschaft unterdrückt und Extraprofite generiert werden. Doch nicht nur in Asien, auch in Europa wird von hoher Arbeitsbelastung, Burnout und ansteigender Leiharbeit berichtet. Im irischen Werk in Ballina bestritt Coca-Cola sogar das Recht auf einen Tarifvertrag. Abhilfe soll nun durch internationalen Druck, die Wiederaufnahme des „Atlanta-Prozesses“ und finanzielle Unterstützung der Gewerkschafter:innen durch den gewerkschaftlichen Rentenfond des IUF geschaffen werden. Ebenso wurde Hoffnung auf Besserung durch das neue deutsche Lieferkettengesetz, das 2023 in Kraft treten soll, verbreitet. Quellen und weitere Informationen: Frankfurter Rundschau


Ausblick und Aktuelles

GB billigt Auslieferung von Julian Assange an die USA Nach jahrelangen Diskussionen erlaubte die britische Regierung nun die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange an die USA. Die britische Innenministerin Patel unterzeichnete eine Auslieferungsanweisung, nachdem bereits im vergangenen Oktober der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs einer Auslieferung zustimmte. Assange kann (und wird dies laut WikiLeaks auch tun) gegen diese Auslieferungsanweisung innerhalb von 14 Tagen vor dem High Court Berufung einlegen - die Erfolgschancen stehen jedoch schlecht. Anschließend bestünde noch die Möglichkeit, vor den Supreme Court zu ziehen. Ist die Auslieferungsanweisung rechtskräftig, wird Assange innerhalb von 28 Tagen an die USA ausgeliefert. Dort drohen ihm u.a. wegen Spionagevorwürfen insgesamt 18 Prozesse und bei Verurteilung eine Höchststrafe von 175 Jahren Haft, im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe. Die USA werfen Assange u.a. vor, geheime Informationen zu US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Damit hätte er das Leben von diversen Informant:innen gefährdet. Die Unterstützer:innen von Assange sehen darin die Aufklärung von Kriegsverbrechen - und in seiner Inhaftierung und möglichen Auslieferung einen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Quellen und weitere Informationen: NPR, Spiegel, tagesschau

Verletzung der LGBTIQ+-Community in Katar Im Winter diesen Jahres startet die Fußball-WM in Katar. In einem Land, in dem Mitglieder der LGBTIQ+-Community um ihr Leben fürchten müssen. Sie werden bekämpft, weil ihre Art zu leben und zu lieben „unnatürlich“ und „gegen Allah“ ist. Ihnen drohen psychische und physische Folter durch die Polizei, im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe. Zudem sind auch homosexuelle Besucher:innen der WM nicht erwünscht. Lise Klaveness, Katar-Kritikerin und norwegische Fußballverbandschefin, äußerte sich im März zur Vergabe der WM und beschrieb diese als inakzeptabel mit Hinblick auf die Menschenrechtslage im Emirat. Die Einreise bleibt auch ihr bisher verwehrt. Homosexuell zu sein ist in Katar gemäß Art. 285 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt. Das ignoriert die FIFA und insbesondere der Weltverbandschef Gianni Infantino. „Der Fußball gehöre allen“, werde überall geliebt und müsse deshalb in jedes Land gebracht werden. Durch die WM könne man in den Dialog treten und etwas verändern. Dass das jedoch eine Utopie ist, zeigt das Beispiel der WM 2018 in Russland. Nach dieser bestand die Hoffnung, die russische Bevölkerung würde durch die Anwesenheit eines internationalen Publikums verstehen, dass Russland nicht von Feinden umzingelt sei. Quellen und weitere Informationen: Spiegel 1, Spiegel 2, ntv

Neue Regeln für trans Menschen bei FINA Seit dem Sieg der US-Amerikanerin Lia Thomas bei den nationalen College-Meisterschaften als erste trans Frau steht die Teilnahme von trans Menschen in der Kritik. So sei Thomas' Teilnahme an Frauenrennen wegen biologischen Vorteilen gegenüber Konkurrentinnen unfair gewesen. Die Gegenseite hält dagegen, dass physische Merkmale nie fair seien und die meisten Spitzensportler und Spitzensportlerinnen irgendeinen Vorteil hätten. Nun wurde vom Weltschwimmverband FINA ein neues Regelwerk beschlossen: An Frauenwettbewerben dürfen jetzt nur noch trans Menschen teilnehmen, die ihre Geschlechtsanpassung bis zum Alter von zwölf Jahren abgeschlossen haben. Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die an einer „offenen“ Wettkampfkategorie arbeiten soll. So sollen jedem Athleten und jeder Athletin die Teilnahme an einem Wettkampf auf höchstem Niveau ermöglicht werden. Quellen und weitere Informationen: Spiegel, tagesschau

