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Newsletter im November 2022

Unser monatlicher Rundumblick zum Thema Menschenrechte


Herzlich Willkommen zu unserem Newsletter im November 2022 – wir freuen uns sehr, dass Du dabei bist!


Über uns: Als Student Division sind wir zwar unserer Mutterorganisation Lawyers Without Borders (LWOB) angehörig, agieren aber autonom und organisieren uns eigenständig. Wir arbeiten unserer Mutterorganisation zu und stehen in Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Organisationen. LWOB ist eine NGO mit Sitzen in Großbritannien, Kenia, Tansania und den USA. Ausschlaggebend für die Gründung war die Idee, Anwält:innen weltweit für Human Rights Work zu motivieren und ein globales pro bono-Netzwerk zu schaffen, das auf der ganzen Welt einen Zugang zu Recht garantiert. Mit unserem monatlich erscheinenden Newsletter möchten wir einen Einblick in unsere Tätigkeiten geben, laufende Projekte vorstellen und insbesondere Neuigkeiten zu Menschen- und Grundrechten auf der ganzen Welt teilen - besonders solche, die oftmals unbeachtet bleiben.

Disclaimer: Wir haben uns der Aufklärung im Bereich der Menschen- und Grundrechte verschrieben und sind weder politisch noch übernehmen wir Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit für die Rubrik „Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte“. Die Inhalte der Beiträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Quellen und Literatur wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags geprüft und berücksichtigt. Darüber hinaus distanzieren wir uns von jeglichen weiteren und zukünftigen Inhalten der angegebenen Websites und Institutionen.



Neuigkeiten im Bereich Menschenrechte


Entscheidungen nationaler Spruchkörper


Aktuelle Lage im Iran: Verhängung von Haft- und Todesstrafen Seit nunmehr zwei Monaten protestieren die Menschen im Iran gegen das Regime. Menschenrechtler:innen gehen bisher von insgesamt ca. 15 000 Festnahmen aus. Zum Teil werden auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt, als offizielle Gründe werden dabei vor allem Ordnungswidrigkeiten und die Störung des öffentlichen Friedens genannt. Nachdem Mitte des Monats zum ersten Mal auch die Todesstrafe gegen einen Demonstranten (offiziell) wegen Brandstiftung an einer staatlichen Einrichtung sowie Gefährdung der nationalen Sicherheit verhängt wurde, haben die Revolutionsgerichte mittlerweile wohl in 21 Fällen die Todesstrafe ausgesprochen. Strafbarkeitsbegründend seien die "Feindschaft gegen Gott" und "Korruption auf Erden". Die iranischen Justizbehörden veröffentlichen jedoch keine genaueren Informationen, selbst die Namen der Verurteilten sind nur teilweise bekannt. Die Verurteilten erhalten nach Informationen von Amnesty International keinen Zugang zu eigenem rechtlichem Beistand; außerdem wird Ihnen die Unschuldsvermutung und das Schweigerecht verwehrt. Kurzum: Das Recht auf ein faires Verfahren massiv verletzt. Es ist nicht klar, inwiefern die Urteile schon rechtskräftig sind oder noch angefochten werden können. Quellen und weitere Informationen: Amnesty, DW, LTO, tagesschau


Indiens Oberstes Gericht verbietet „Zwei-Finger-Test“ Das Oberste Gericht Indiens hat den "Zwei-Finger-Test" an weiblich gelesenen Vergewaltigungsopfern verboten. Die bisherige Praxis sei "patriacharlisch und sexistisch", so die Richter:innen. Beim "Zwei-Finger-Test" werden zwei Finger in die Vagina eingeführt, um anhand der Elastizität und des Vorhandenseins des Hymens zu überprüfen, ob die Person an Geschlechtsverkehr gewöhnt ist. Der Test entbehrt jedweder wissenschaftlichen Grundlage und beruht auf der inkorrekten Annahme, dass eine sexuell aktive Person nicht vergewaltigt werden könnte. Die Richter:innen begründeten das Verbot weiterhin damit, dass "der beweiskräftige Wert einer Aussage einer Frau nicht von ihrer sexuellen Geschichte [abhängt]". Bereits im Jahre 2013 wurde der Test für verfassungswidrig erklärt und strafrechtlich pönalisiert, aber dennoch weiterhin verbreitet durchgeführt. Das Gericht wies die betreffenden Bundesstaaten nun an, die Durchführung zu unterbinden. Außerdem soll der Test nicht mehr in der medizinischen Ausbildung als mögliche Untersuchungsmethode an Vergewaltigungsopfern gelehrt werden. Quellen und weitere Informationen: equalitynow, FAZ, outlookindia



