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Newsletter im Mai 2022

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Internationaler Tag der Pressefreiheit: Deutschland rutscht ab Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai veröffentlichten die Reporter ohne Grenzen ihre aktuelle Rangliste zur Pressefreiheit weltweit. Die Reporter ohne Grenzen definieren den Begriff der Pressefreiheit wie folgt: „Pressefreiheit wird definiert als die Fähigkeit von Medienschaffenden als Einzelpersonen und als Kollektiv, Nachrichten im öffentlichen Interesse auszuwählen, zu produzieren und zu verbreiten, unabhängig von politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Einmischung und ohne Bedrohung ihrer physischen und psychischen Sicherheit.“ Deutschland ist in der Rangliste abgerutscht, von Platz 13 im Vorjahr auf Platz 16 von 180. Im Untersuchungszeitraum Januar bis Dezember 2021 wurde in Deutschland ein enormer Anstieg von Gewalt gegen Medienschaffende verzeichnet. Allein im Jahr 2021 wurden 80 Fälle von Gewalt gegen Journalist:innen festgestellt. Die Angriffe kommen zumeist aus der "Querdenker"-Szene. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch deutlich höher. Weiterhin spielen auch die sinkende Medienvielfalt und die Gesetzgebung eine Rolle. Durch Rechtsakte wie die Reform des BND-Gesetzes werden die Befugnisse von Sicherheitsbehörden stark ausgeweitet, der Schutz von Journalist:innen jedoch weiter eingeschränkt. Die Gesamtsituation wird trotzdem noch als "zufriedenstellend" bewertet. Stark abgerutscht in der Rangliste ist auch Russland: Die Pressefreiheit ist dort de facto abgeschafft. Aktuelle Geschehnisse und Veränderungen wurden berücksichtigt. Kritische Äußerungen können Journalist:innen quasi nur noch aus dem Ausland tätigen. Ein ähnliches Schicksal teilt Afghanistan seit der erneuten Machtübernahme der Taliban. Die Schlusslichter der Rangliste bilden Iran, Eritrea und Nordkorea. Dort sind die öffentlich zugänglichen Informationen komplett staatlich reguliert und kontrolliert, das Konzept der Pressefreiheit existiert schlicht nicht. Ganz oben stehen wie die Jahre zuvor die skandinavischen Länder Norwegen, Dänemark und Schweden. Quellen und weitere Informationen: LTO, Reporter ohne Grenzen

Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.

Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte

Urteile nationaler Spruchkörper

Verurteilung in erstem ukrainischen Kriegsverbrechenprozess Ein Gericht hat in Kiew in einem ersten Kriegsverbrechenprozess nach dem Angriffskrieg durch Russland einen 21-jährigen Russen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der angeklagte Soldat soll im Februar in der Ukraine einen unbewaffneten 62-jährigen Zivilisten getötet haben. Dieser hat den Angeklagten und weitere Soldaten dabei beobachtet, wie sie nach dem Beschuss ihrer Panzerkolonne ein Auto gestohlen haben, um zu fliehen. Daraufhin wies ihn ein ranghöherer Soldat an, den Mann zu erschießen. Der Angeklagte hat zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte kann noch Berufung einlegen. Dies kündigte seine Verteidigung auch bereits an. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch - der Angeklagte sei nicht schuldig, da er lediglich einen Befehl ausgeführt habe. Der Angeklagte hatte das letzte Wort und bekundete seine Reue hinsichtlich der Tat und seine Bereitschaft zur Akzeptanz aller Maßnahmen, die gegen ihn verhängt werden. Laut Sprechern der russischen Regierung suche Russland nach Möglichkeiten, dem Angeklagten zu helfen. Konkrete Maßnahmen gibt es noch keine, denkbar scheint ein Austausch mit in Russland gefangenen Ukrainer:innen. Quellen und weitere Informationen: Deutschlandfunk, LTO, Zeit