Anklage gegen französischen Zementkonzern Lafarge Seit nunmehr einem Monat beschäftigt sich das Pariser Berufungsgericht mit dem Fall Lafarge/Syrien. Im Mai wurde offiziell bekannt gegeben, dass gegen das französisch-schweizerische Zementunternehmen Lafarge Anklage wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben wurde, nachdem das Gericht eine entsprechende Anklage 2019 in einem Urteil erst hatte fallen lassen, welches jedoch 2021 vom Obersten Gerichtshof Frankreichs wiederum aufgehoben wurde. Vor sechs Jahren reichten elf syrische Mitarbeiter:innen des Unternehmens, unterstützt durch den ECCHR und andere Organisationen, eine Strafanzeige gegen Lafarge und dessen Tochterunternehmen Lafarge Cement Syria in Paris ein. Zwischen den Jahren 2012 und 2014 soll Lafarge im Zuge von Absprachen mit dem IS etwa 13 Millionen Euro an bewaffnete Gruppen und Vermittler gezahlt haben, um den eigenen Fabrikbetrieb im Nordosten Syriens aufrecht zu erhalten, wobei Lafarge Rohstoffe vom IS gekauft und dem IS im Gegenzug Zement aus dem syrischen Werk verkauft habe. Dieses Verfahren und sein Ausgang könnten von transnationaler Bedeutung für die Frage sein, wie künftig mit Wirtschaftsakteuren umzugehen sein wird, die Geschäfte in Konfliktregionen führen und zu schweren Menschenrechts-verbrechen beitragen. Quellen und weitere Informationen: ECCHR, LTO, SRF



Neues vom Verein

Ausblick der Recherche „Rechtsstaatlichkeit im Iran“ in Kooperation mit der IGFM Gemeinsam mit der IGFM plant die Student Division von LWOB an der LMU München die Erstellung eines Gutachtens zur „Rechtstaatlichkeit im Iran“. Ziel des Gutachtens soll es sein, den Status quo der iranischen Justiz herauszuarbeiten und darzulegen, welche Probleme das religiöse Rechtssystem der Scharia mit sich bringt und inwiefern der Iran rechtliche Standards (nicht) einhält, zu welchen er sich vertraglich verpflichtet hat. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Situation politisch Gefangener liegen, welche dort häufig ohne jegliche Rechtsstaatsmechanismen unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt sind. Explizit untersucht werden soll hierbei der Fall der Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi, welche Mitte des Jahres 2020 aus fadenscheinigen Gründen festgenommen wurde und seitdem unter grausamen Bedingungen in einem iranischen Gefängnis sitzt. Ziel des IGFM und LWOB LMU München ist es, in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit für den Fall von Nahid Taghavi und den unzählig anderen politisch Gefangenen zu schaffen, welche unter den Missständen der iranischen Justiz zu leiden haben.

Vorstandswahl 2022/23: Unsere neuen Vorsitzenden stellen sich vor Im Mai haben wir unsere erste jährliche Mitgliederversammlung abgehalten! Dabei wurde ein neuer Vorstand gewählt und Lukas Wallenstein und Julius Kraus abgelöst. Unsere neuen Co-Vorsitzenden sind Manuela Castellanos und Lisa Sronipah. Daneben dreht Philine Kieslich eine weitere (Ehren-)Runde im Vorstand, dieses Jahr als Schatzmeisterin. Alle drei freuen sich sehr auf das kommende Jahr und all die Projektideen, die uns im Kopf rumschwirren, anzugehen und zu realisieren! Wir bedanken uns herzlich bei unserem alten Vorstand und wünschen dem neuen Vorstand alles Gute und ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022/23!

Unsere (neuen) Co-Vorsitzenden im Portrait: Lisa (Co-Vorsitzende zusammen mit Manuela): Hey, ich bin Lisa. Ich studiere Jura in München mit dem Schwerpunkt Europäisches und Internationales Öffentliches Recht und möchte im Herbst mit der Examensvorbereitung beginnen. Meine Freizeit verbringe ich gerne mit meinen Freunden und meiner Familie. Ich gehe sehr gerne in schönen Parks spazieren und trinke dabei Kaffee. Außerdem möchte ich wieder mit dem Tennisspielen beginnen, weil ich auf dem Tennisplatz perfekt dem stressigen Alltag entkommen kann. Ich engagiere mich aber in meiner Freizeit auch bei LWOB, ich bin seit 2021 dabei und mir macht es unglaublich viel Spaß! Ich lerne nicht nur sehr viel über die Menschenrechtslage weltweit, sondern kann gleichzeitig mehr Bewusstsein für Menschenrechte bzw. Menschenrechtsverletzungen schaffen. Ich möchte mich für eure Wahl und euer Vertrauen bedanken. Ich freue mich auf das nächste Jahr mit euch, auf spannende Projekte, die wir gemeinsam auf die Beine stellen werden. Ich kann es kaum erwarten euch bei den nächsten Präsenz-Treffen und beim anschließenden Stammtisch besser kennenzulernen! Eure Lisa Manuela (Co-Vorsitzende zusammen mit Lisa): Hallo, ich bin Manuela, die neue Co-Vorsitzende von LWOB. Ich bin 24 Jahre alt und studiere im 10. Semester Jura. Zurzeit bereite ich mich auf mein erstes Staatsexamen vor. Wenn ich nicht gerade mit dem Rep beschäftigt bin, mache ich auch gerne Cheerleading. Als Mitglied des Vorstands möchte ich dazu beitragen, den Verein noch erfolgreicher zu machen und die Reichweite des Vereins zu vergrößern. Um das zu erreichen, möchte ich ein größeres LWOB-Netzwerk aufbauen und das Engagement der Mitglieder erhöhen. Ich denke, der Stammtisch nach unseren Meetings ist eine gute Möglichkeit, dies zu erreichen (komm' gerne mal vorbei!). Außerdem ist es mein Ziel, die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen an der LMU zu fördern und unsere Sichtbarkeit zu erhöhen. Ich freue mich auf dieses Amtsjahr und hoffe, in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern unsere Ziele erreichen zu können.

Unser Vorstand im Geschäftsjahr 2022/23 (v.l.n.r.): Lisa Sronipah, Philine Kieslich, Manuela Castellanos





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