Neuigkeiten internationaler Spruchkörper und Organisationen


EGMR: Keine Auslieferung nach China Als Verstoß gegen das in Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) bestimmte Folterverbot deklarierte der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) die geplante Auslieferung des Taiwanesen Liu Hongtao von Polen nach China. Angesichts der Situation in chinesischen Gefängnissen sei mit Folter und Misshandlungen zu rechnen, die eine Rückführung verbieten würden. Hongtao wird internationaler Telekommunikationsbetrug zur Last gelegt, was 2016 zu einer Fahndung Interpols führte, ein Jahr später folgte die Verhaftung in Polen. China verlangte seine Auslieferung, gegen welche er sich gerichtlich zur Wehr zu setzen versuchte, jedoch in allen Instanzen, einschließlich des Obersten Gerichtshofes scheiterte. Mit einer Rüge der Verletzung seiner Rechte aus Art. 3, 6 EMRK erwirkte er schließlich das EGMR-Urteil, welches die Auslieferung nach China ablehnte und dafür auf Art. 3 EMRK rekurrierte. Auch wurde Polen verurteilt, ihm infolge des unverhältnismäßig langen Zeitraums dieses Auslieferungs-verfahrens eine Entschädigung in Höhe von 18.000 € zukommen zu lassen. Faktisch wird diese Positionierung des EGMR die Beziehungen Europas zu China nachhaltig prägen. Erwartet wird unter anderem, dass gegenseitige Auslieferungsersuche nicht mehr zugelassen und laufende Auslieferungsverträge ausgesetzt werden. Quellen und weitere Informationen: LTO, Spiegel



Systemische Verschlechterungen


ÖVP - Diskussion über (Un-)Antastbarkeit der EMRK Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die im Parteienspektrum im bürgerlich-konservativen Milieu angesiedelt ist, debattiert derzeit über die Geltungshoheit bzw. die Möglichkeiten einer Anpassung der EMRK, die seit 1964 einen Verfassungsrang innehat. Hintergrund dieser Kontroverse sind die Bestrebungen der ÖVP, illegalen Einreisen entgegenzuwirken. In Österreich werden derzeit jährlich rund 100.000 Asylanträge gestellt. Zwar normiert die EMRK kein Recht auf Asyl, verbietet jedoch eine Abschiebung in Länder, in denen die Geflüchteten Folter oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind; das sog. Refoulement-Verbot wird in Art. 3 EMRK hineingelesen. Daraus kann ein Bleiberecht resultieren, infolgedessen ein nicht geringer Anteil der Antragsteller:innen auch nach Ablehnung des Antrags das Land nicht verlässt. Eine Änderung der EMRK ist nur unter Zustimmung aller 46 Mitgliedstaaten möglich, dagegen ein Austritt aus dem Europarat und damit aus der EMRK jederzeit möglich. Ein derart drastischer Schritt steht nicht zur Debatte, doch in der ÖVP mehren sich die Stimmen, die EMRK bezüglich des Asylwesens einer Generalüberholung zu unterziehen. Quellen und weitere Informationen: Puls, WZ


Russisches Verbotsgesetz gegen LGBTQIA+-Propaganda Die russische LGBTQIA+-Szene musste eine weitere drakonische Beschneidung ihrer Rechte hinnehmen. Veranschaulichungen gleichgeschlechtlicher Beziehungen, ob in Printmedien, filmischen Darstellungen oder sozialen Netzwerken wurden verboten, Zuwiderhandlungen sollen mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden. Bereits 2013 erließ die Staatsduma das Verbot, derlei Inhalte vor Minderjährigen kundzutun. Speziell dieses Verbot wurde nun dahingehend extendiert, auch Informationen rund um das Thema Geschlechtsangleichung nicht an Minderjährige heranzutragen. Infolgedessen wird in Russland mit einer stärkeren Stigmatisierung und Diskriminierung Homosexueller sowie queerer Menschen gerechnet. Quellen und weitere Informationen: Zeit, SZ