BGH bestätigt OLG Koblenz: Urteil zu syrischer Staatsfolter rechtskräftig Mit Beschluss vom 3. Mai bestätigte der BGH das Urteil des OLG Koblenz zur Verurteilung wegen Beihilfe zur Folter durch den syrischen Geheimdienst im "Al-Khatib-Verfahren", das damit rechtskräftig ist. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten, da er keine Fehler bei der Strafzumessung feststellen konnte. Im weltweit ersten Prozess zur syrischen Staatsfolter wurde der Angeklagte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat in Syrien für den Geheimdienst gearbeitet und war vor allem für die Auflösung von Demonstrationen der im Rahmen des Arabischen Frühlings entstandenen Protestbewegung verantwortlich. Konkret ging es um eine Demonstration aus dem Jahr 2011, bei der der Geheimdienst friedliche Demonstrant:innen beschossen und in überfüllte Gefängnisse mit katastrophalen Bedingen verbracht habe, in denen diese auch gefoltert wurden. Der Angeklagte ist kurze Zeit danach desertiert und im Jahr 2018 nach Deutschland gekommen. Das OLG wertete das Vorgehen des syrischen Regimes als ausgedehnten und systematischen Angriff gegen die eigene Zivilbevölkerung nach § 7 Abs. 1 VStGB, zu dem der Angeklagte gem. § 27 StGB Hilfe geleistet habe. Das Weltrechtsprinzip erlaubt die weltweite Verfolgung von Straftaten unabhängig von Tatort und der Nationalität von Täter und Opfer. Es ist in § 1 S. 1 VStGB in das deutsche Recht aufgenommen worden. Die Vorschrift begründet die Zuständigkeit deutscher Gerichte u.a. für Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Der zweite Angeklagte wurde bereits im Januar vom OLG Koblenz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Über die eingelegte Revision wurde noch nicht entschieden. Quellen und weitere Informationen: BGH Pressemitteilung, dw, ECCHR, LTO


Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen

Klimawandel als Verstoß gegen Menschenrechte Vanuatu, ein kleiner Inselstaat nordöstlich von Australien, kämpft gegen den Klimawandel. Und das schon lange. Klimaanfällige Länder, wie den Kleinstaat im Südpazifik, treffen die Auswirkungen der Erderwärmung besonders stark. Wirbelstürme der Stärke 5 berauben viele Menschen ihrer Grundrechte auf Nahrung, Wasser, Unterkunft und Eigentum. Jetzt soll der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem Gutachten feststellen, dass der menschengemachte Klimawandel ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist. Allerdings muss zuvor die UN-Vollversammlung im September mit 97 Stimmen die Frage an den IGH weiterreichen. Ein ähnliches Vorhaben scheiterte im Jahre 2011 unter anderem an den USA. Jetzt soll es aber anders sein, denn die Bedrohung des Klimawandels wird immer gegenwärtiger. Zwar wird das Urteil des IGH nicht bindend sein, doch es wird die politische Richtung maßgebend beeinflussen und insbesondere die Industriestaaten in die Pflicht nehmen. Vanuatu wird bei seinem Vorhaben von 1500 NGOs aus 130 Ländern unterstützt. Die Recherche wird von der Kanzlei Blue Ocean Law betrieben, die sich auf Umweltrecht und Menschenrechte spezialisiert hat. Quellen und weitere Informationen: Deutschlandfunk, FAZ

