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Newsletter im November 2021


Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem ersten Newsletter – wie schön, dass Du dabei bist!


Über uns:

Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig.

Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen.

LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert.

Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen. Die rasante und multiple Entwicklung letzterer lässt es nicht zu, dass wir sämtliche Ereignisse umfassend abbilden. Der Transparenz wegen haben wir uns deshalb dafür entschieden, den monatlichen Rundumblick mittels Rubriken zu systematisieren: Wir stellen Neuigkeiten zu Entscheidungen nationaler und internationaler Spruchkörper vor, informieren über systemische Verschlechterungen im Bereich der Menschen- und Grundrechte und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Je nach Nachrichtenumfang kann die Gewichtung der einzelnen Rubriken von Mal zu Mal unterschiedlich ausfallen.

Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte

Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch beanspruchen wir Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“.

Urteile nationaler Spruchkörper


Verhinderung der Todesstrafe in Oklahoma Vier Stunden bevor das Todesurteil gegen den US-Amerikaner Julius Jones vollstreckt werden hättesollen, wurde es in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, nachdem sich der Gouverneur von Oklahoma, Kevin Stitt, nun doch dem massiven Druck der Öffentlichkeit gebeugt hatte. Jones wurde im Jahre 1999 als 19-jähriger Student wegen Mordes an einem Geschäftsmann festgenommen und zwei Jahre später zu einer Todesstrafe verurteilt. Bis heute bestreitet Jones die Tat, das Verfahren soll zudem von diversen Verfahrensfehlern durchzogen worden sein. Oklahoma gehört zu den 27 von 50 Bundesstaaten der USA, in denen die Todesstrafe nach wie vor praktiziert wird. Dies, obwohl in Oklahoma in der Vergangenheit mehrfach Probleme bei der Vollstreckung von Todesurteilen durch die Giftspritze aufgetreten waren und die Verurteilten einen oft qualvollen Tod erleiden ließen. Im Fall Jones entschied der Vorsitzende des offiziellen Gnadenausschusses in Anbetracht gewisser Zweifel an der Schuld des Verurteilten, die Vollstreckung auszusetzen. Quellen und weitere Informationen: tagesschau, Zeit Online


EMRK "unvereinbar" mit polnischer Verfassung Das politisch kontrollierte Verfassungsgericht in Polen hat Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt. In Art. 6 EMRK ist das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht normiert. Das polnische Verfassungsgericht sieht sich nicht als ein solches an. Die Rechtmäßigkeit der Ernennung polnischer Verfassungsrichter sei damit der Kontrolle des EGMR entzogen. Die Entscheidung bezieht sich auf ein Urteil des EGMR aus dem Mai 2021, in dem das Gericht Polen wegen Verletzung von Art. 6 EMRK und wegen der „irregulären“ Ernennung eines Verfassungsrichters verurteilte. Polen will sich der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) entziehen. In der Vergangenheit haben EuGH und EGMR immer öfter gegen Polen geurteilt – die Urteile werden in Polen jedoch schlicht ignoriert. Polen hat die EMRK bereits im Jahre 1993 ratifiziert. Quellen und weitere Informationen: NZZ, SZ, Zeit Online



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper

Ermittlungen des IStGH gegen Venezuela eingeleitet Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat eine offizielle Untersuchung gegen Venezuela wegen möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Jahre 2017 eingeleitet. Es ist die erste Untersuchung dieser Art in einem lateinamerikanischen Land. Konkret soll geprüft werden, ob es bei der gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen gegen die Regierung zu Folter, Gewalt und Hinrichtungen durch venezolanische Sicherheitskräfte an Oppositionellen gekommen ist. Mehr als 100 Menschen sind damals gestorben. Untersucht werden sollen aber auch Gewalttaten von Demonstrant:innen gegen Sicherheitskräfte. Staatspräsident Nicolás Maduro und Chefankläger des IStGH Karim Khan unterzeichneten eine Vereinbarung, in der die Regierung Venezuelas ihre Unterstützung bei den Ermittlungen zusichert. Die Rechtmäßigkeit der Präsidentschaft Maduros ist seit Jahren umstritten. Bis Anklage erhoben wird, kann es allerdings noch einige Jahre dauern. Quellen und weitere Informationen: beck-aktuell, dw, tagesschau



Systemische Verschlechterungen

Auflösung der russischen NGO Memorial Nicht nur, dass die älteste Menschenrechtsorganisation Russlands aufgelöst werden soll, die Konsequenzen, welche diese Auflösung nach sich ziehen würde, sind viel weitreichenderer Natur: Denn damit könnte das Schicksal aller anderen regierungsunabhängigen Organisationen ebenfalls besiegelt sein. Eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über "ausländische Agenten" nennt die russische Generalstaatsanwaltschaft als Grund für den Antrag auf Auflösung, welcher nun noch vom Obersten Gerichtshof überprüft werden soll. Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte Organisationen, aber auch Einzelpersonen sowie Medien zur Offenlegung ihrer Finanzen und verlangt, dass sämtliche Publikationen mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Identität im Sinne eines "ausländischen Agenten" versehen werden. Quellen und weitere Informationen: faz, stern


Grenzsituation in Belarus Die Lage an der Grenze zwischen Polen und Belarus spitzt sich weiter zu. Zwischen Geflüchteten und Sicherheitskräften kommt es immer häufiger zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Polnische Sicherheitskräfte sollen Tränengas und Wasserwerfer einsetzen, um die Geflüchteten daran zu hindern, nach Polen und somit in die Europäische Union zu gelangen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wirft sowohl Belarus als auch Polen schwere Verstöße gegen Menschenrechte an den Geflüchteten vor. Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen werden auch Sicherheitskräfte - zum Teil schwer - verletzt. Hunderte Geflüchtete kehren bereits in ihre Heimatländer zurück. Ein Ende des Konflikts, der zu großem Teil politischer Natur ist, ist nicht absehbar. Quellen und weitere Informationen: Focus, HRW, RND, Zeit Online



Ausblick

Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des Sicherheitsapparates in Belarus Weiterhin gehen staatliche Sicherheitskräfte in Belarus gegen Regimekritiker und Oppositionelle vor. Massenhaft werden Menschen verhaftet und misshandelt. In Folge dessen wird erwartet, dass das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die World Organisation Against Torture (OMCT) Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wegen Völkerrechtsverbrechen einreichen werden. Dieser Schritt erscheint notwendig, insbesondere da eine Aufklärung in Belarus selbst nicht abzusehen ist. “Es gebe eindeutige Beweise dafür, dass Folter absichtlich eingesetzt wurde und dass sie weit verbreitet und systematisch war”, so Gerald Staberock, Generalsekretär, OMCT. Die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige sind durchaus nicht von der Hand zu weisen. Ähnliche Anzeigen bezüglich der Menschenrechtsverbrechen in Syrien haben bereits zu Haftbefehlen und ersten Verfahren geführt (vgl. zB OLG Koblenz, Urt. v. 24.02.2021 – 1 StE 9/19). Quellen und weitere Informationen: ECCHR, HRW, LTO





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