Ausblick und Aktuelles


Bericht zum 8. Weltkongress gegen die Todesstrafe in Berlin „Es ist keine Frage, dass schwere Verbrechen schwere Strafen zur Folge haben müssen. Aber so schwer das Verbrechen und so tief der Schmerz auch ist, wir müssen nicht Gleiches mit Gleichem vergelten, müssen nicht Leben für Leben nehmen.“ Dies widerspreche unserem Verständnis von Humanität und Menschenwürde, sagt Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bei ihrer Eröffnungsrede zum 8. Weltkongress gegen die Todesstrafe. Dieser fand vom 15. bis 18. November in Berlin statt und stellt das größte internationale Forum zu diesem Thema dar. Ausgerichtet wird der Kongress von der französischen NGO „Ensemble contre la peine de mort – EPCM“. Ziel des Kongresses ist die Förderung der Abschaffung der Todesstrafe in weiteren Staaten. Insbesondere soll die Arbeit lokaler Akteure gestärkt werden, Staaten zu konkreten Verpflichtungen bewegt und Bürger:innen mobilisiert werden. Hierfür berieten rund 1000 Politiker:innen, Menschenrechtsexpert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus mehr als 125 Ländern. Laut Angaben des Auswärtigen Amtes kann die Todesstrafe noch immer in rund 80 Ländern verhängt werden, tatsächlich vollstreckt wird sie derzeit in 55 Staaten. Neben Ländern wie Iran, China, Ägypten, Saudi-Arabien und Bangladesch halten auch einige US-amerikanische Staaten an der Todesstrafe fest. In Europa ist Belarus der einzige Staat, in dem die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. In den letzten Jahren saßen rund 28 670 Menschen weltweit in Todeszellen. Im Jahr 2021 wurden mindestens 2052 neue Todesurteile verhängt. Tatsächlich vollstreckt wurden laut Amnesty International weltweit 579 Todesurteile in 18 Staaten, wobei von einer weit höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Dies liegt mitunter daran, dass einige Staaten, wie beispielsweise China, die Hinrichtungen geheim halten. Allein im Iran wurden in den ersten sechs Monaten diesen Jahres bereits 251 Menschen hingerichtet. Völkerrechtlich gesehen ist die Todesstrafe nicht ausdrücklich verboten. Internationale Verträge, die die Todesstrafe ächten, sind nicht universell anerkannt. Allerdings legt insbesondere Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards fest. Die Verhängung der Todesstrafe ist nur für schwerste Verbrechen gestattet und die Verurteilung muss in einem fairen Verfahren ergangen sein. Doch auch diese Mindeststandards werden weltweit verletzt. In vielen Fällen wurden 2021 die fair-trial-Standards nicht eingehalten. So beispielsweise in Ägypten, Iran, Jemen, Saudi-Arabien und Pakistan. Auch wurden Personen unter 18 Jahren hingerichtet. Häufig wurden durch Folter oder andere Misshandlungen erzwungene „Geständnisse“ als Grundlage der Verurteilungen genutzt. Außerdem wurden auch bei solchen Verbrechen, die nicht als „schwerste Verbrechen“ eingestuft sind, die Todesstrafe verhängt. So ergingen allein in China und im Iran mindestens 134 Hinrichtungen aufgrund von Drogendelikten, in China für Wirtschaftskriminalität, sowie im Iran, Saudi-Arabien und im Jemen für verschiedene Formen von „Verrat“, „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“, „Kollaboration“ mit einer ausländischen Macht oder „Infragestellung der Politik des Führers“, als auch „Feindschaft zu Gott“. Diese erschreckenden Zahlen zeigen die Wichtigkeit auf, weitere Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe zu bewegen. Der Weltkongress zur Abschaffung der Todesstrafe stellt in diesem Rahmen ein wichtiges Forum dar. Als Erfolg zu verzeichnen ist im Rahmen des Weltkongresses die vor kurzem abgeschaffte Todesstrafe in Sierra Leone. Demnächst werden auch Liberia und Sambia folgen. Quellen und weitere Informationen: Amnesty 1, Amnesty 2, Auswärtiges Amt 1, Auswärtiges Amt 2, Deutschlandfunk, SZ, tagesschau, ZDF, Zeit


Die deutsche 11, die FIFA und Katar Die WM in Katar hat begonnen. Und schon bevor das erste mal der Ball rollte, kam es zu Diskussionen um die „One-Love“-Kapitänsbinde und vor allem die Menschenrechtsverletzungen. Die FIFA verbot die LGBTQIA+-Flagge als Spielführerbinde und drohte Strafen für die Nationalteams an, deren Kapitän mit einer abgewandelten Version dieser am Oberarm auflief (die „One-Love-Binde“). Der deutsche, englische, walisische, französische, belgische, schweizerische, niederländische und dänische Verband verzichteten infolgedessen auf die One-Love-Binde. Bei ihrem ersten Spiel gegen Japan hielten sich Neuer und Co. dann die Münder zu. Ein Zeichen dafür, dass ihnen der Mund verboten wurde? Der Fußball (oder besser: der Sport an sich) soll unpolitisch sein. Kann er das aber sein, wenn die Spieler sich äußern wollen? Esther Sedlaczek, Sportmoderatorin bei der WM in Katar meint, das Publikum in Deutschland bräuchte Ablenkung vom Alltag. Von steigenden Gas- und Strompreisen, Corona und dem Krieg in der Ukraine. Diese würde durch den Sport gebracht werden, weswegen sie sich auf das Sportliche fokussiere. Außerdem sei sie Sportmoderatorin und keine Politikredakteurin. Das Argument, man müsse hinschauen und dürfe die Augen nicht verschließen, zieht also spätestens jetzt nicht mehr. Lothar Matthäus sieht in den Debatten um die One-Love-Binde und die Menschenrechtsverletzungen in Katar aber in erster Linie eine Ablenkung für die Spieler. Diese würde nicht spurlos an ihnen vorbei gehen. So kann man sich eine 2:1-Niederlage gegen Japan natürlich auch erklären. Quellen und weitere Informationen: Deutschlandfunk, stern, t-online