Systemische Verschlechterungen

Taliban führen nach über 20 Jahren wieder Pflicht zur Ganzkörperbedeckung von Frauen ein Nach der Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 versprachen diese eine moderate Regierung. Nach einer Vielzahl von krassen Be- und Einschränkungen von Frauenrechten, wie z.B. dem Ausschluss von Frauen und Mädchen von Universitäten und Schulen, ordnete der Talibanchef nun eine Pflicht für Frauen zum Tragen einer Ganzkörperbedeckung in der Öffentlichkeit an, d.h. mindestens einen Hidschab. Dabei werden nur Augen und Hände der Frau nicht bedeckt. Grundsätzlich sei das Tragen einer Burka empfohlen, bei der durch ein Stoffgitter auch die Augen bedeckt werden - dies sei "traditionell und respektvoll". Der Erlass sieht Strafen bei Zuwiderhandlungen vor. Bereits im Februar wurden weibliche Regierungsangestellte zum Tragen eines Hidschab verpflichtet, ansonsten drohte ihnen die Kündigung. Widerstand leisten die Frauen kaum - aus den Erfahrungen der Vergangenheit sind die Konsequenzen zu drastisch. Mittlerweile sind Frauen faktisch vom gesellschaftlichen Leben in Afghanistan ausgeschlossen. Die Anordnung gilt auch für Nachrichtensprecherinnen im Fernsehen: Nach eintägigem Widerstand, währenddessen die Journalistinnen weiterhin lediglich mit Kopftuch im Fernsehen auftraten, beugten auch sie sich schließlich dem Druck der Taliban. Bei weiterer Weigerung würden sie versetzt oder entlassen und auch ihren Vorgesetzten und männlichen Vormündern drohten Strafen. Quellen und weitere Informationen: NDR, SZ, tagesschau

Steigende Zahl von Hinrichtungen im Jahr 2021 Amnesty International berichtete kürzlich von erschreckenden Zahlen: Im Jahr 2021 stieg die weltweite Anzahl an Exekutionen um 20 % und die der Todesurteile um 40 % an. Jedoch ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Zahlen weit höher liegen. So werden in China, dem Land mit den meisten vollstreckten Todesurteilen weltweit, Daten über ihre Anwendung als Staatsgeheimnisse angesehen. China ist mit dieser Praxis jedoch nicht alleine. Auch in Vietnam werden Hinrichtungen geheim gehalten und für Belarus, Laos und Nordkorea liegen nur unzureichende Informationen vor. Dieser rasante Anstieg kann auf einige wenige Länder zurückgeführt werden. Zum Beispiel wurden im Iran besonders viele Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet, im Jahr 2021 ganze 132. Auch Saudi-Arabien gehört zu der, laut Amnesty International, „kleinen Gruppe unbelehrbarer Staaten, die an diesen grausamen und unmenschlichen Tötungen festhält“. Alarmierend sind auch die steigenden Zahlen in manchen militärisch geführten Ländern: So haben Militärtribunale in Myanmar fast 90 Menschen in Schnellverfahren zum Tode verurteilt. In Ägypten wurde die Todesstrafe auch auf Grundlage von durch Folter erlangten Aussagen verhängt. Vor allem der scheinbar leichtfertige Umgang mit der Strafverhängung ist Grund genug zur Besorgnis. Positives gibt es allerdings aus den USA zu berichten: Hier sind 2021 die Hinrichtungen weiter zurückgegangen auf nunmehr elf. In Japan dagegen wurden nach einer Unterbrechung von 24 Monaten wieder drei Männer wegen Mordes exekutiert. Auch in Europa wurde die Todesstrafe verhängt: Belarus richtete 2021 einen Menschen hin. In Russland dagegen galt 2021 noch ein Moratorium. Trotz alldem zeichnet sich laut Amnesty International ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ab. Noch aus 18 Staaten seien Exekutionen bekannt, eine laut Amnesty „isolierte Minderheit“. Quellen und weitere Informationen: dw, SZ