Menschenrechte mal anders


In dieser Rubrik geben euch die Mitglieder des Vereins jeden Monat Empfehlungen zu Medien aller Art (Bücher, Filme, Serien, Podcasts...) mit Bezug zu menschenrechtlichen Thematiken.


Filmempfehlung: "Dirty Games - Das Geschäft mit dem Sport" von Benjamin Best "Dirty Games - Das Geschäft mit dem Sport" ist ein im Jahre 2016 erschienener Dokumentarfilm des deutsch-amerikanischen Filmregisseur Benjamin Best mit dem Fokus auf Menschenrechtsverletzungen und Manipulation im Sport. Thema sind vor allem die Menschenrechtsverletzungen gegen die nepalesischen Gastarbeiter:innen in Katar. Zeuge ist Arjung Paudel, ehemaliger Gastarbeiter und Mitgründer der NGO PNCC (Pravasi Nepali Coordination Committee), einer Organisation, die sich für die Rechte der Gastarbeiter:innen einsetzt. Doch auch die Korruption der FIFA und die Manipulation der Spiele in anderen Sportarten wie Boxen und Basketball wird beleuchtet. Verfügbar auf Amazon.


Podcast- und Serienempfehlung: Benjamin Best über die WM in Katar In vier Podcastfolgen mit dem Titel "Die WM-Sklaven" des Sportpodcasts "Sport inside" vom WDR 5 spricht Benjamin Best über die Hintergründe der WM in Katar. Der Experte für Korruption und Menschenrechtsverletzungen im Sport drehte nach dem Dokumentationsfilm "Dirty Games" außerdem die vierteilige Serie "Katar - WM der Schande", die in der ARD-Mediathek abrufbar ist. Zusammen mit Jörg Thadeusz werden die Vergabe der WM, der Korruptionshinweise der FIFA und die Menschenrechtsverletzungen in Katar diskutiert und in einen globalen politischen Kontext gesetzt.


Buchempfehlung: "Elaines Entscheidung" von Helma Felzer Die Autorin dieser im Jahre 1998 erschienenen Sammlung von Kurzgeschichten gegen die Todesstrafe in den USA ist Helma Felzer, eine Aktivistin gegen die Todesstrafe. Die Kurzgeschichten beleuchten die Hintergründe der zu Tode Verurteilten, die Auswirkungen auf die Betroffenen und die Familien der Opfer. Obwohl die Erzählungen fiktiv sind, beruhen sie auf tatsächlichen Situationen und Erlebnissen. Die Kurzgeschichten beleuchten feinfühlig verschiedene Nuancen der persönlichen Ebene, der Trauer, Wut und Angst der Betroffenen und verbinden diese mit globalen Missständen. In Anbetracht der noch heute weltweit verhängten Todesstrafe bleibt es ein aktuelles und auseinandersetzungswürdiges Thema.



Neues vom Verein


Human Rights Kino am Freitag, den 9. Dezember um 19 Uhr Der Dokumentarfilm NASRIN wurde bereits beim Human Rights Film Festival sowie beim Internationalen Nürnberger Filmfestival gezeigt und wird nun auch von uns am 9.12.2022 um 19:00 Uhr im Rahmen unseres Human Rights Kinos im Hansa Haus in der Brienner Straße 39 präsentiert. NASRIN beleuchtet die aktuelle Situation im Iran, insbesondere die Frauenrechtsbewegung, aus einer intimeren Perspektive. Im Mittelpunkt steht die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. Sie ist mittlerweile zu einer der wichtigsten Menschenrechtsaktivistinnen im Iran geworden und befindet sich aktuell in politischer Haft. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen und kostenfrei, jedoch unter vorheriger Anmeldung. Anmeldung hier oder unter lwob.lmu@gmail.com. Wir freuen uns auf euch!


Bei den vielen erschütternden und traurigen Nachrichten fällt es oftmals schwer, in Feiertagsstimmung zu kommen. Dennoch wünschen wir euch eine schöne Adventszeit und frohe Feiertage mit euren Liebsten!

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