Grausame Bandenkriege in Port-au-Prince, Haiti Das haitianische Nationale Netzwerk zur Verteidigung der Menschenrechte (RNDDH) veröffentlichte einen Bericht über „Massaker von beispielloser Grausamkeit” im Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince. Dort bedrohen die Bandenkriege zwischen den Rivalen „400 Mawozo“ und den „Chen Mechan“ die Bewohner: 148 Menschen wurden zwischen Ende April und Anfang Mai getötet und 9000 Menschen flohen aus ihren Vierteln. Die Opfer wurden in ihren Häusern verbrannt oder ihnen wurden vor der Ermordung brennende Autoreifen umgelegt. Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und anschließend ermordet. Des Weiteren hat „400 Mawozo“ mutmaßlich einen Reisebus mit türkischen Staatsangehörigen entführt. Jüngste Stellungnahmen der Haiti-Repräsentanz (Binuh) der Vereinten Nationen zeigten sich besonders schockiert über die Zwangsmaßnahmen der Banden zur Rekrutierung von Minderjährigen für ihren Krieg. Haiti ist eines der ärmsten Länder der westlichen Hemisphäre, welches regelmäßig von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Wirbelstürmen sowie politischen Unruhen und Kriminalität bedroht wird. Auch ein Jahr nach dem Mord an dem damaligen Präsidenten Jovenel Moïse ist ein Ende des katastrophalen Zustands nicht in Sicht. Quellen und weitere Informationen: dw, tagesschau

Ausblick und Aktuelles

Xinjiang Police Files Leak Seit dem Amtsantritt von Staatspräsident Xi Jinping im Jahr 2013 verschärfte die chinesische Regierung in Peking ihre drakonisch geführte Assimilationspolitik gegenüber der ethnischen und religiösen Minderheit der Uiguren. Offiziell dient diese Politik der Bekämpfung von Extremismus und dem Bedarf nach erhöhter innerer Sicherheit, nachdem es insbesondere in der von Uiguren bevölkerten Autonomieregion Xinjiang zu Unruhen gekommen war. Dazu wurden von chinesischer Seite so bezeichnete "Weiterbildungseinrichtungen" errichtet, deren Besuch freiwillig sein soll. Doch die nun kürzlich veröffentlichten Aufnahmen aus ebendiesen Anlagen zeichnen ein Bild, welches nichts mit der chinesischen Darstellung gemein hat: Sicherheitskräfte, die mit Sturmgewehren bewaffnet einen Inhaftierten mit Sack über dem Kopf, an Händen und Füßen gefesselt, auf einem speziellen Stuhl festbinden, einem "Tiger Chair", der gemäß der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in chinesischen Gefängnissen zur Folter eingesetzt wird. Als das bisher größte Leak zu diesen staatlichen Umerziehungslagern mit Informationen zu etwa 300.000 behördlich registrierten Chinesen, überwiegend Uiguren, sind die von Computersystemen des Büros für Öffentliche Sicherheit in der Region Xinjiang gezogenen Daten der "Xinjiang Police Files" einem internationalen Verbund aus 14 Medienhäusern zugespielt worden. Sie geben Zeugnis darüber ab, dass es sich bei diesen Einrichtungen nicht um Weiterbildungs- aber Internierungslager handelt und sich die Internierten, anders als die chinesische Regierung behauptet, dort keineswegs freiwillig aufhalten. Fluchtversuche können tödlich enden. Das internationale Echo blieb nicht aus: Der Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Volksrepublik China, Reinhard Bütikofer, forderte neue Sanktionen gegen China. Diese "Bilder des Grauens" würden zu klaren Stellungnahmen zwingen: Gerade beendete die UNO-Hochkommissarin Michelle Bachelet ihren sechstägigen Chinabesuch, konkrete Menschenrechtsverstöße waren nicht Teil der Gespräche. Quellen und weitere Informationen: br, tagesschau 1, tagesschau 2, wikipedia

Irak: Gesetz gegen Normalisierung der Beziehungen zu Israel Das irakische Parlament hat mit allen anwesenden Abgeordneten dem Gesetzentwurf gegen eine Normalisierung der Beziehungen mit Israel zugestimmt, wie die Staatsagentur INA berichtete. Im Herbst 2021 forderten 300 Menschen bei einer Konferenz in den kurdischen Autonomiegebieten eine Normalisierung der Beziehungen zu Israel. Damit wollten sie sich den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain anschließen, welche diplomatische Beziehungen zu Israel begannen. Im Parlament hat die Fraktion um den Geistlichen Al-Sadr die Mehrheit, sie zeichnen sich durch Antisemitismus aus und verfolgen das Ziel der absoluten Unabhängigkeit von jeglichem ausländischem Einfluss. Der Inhalt des Gesetzesentwurfs soll von den Israelis weiter separieren:

  • Kontakte, auch Chats, zu Israelis oder israelischen Einrichtungen wird verboten

  • Dies betrifft Iraker:innen im In- und Ausland und auch Ausländer:innen im Irak

  • Im Fall eines Verstoßes droht lebenslange Haft oder die Todesstrafe.

Quellen und weitere Informationen: Spiegel

Beitrittsanträge von Finnland und Schweden zur NATO Finnland und Schweden haben ihre Beitrittsanträge bei der NATO eingereicht und hoffen auf eine Aufnahme im Eiltempo. Eine solche Aufnahme wird von Experten als für beide Seiten vorteilhaft angesehen: In beiden Ländern gilt die Wehrpflicht und es besteht eine erhebliche Truppenstärke. Schon zuvor arbeiteten NATO und die beiden Länder bei verschiedenen Missionen zusammen, zuletzt auch durch intensiven Informationsaustausch bezüglich der russischen Invasion in der Ukraine. Folge des Beitritts wäre eine neue Verteilung des Kräfteverhältnisses in Europa. Nicht nur würde die Grenze der NATO länger werden, auch eine Vereinfachung einer potentiellen Verteidigung des Baltikums über den finnischen und schwedischen Luftraum wäre problemlos möglich. Auch zur aktuell wichtigen nuklearen Abschreckung gegenüber Russland könnten die beiden Länder beitragen. Trotz allem steht der Weg zur Aufnahme der beiden Länder noch nicht offen. Problematisch ist, dass alle 30 Mitgliedstaaten zustimmen müssen, aktuell sich aber die Türkei noch sträubt. Konkret geht es Präsident Erdogan um die Finanzierung von „Terrororganisationen“ wie die kurdische Arbeiterpartei und die syrische Kurdenmiliz YPG. Weiter erwartet die Türkei die Auslieferung von 28 Menschen aus Schweden und zwölf aus Finnland, denen sie Terrorismus vorwirft. Wie sich die Verhandlungen mit der Türkei entwickeln, bleibt in den nächsten Tagen abzuwarten. Quellen und weitere Informationen: SZ, tagesschau


Neues vom Verein

Save the Date: Einladung zum Iran-Forum München am 28. Juni Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger:innen. Obwohl der aktuelle iranische Präsident Hassan Ruhani während des Wahlkampfes ankündigte, sich für eine Verbesserung der Bürgerrechte und der Meinungsfreiheit einzusetzen, gibt es keine Anzeichen einer Besserung. Angehörige ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfacher Diskriminierung ausgesetzt. Es kommt immer wieder zu willkürlichen Festnahmen ohne faire Gerichtsprozesse sowie Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Viele Menschen im Iran setzen sich mit großem Mut für Freiheit und Gleichberechtigung ein. Die Führung der Islamischen Republik verfolgt sie mit großer Härte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass internationale Aufmerksamkeit vielen von ihnen die Freiheit und einen Schutz vor Misshandlungen gebracht hat. Aus diesem Grund freuen wir uns, euch zusammen mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zum Iran-Forum am 28. Juni 2022 einzuladen. Die katastrophale Menschenrechtslage im Iran und die Vielzahl der politischen Gefangenen und Glaubensgefangenen werden dabei im Zentrum des Vortrags stehen. Dazu werden Betroffene und Expert:innen zu Wort kommen. Der Vortrag wird in zwei Themenblöcke aufgeteilt und widmet sich in einem ersten Teil dem Problem der Rechtsstaatlichkeit für politische Gefangene. Im zweiten Teil werden wir uns mit den Frauenrechten und der Scharia im iranischen Recht befassen. Wann: 28. Juni 2022 um 18:00 Uhr Wo: Seidlvilla am Nikolaiplatz 1b im Münchner Stadtteil Schwabing Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen und kostenfrei. Wir bitten um vorherige Anmeldung unter: kampagnen@igfm.de Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen!



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